Petition Kindesunterhalt

N

Nawrath

Guest
Moin,

dem Bundestag liegt derzeit eine Eingabe vor. Darin wird angeregt, dass der Kindesunterhalt steuerlich absetzbar sein sollte.

Kurzer Hintergrund, nach der Trennung fällt der unterhaltspflichtige Elternteil in die schlechteste Steuerklasse. Dieser muß aber oft trotzdem getrennt lebende Familie hauptsächlich ernähren. Wenn der Unterhalt für Kinder von der Steuer abgesetzt werden könnte, wäre dies eine große Entlastung für den Unterhaltspflichtigen.

An der Höhe des Kindesunterhaltes ändert sich dadurch nichts.

Wer diese Eingabe unterstützen mag, kann das online unter folgender Adresse tun:

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=184


Alles Gute,
 

Liliki

Mensch
Weißt Du, was ich nicht verstehe, Nawrath?

Den Sinn der Petition kann ich gut nachvollziehen, aber der "Begründungstext" hat in meinen Augen fast gar nichts damit zu tun und ist keine "Begründung"der Sache im engeren Sinne





Fragende Grüße ?( Lili
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von Nawrath
dem Bundestag liegt derzeit eine Eingabe vor. Darin wird angeregt, dass der Kindesunterhalt steuerlich absetzbar sein sollte.

Fein, das ist ja eigentlich auch mehr als überfällig.
'Nen bißchen arg dürftig finde ich die 'Forderung' aber schon.

Gilt das nur für den KU den die barunterhaltspflichtigen Eltern zahlen, oder auch für den KU den Betreuungseltern (oder auch zwangsverpflichtete Zweitpartner) aufbringen weil der andere Elternteil nicht leisten kann/will?

Kurzer Hintergrund, nach der Trennung fällt der unterhaltspflichtige Elternteil in die schlechteste Steuerklasse.

Das wäre doch die Stellschraube an der zudrehen wäre? Wollen wir 'ne Petition dazu schreiben?

Wer diese Eingabe unterstützen mag, kann das online unter folgender Adresse tun:

Gern, so wie das näher ausgearbeitet ist.

Bei der Begründung schliesse mich Liliki an, die ist der Hammer......
 

EA 80

*is back*
Die Forderung nach Steuererleichterungen für (bar-)unterhaltspflichtige Elternteile würde ich ebenfalls begrüßen, allerdings muss ich mich Liliki und Hextina anschließen, dass die Begründung so gut wie nichts mit der Forderung zu tun hat und somit nicht nachvollziehbar ist. ?(
 
U

User2

Guest
Steuerlicher Absetzbarkeit von KU wäre in meinen Augen nicht der richtige Weg, eher ein angemessene (bessere) Steuerklasse für Unterhaltspflichtige.

Die Begründung ist sehr seltsam, da wirklich nicht nachvollziehbar ist was diese mit der eigentlichen Forderung nach Steuerbegünstigung zutun hat...


und einen Umzug des sorgeberechtigten Elternteils mit dem Kind bzw. den Kindern von der Zustimmung des Familiengerichts abhängig zu machen.

Dem würde ich nicht zustimmen wollen.
Der nicht sorgeberechtigte/betreuende Elternteil dürfte im Gegenzug auch nicht einfach umziehen ohne Zustimmung, denn es geht ja einzig und allein um das Wohl des Kindes... ;-)
 
N

Nawrath

Guest
Moin,

ja, die Begründung zu der Petition hat das Thema verfehlt. Der Petent hat wahrscheinlich das Formular nicht richtig verstanden.

Aber die Begründung ist eher Nebensache. Der Ausschuß stimmt nur über das Ziel der Petition ab.

Ich werde eine weitere Petition zur Unterstützung einreichen, damit das Ziel, steuerliche Anrechnung von Kindesunterhalt, nicht wegen der schlechten Begründung abgelehnt wird.

Es haben auf meine Empfehlung die Petition zu unterstützen, erfreulich viele Frauen unterschrieben. Das ist doch ein gutes Zeichen :)

Alles Gute,
 

prinzessin05

Namhaftes Mitglied
ich verstehe das nicht
der jenige, der den Bar-Unterhalt leistet bekommt doch auch das Kindergeld?? Also jetzt mal krass gesehen: Kindergeld kassieren- Unterhalt auch noch vom Staat zurückverlangen können ????? Wofür soll der Staat noch herhalten?
Ich bin allerdings dafür, dass man die Steuerklassen behalten kann, das macht wohl Sinn und ist sicherlich nicht richtig geregelt.
 
U

User2

Guest
Der betreunde Elternteil bekommt das Kindergeld, nicht der Barunterhaltspflichtige.

Das hälftige Kindergeld kann aber auf den Unterhalt angerechnet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Vater meiner Tochter muss durch diese Rechnung ganze 5 € weniger KU bezahlen.
 
N

Nawrath

Guest
Moin,

wer Barunterhalt leistet, erhält kein Kindergeld. Das Kindergeld wird zur Hälfte an den betreuenden Elternteil AUSGEZAHLT. Bei dem unterhaltspflichtigen wird es mit dem Unterhalt verechnet.
Diese Kindergeldanrechnung macht sich aber erst bei sehr hohem Einkommen bemerkbar.

Es geht nicht darum, dass man sich den Unterhalt vom Staat wiederholt.
Es geht darum, dass geschiedene Barunterhaltspflichtige oft die gleiche finanzielle Belastung für ihre EX-Familie weiter tragen, aber nichts mehr absetzen können und in die schlechteste Steuerklasse fallen.

Warum?

Ob die Familie nun bei mir wohnt, oder ob sie nicht bei mir wohnt, ich trage sie finanziell. Aus welchem Grund wird der EX im Vergleich zu dem Verheirateten bestraft?

Die Steuerklasse und die Abzüge für Kinder von der Steuer sollen dafür sorgen, dass Familien ausreichend Geld zur Verfügung haben, sie sollen einer Kinderarmut entgegenwirken und sie sollen Eltern für das Kinderkriegen belohnen. Ob verheiratet oder geschieden, diese Ziele betreffen beide Gruppen.

Hier könnte mit wenig Aufwand ein großes Problem bei Trennungen abgemildert werden, dass nämlich beide Restfamilien in die Armut abrutschen.

Die Anrechnung des Kindergeldes bei der Einkommensteuer würde daher auch dem betreuenden Elternteil mehr Sicherheit geben.

Alles Gute,
 

prinzessin05

Namhaftes Mitglied
ah siehste jetzt habe ich das auch verstanden
wie gesagt, dass mit den Steuerklassen finde ich auch absolut schwachsinnig
 
U

usagimoon

Guest
Kann dann auch jemand eine Petition erstellen, damit der Elternteil der das Kind jeden Tag versorgt, die Einkäufe auch von den Steuern absetzen kann? *Todernstmein*
 
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