Wichtig -  Retard Medikament

Felicitas

ständig auf Achse
Wichtige Information bezüglich der Verschreibung von Methylphenidat für Kinder und Jugendliche, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind!





Ab 1.4.2010 wird nur noch der Festbetrag für das unretadierte Präparat von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet!



Es steht noch nicht endgültig fest, ob und in welcher Höhe für die einzelnen retadierten Präparate Zuzahlungen erhoben werden, im Gespräch sind bei einigen Präparaten Summen zwischen 2 und 20 Euro pro Packung.



Ausnahme: die Krankenkasse und die Pharmafirma haben einen Rabattvertrag abgeschlossen.
 

cordu

Namhaftes Mitglied
Hallo Feli,

kannst du mir bitte noch die Quelle deines Wissens verraten.

Ich hab gegoogelt und leider nichts gefunden.

LG :bye: Cordu
 

Tanja 1

Aktives Mitglied
Hallo Cordu!

Uns haben sie das beim letzten Selbsthilfegruppentreff auch gesagt, dass das im Gespräch sein soll.

LG Tanja
 

cordu

Namhaftes Mitglied
Hallo Tanja,

ich hab jetzt nochmal gegoogelt und nur in einem einzigen Forum steht das die retardierten Medikamente nicht mehr bezahlt werden.

Weißt du "im Gespräch" heißt ja noch lange nicht das es so sein wird.

Ich habe heute übrigens bei meiner KK nachgefragt. Die wußten von nichts. Hat aber gemeint man solle einfach mal den Arzt fragen.

Wenn es wirklich so ist würde ich auf alle Fälle bei der Krankenkasse eine Einzelfallentscheidung verlangen.

LG :bye: Cordu
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

ich bin zwar nicht betroffen, aber extrem gelangweilt, und habe gerade auch mal nachgeforscht.

Die Meldung ist zuerst auf der Homepage des ADHS deutschland e. V. eingestellt worden, von wo sie dann wortgetreu in einige Foren, unter anderem in dieses übernommen worden ist.

Festbeträge für den Wirkstoff Methylphenidat, auch in retardierter Form, gibt es in Deutschland schon seit Jahren. So war die Differenz für Concerta 18 mg retard zwischen Fest- und Verkaufspreis seit dem 1. Januar 20,56 Euro (Quelle: Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information; www.dimdi.de) . Bei den meisten anderen Präparaten hingegen lag der Verkaufspreis sogar unter dem Festpreis, was bedeutet, dass der Patient in der Apotheke nicht mitbekommen haben dürfte, dass es dafür Festpreise gibt.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (www.gkv-spitzenverband.de) hat am 1. Februar die Anpassung der Festbeträge für Methylphenidat in allen Formen, also auch als retardiertes Präparat, beschlossen. Diese Anpassung tritt zum 1. April in Kraft.

Was sich genau geändert hat, liefere ich gleich nach - die Datensätze des Verbandes sind etwas chaotisch.


Viele Grüße,

Ariel
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

und jetzt habe ich mal die neuen Festpreise den alten Festpreisen in einer Tabelle gegenüber gestellt, die Ihr im Anhang findet - samt den ab Anfang April geltenden Differenzen. Bevor Ihr allerdings ob der Zahlen laut aufschreit, solltet Ihr berücksichtigen, dass viele der Hersteller neue Rabattverträge ausgehandelt haben, und man davon ausgehen kann, dass die Hersteller ihre Preise an die neuen Gegebenheiten anpassen werden. Das haben sie schon bei der letzten Senkung der Festpreise 2008 gemacht - zwar mit lautem Murren, aber sie haben es gemacht.

Wenn ich das allerdings richtig gesehen habe, dann haben zumindest die Hersteller von Concerta (allerdings nur für 18 und 36 mg) und Medikinet Rabattverträge wenigstens mit den großen Krankenkassen abgeschlossen, was bedeuten dürfte, dass sich für die meisten von Euch wenig ändern dürfte.

Viele Grüße,


Ariel
 

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Felicitas

ständig auf Achse
Das nenne ich saubere Arbeit :respekt

Ich habe allerdings den Text nicht von der HP kopiert, sondern aus meiner Mail, die ich im Original so bekomme habe, nur so zu deiner Info @ hitnak.

Was die chaotische HP des ADHS Deutschlands betrifft, da gebe ich dir voll und ganz recht.

Auch mit ein Grund, diesen Verband zu verlassen.


Feli
die , die Zuzahlungen allerdings sehr heftig findet.
 

cordu

Namhaftes Mitglied
Hallo Ariel,

vielen Dank für deine Mühe.

Sooo genau hab ich nun auch wieder nicht gesucht.

Ich möchte nochmal sagen das ich mich auf alle Fälle an die Krankenkasse wenden würde wenns denn soweit kommt das man dazubezahlen müsste. Evtl. lässt sich das ja wirklich über eine Einzelfallentscheidung bewerdstelligen.

LG :bye:Cordu
 
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