brauche Rat -  Sorge/Umgangsrecht, noch getrennt lebend in einem Haushalt

heaven72

Neues Mitglied
Hallo zusammen, eigentlich sind es gleich mehrere Fragen, hoffe auf die ein oder andere hier eine Antwort zu bekommen.
Erstmal zur Situation... mein Mann hat sich von mir getrennt (März/April), lebt aber noch mit im gemeinsamen Haushalt. Hat seit April auch eine neue Bezeihung. Nach dem über die Anwälte erstmal die Unterhaltsfragen für seinen Unterhalt geklärt werden müssen, stehen für mich die Fragen bzgl. unserer 3-jährigen Tochter an. Im Moment ist der Stand so, dass es geplant ist, dass sie bei mir bleibt und er sie alle zwei Wochen am we haben möchte, ohne auf Übernachtung zu bestehen. Im Moment überlässt er mir weitgehend die Zeit mit ihr, außer dass er morgen dann einen Ausflug mit ihr und seiner Neuen eingefordert hat.
Meine Fragen:
Wie sieht das generell mit dem alleinigen/ gemeinsamen Sorgerecht aus... soweit mir bekannt gibt es ersteres nur in Härtefällen?
Kann ich auch jetzt schon (über Anwalt? Familiengericht????) eine Regelung für nach dem hoffentlich bald erfolgenden Auszug erwirken? (falls er es sich aufrgund anderer Dinge nochmal anders überlegt, gedrpht hat er damit schon des Öfteren und nur um des Kindes wegen halte ich den Ball flach).
Welche (Besuchs)Regelung habt ihr in diesem Alter (3/4 J.) als sinnvoll empfunden?
Das wars erstmal, mir fällt sicher noch mehr ein, aber für ein paar Antworten wäre ich sehr dankbar :).
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
@heaven72
Also eure Anwälte berechnen bereits den KU, den er zahlen müssen wird. Die 'Sorgepflicht' habt ihr noch beide gemeinsam; und auch nach der Scheidung, wenn keiner von euch eine Änderung wünscht. Zunächst aber sind meiner Meinung nach andere Dinge wichtiger.
Verständlich, dass du ihn nicht mehr sehen willst und ihn auch nicht mehr mit dir zusammen auf eine gemeinsame Wohnadresse angemeldet lassen willst.
Wenn ihr beide die Whg. kündigt, dann habt ihr mindestens 3 Monate Zeit, bis ihr die Whg. verlassen habt.
Wenn du nur ihn aus dem Mietvertrag herausnehmen möchtest, dann müssen meines Wissens nicht die 3 Monate eingehalten werden, es geht viel schneller. Er muss aber noch Zeit haben, um seine Sachen abzuholen. Da kann man erstmal den Vermieter fragen, ob der einer Änderung des Mietvertrags zustimmen würde und deinen noch-Mann fragen, wie lange er braucht, um seine Sachen abzuholen. Der Vermieter möchte aber die Gewissheit haben, dass dann, wenn dein Mann raus wäre, trotzdem der Mietzins bezahlt (von dir) werden kann. Auch mit der Aufteilung des Hausrats ist es nicht allen Fällen einfach. Weisst du schon, ob ihr euch in Sachen Hausrat ohne Streit einigen könnt? Da ihr beschlossen habt, das Kind bleibt bei dir, steht dir schon mal alles zu, was nur irgendwie mit Kind und Kindererziehung zu tun hat.

2 grössere Änderungen in der letzten Zeit: Sie hat nicht mehr unbedingt einen Anspruch darauf, den Lebensstandard, wie er während der Ehe aussah, beizubehalten. Und 1 Kind ab einem Alter von 3 Jahren, da mutet man heute den Müttern einen Job zu.

Das bedeutet, dass möglicherweise du ebenso eine neue Wohnung benötigst, weil die 'alte' gemeinsame aus mehreren Gründen nicht mehr zu stemmen sein wird. (Es sei denn, er hat die dicke Kohle und zahlt dir alles freiwillig)
Macht für Mutter + 1 Kind = 45+15 m² = 60 m² (besser 59,0-59,5 m²)

Da bitte ich dich dann doch, dich vom Anwalt beraten zu lassen.
Kannst du in der 'alten' Whg, bleiben? Wieviel Anspruch auf was hast du vom Ex?
Muss er deine Umzugskosten bezahlen, wenn du ebenfalls ne neue, kleinere Whg. brauchst?
Ist Scheidung innerhalb von Monaten, aber doch spätestens nach 1 Trennungsjahr möglich?
Wie hoch ist sein Einkommen? Was kann für dich nach Abzug seines Selbstbehalts bleiben?
Du kannst für dich im voraus eine Auflistung machen; örtliche Mietangebote durchsehen.

lg :bye:
 

heaven72

Neues Mitglied
@gerhard.... danke für deine antwort, aber da ist einiges wohl nicht richtig rübergekommen... wir wohnen noch gemeinsam, und zwar in meinem Haus. Und da ich die bin, die arbeitet, bin ich ihm gegenüber unterhaltspflichtig. D.H., er muss/soll/will sich eine Wohnung suchen, das Kind und ich bleiben hier wenn es die Finanzen nach Abzug seines Unterhalts erlauben.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
@heaven72
Eine aussereheliche Beziehung dürfte m.W. kein Grund für Sorgerechtsentzug sein.
Sorgerechtsentzug immer nur dann, wenn von ihm eine Gefahr für's Kind ausgeht.
Die Passage mit den Mietwohnungen nehme ich dann zurück. Mich wundert aber etwas: Warum zieht er nicht mit seiner neuen Freundin zusammen? Warum musst du ihm sagen, dass er sich eine neue Bude suchen soll/muss/will?

Wie schnell du ihn vor die Haustür befördern kannst/willst/musst, weiss ich leider nicht. Aber normalerweise sind Männer mit der neuen Freundin ganz schnell von selbst weg, brauchen keine Aufforderung.
Noch komplizierter, weil er arbeitslos ist.
Ich der Meinung -übrigens genauso wie du- dass es für Fremdgehen keinen Grund gibt.
Es gibt halt immer wieder Partner, die kommen mit dem treu-Sein nicht klar. Es ist nur noch unfair. Und es passiert Frauen (und Männern) - obwohl die für ihn waschen, putzen, kochen und jeden Tag 1x S*x! Den Fehler, den du (vermutlich) gemacht hast, ist der, dass du ihm nicht in den Kopf hineinschauen konntest und nicht ahnen konntest, was in ihm steckt. Ich schreibe das nur deswegen, damit du nicht zu sehr Zorn und Schuld in dir auflädst. Euer Kind soll da rausgehalten werden (können von dir). Und ich merke deinen Zorn daran, dass du ihm das Sorgerecht entziehen lassen möchtest.
Ich rate dir, gehe mit Name+Adresse seiner neuen Freundin zum Anwalt und gib an, dass du dich von deinem arbeitslosen Mann trennen/scheiden lassen willst.
Wenn der Anwalt sagt, dass es mit seinem Auszug nicht so schnell, nicht so einfach ist, dann gibt's immer noch die wohnliche Trennung innerhalb deines Hauses. Wird auch als Trennungszeit zur Scheidung anerkannt, wenn man gewisse Regeln/Vorschriften einhält.
:bye:
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
@Gerhard: "Ich rate dir, gehe mit Name+Adresse seiner neuen Freundin zum Anwalt und gib an, dass du dich von deinem arbeitslosen Mann trennen/scheiden lassen willst."

Sie war bereits beim Anwalt - das hast Du auch ein paar Posts weiter vorne noch gewusst.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
@heaven72
Kann ich auch jetzt schon (über Anwalt? Familiengericht????) eine Regelung für nach dem hoffentlich bald erfolgenden Auszug erwirken? (falls er es sich aufrgund anderer Dinge nochmal anders überlegt, gedroht hat er damit schon des öfteren und nur um des Kindes wegen halte ich den Ball flach).
Welche (Besuchs)Regelung habt ihr in diesem Alter (3/4 J.) als sinnvoll empfunden?
Leider kann ich deinen Text nicht verstehen. Für euer Kind wäre es das beste, wenn ihr ohne Umgangsregelung auskommt und euch in Kindererziehungsfragen immer einigen könnt. Es ist deshalb für's Kind das beste, weil es nichts dafür kann, dass Mama+Papa nicht mehr zusammenleben wollen. Das Kind soll trotz -der von dir nicht verschuldeten Situaton- euch beide Eltern weiterhin haben können. Ich verstehe das schon - in dir kocht es vor Wut und du möchtest ihm auch einen Schmerz antun, so wie er es mit dir auf der Paarebene macht. Aber leider - er hat alleine mit einer neuen Geliebten kein Gesetz übertreten und so ist er nachwievor der der beste Vater für's Kind. Auch die Arbeitslosigkeit/Zahlungsunfähigkeit ist leider kein Grund, dem Kind seinen/ihren Vater vorzuenthalten - habe ich erst kürzlich wo gelesen.
Soweit ich weiss, ist dir ein weiteres Getrenntleben (in deinem Haus) bei seiner nachwievor vorhandenen Geliebten nicht zuzumuten. Bitte frage den Anwalt; ich meine, da besteht Aussicht. Kannst auch psychologische Hilfe inanspruch nehmen...

"gedroht hat er damit schon des öfteren"

Mit was genau hat er gedroht? Was genau könnte er sich nochmal überlegen?

Für eine altersangemessene Besuchsregelung kannst du auch das Jugendamt fragen. Das Jugendamt schreibt sowieso euch beide Eltern an, wenn einer von euch beiden die Scheidung einreicht.

Hinweis: Deine/eure Problematik würde ich nicht weiter in der "ungeschützten" Öffentlichkeit ausbreiten. Aus 2 Gründen: Erstens wegen dem StGB - und zweitens weil fremde Dritte mit deren eigenen Interessen mehr stören als helfen könnten.
Noch seit ihr ein Ehepaar mit Kind und was ihr dringend braucht, ist Ruhe. Ruhe und Zeit zum Überlegen. Wenn du ihn unter keinen Umständen mehr zurückhaben willst, dann ist Ruhe+Zeit immernoch dazu gut, sich in Frieden zu trennen und das Kind nicht darunter leiden zu lassen.

:bye: weitere Fragen, wenn noch nötig, bitte per PN.
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von heaven72
Wie sieht das generell mit dem alleinigen/ gemeinsamen Sorgerecht aus... soweit mir bekannt gibt es ersteres nur in Härtefällen?
Kann ich auch jetzt schon (über Anwalt? Familiengericht????) eine Regelung für nach dem hoffentlich bald erfolgenden Auszug erwirken?

Was willst du denn da vorab erwirken? In der Regel verbleiuben das orgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei beiden Eltern.
Für eine alleinige Sorge bräuchtest du sehr gute Gründe, die sehe ich hier nicht mal im Ansatz.

Welche (Besuchs)Regelung habt ihr in diesem Alter (3/4 J.) als sinnvoll empfunden?

Kleine Kinder haben ein ganz anderes Zeitempfinden als Erwachsene oder größere Kinder. Für die sind 2 Tage manchmal eine Ewigkeit. Ich würde in dem Alter von 2 Wochen Anständen absehen und eher häufigere und dann evtl. kürzere Umgänge empfehlen.

VG,
Tina
 
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