Seit wann Ehevertrag nur mit Notar?

Roland71

Mitglied
Hallo zusammen,

ein Ehevertrag muss ja vor dem Notar geschlossen werden, zumindest wenn er den Güterstand regelt.

Ist das schon immer so?
Hab mal was von 1.4.2007 gelesen.

Was, wenn man 1998 geheiratet hat, und 2003 einen Ehevertrag gemacht hat, der Gütertrennung ab 1.1.2005 vorsieht, allerdings ohne Notar?

Galt der damals überhaupt?
Falls ja, gilt der jetzt immer noch?

Gruß
Roland
 

Roland71

Mitglied
Hi,

die Frage war ja, ob das jemals ohne Notar rechtskräftig möglich war, seit wann genau nicht mehr, und was mit Verträgen, die vorher ohne Notar geschlossen wurden, jetzt ist.

Gruß
Roland
 

Roland71

Mitglied
kann man eigentlich irgendwo her die info bekommen, seit wann § 1410 bgb so besteht, bzw. ob der irgendwann mal geändert wurde oder so?

Gruß
Roland
 

Roland71

Mitglied
Ook, dann geht, bzw. ging sowas also nur mir Notar.

Dankeschön!

Noch ne Frage:

Wenn man jetzt Gütertrennung vereinbaren will, dann geht das wohl auch erst ab dem Tag, an dem man das beim Notar unterschreibt, und nicht ein oder zwei monate rückwirkend, oder?

Und noch eine:

Wenn man sich trennt, und erst paar Jahre später scheiden lässt, gilt ja als Stichtag für den Zugewinnausgleich der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags.
Wenn man es aber gerne so hätte, dass der Tag der Trennung gilt (man will ja nicht in Kauf nehmen, dass der Andere während des Getrenntlebens sein Vermögen zwar nicht verschwendet, aber eben plötzlich relativ großzügig mit dem Geld umgeht, und nachher beim Zugewinnausgleich dafür noch belohnt wird), kann man das dann anders (günstiger) regeln, als notariell den Übergang zur Gütertrennung zu vereinbaren?

Gruß
Roland
 

Roland71

Mitglied
Dankeschön!

Naja, dann werden wir wohl zum Notar gehen müssen. Wenigstens gehts rückwirkend, also können wir den Tag zum Stichtag machen, an dem wir vereinbart haben, uns zu trennen.

Hoffe nur, dass das mit der Vereinbarung der Gütertrennung und meines Umzugs in eine "Zweitwohnung" keinen negativen Einfluss auf das Vohaben hat, Steuerklasse 3 und 5 zu behalten und uns zusammen veranlagen zu lassen.

Gruß Roland
 

Roland71

Mitglied
hmm... macht denn die Rückwirkung auch steuerlich was aus?

Bleibt halt noch der Umzug (dummerweise auch noch weiter weg von der Arbeitsstelle also nicht beruflich begründbar :-( )

Naja, vielleicht antwortet da ja noch jemand im anderen Thread (Unterhalt bei Trennung ohne Scheidung)...

Gruß Roland und nochmal danke!
 

Roland71

Mitglied
Hallo Littlefoot,

danke für die Antwort. Damit ist die Nachfrage aus dem Anderen Thread ja schon fast beantwortet.
Bleibt die Geschchte mit dem "dauernd" getrennt leben. Wenn das mit den neuen Partnern nicht so ganz klappt, und man versucht, die Ehe wieder zu kitten, dann gilt man nicht als dauernt getrennt lebend?

Und die Steuerklassen wechselt man "einfach" nicht?

Gruß Roland
 

Dragon82

EF-Team
Teammitglied
Das Eheverträger jeder Art einfach anfechtbar sind, wie kukulux schreibt, stimmt nicht. Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Man muss gut drauf achten, wie er gemacht und geschrieben ist, dann ist er auch wasserdicht.
 

Roland71

Mitglied
Nochmal danke fürs Beantworten.

Wenn ich mir also in der anderen Stadt einen Job suchen würde, könnte ich berufsbedingt eine Zweitwohnung nehmen, und es wäre ok. Hmmm...

Naja, ansonsten halt doch getrennt leben, und St-Kl. 1 und 2 machen.
Den Knderunterhalt kann man ja mittlerweile glaube ich absetzen (auch als Freibetrag auf die LSt-Karte eintragen lassen?), und den EU mir Unterschrift der Ex-Frau ja auch.

Zumindest kann sich die Frau dann bis 400 Euro Einkommen noch die Krankenversicherung sparen...

Ist vielleicht ja garnichtmal soo viel ungünstiger, oder?

Gruß
Roland
 

Roland71

Mitglied
Hi,

klar, verstehe das, hast mir auch schon viel geholfen. Danke nochmal. Ist halt alles recht neu für mich.

Nochmal wegen dem Notarzwang:
Das galt bis Anfang des Jahres ja nur für den Güterstand. Vereinbarungen über nachehelichen Unterhalt konnten auch ohne Notar abgeschlossen werden, stimmt das?

Kann dann der Teil des Ehevertrages noch gelten?

Gruß Roland
 

Roland71

Mitglied
Naja, dann werd ich mich wohl ummelden gehen.

hab mal geschaut, bei 35000 zve (hab aber glaub ich weniger) macht der unterschied zwischen vollsplitting und realsplitting mit 6000 euro EU ca. 94 Euro im Monat aus.
Dafür muss man nicht riskieren in den bau zu gehen.

schade, dass man den KU nicht absetzen kann.

Gruß
Roland
P.S.:
zumindest sinkt, wenn die unterhaltsvereinbarung des alten ehevertrags gilt, der streitwert, weil der EU nicht mehr in die Streitmasse fällt. auch ein trost
 

Dragon82

EF-Team
Teammitglied
Naja, so ganz Recht hatte ich nicht. Bestimmte Dinge sind heutzutage in Eheverträgen nicht mehr so einfach möglich!
 
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