hallo Sanny,
Eine (anerkannte) Behinderung oder Schwerbehinderung hat man, wenn man beim Versorgungsamt einen Antrag gestellt hat und dieser entsprechend beschieden wurde.
Unter 50% (Behinderung) liegt der Nutzen in einer (ziemlich kleinen) Pauschale, die man steuerlich geltend machen kann (bei 40% sind es 270,00 EUR), über 50% steigt der Betrag dann entsprechend.
Eine Schulbegleitung basiert (wenn sie genehmigt wird) auf einer Diagnose, die die drohende oder vorhandene Behinderung klar stellt. Die Schulbegleitung ist im Rahmen der Integration dann eine Art Nachteilsausgleich, d.h. soll dem Betroffenen ermöglichen, zur Schule zu gehen "wie wenn er die Auffälligkeit XY nicht hätte"
In seinem Fall wäre ja die Integration vor allem in den Pausen wichtig ... ich weiss gar nicht, wie die in den Schulstunden aussehen könnte?
Schulbegleitung in der 6. Klasse sollte man gut "bearbeiten", damit das Kind durch die Anwesenheit der Begleitungsperson nicht noch mehr den Stempel "Aussenseiter" bekommt. Unsere Klassenlehrerin hat das toll gemacht (wir hatten 6 Wochen Schulbegleitung für die Umschulung in die 5. Klasse zur Verbesserung von Orientierung und Integration) und die Dame als "meine Praktikantin" vorgestellt ... und die hat entsprechend auch bei anderen Kindern mal nach dem Rechten gesehen. Ich glaube, es ist ziemlich gut, wenn der-/diejenige nicht an dem einen betroffenen Kind "klebt", sondern sich in der ganzen Gruppe einbringt.
Was läuft denn bisher in der Klasse an Integration durch die Lehrer? Wie stellen die sich dem Problem?
:druecker Lili