Traurig -  sorge/umgangsrecht!

git

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Hallo,

meine ex und ich waren nur 2 Monate zusammen, sie wurde schwanger und hat mich kurz danach verlassen! Wir waren nicht verheiratet!

Meine Frage nun bzw. 2

Sie hat das alleinige sorgerecht, hab auch gelesen das es rechtens so ist wenn die Mutter es so will.

Meine Anwältin aber sagt sie muss das alleinige sorgerecht beantragen, was nicht leicht wäre, oder hat sie mir da was falsches gesagt?

Und was hat es mit dem Umgangsrecht aufsich??

Ich möchte so gerne für meinen Sohn da sein, das wünscht sich doch eig. jede Frau auch wenns in der partnerschaft nicht geklappt hat, ich bin nun mal der biologische Vater.

Hat denn der Vater des Kindes auch rechte?? Ich komm mir richtig verloren vor!!!

Freu mich wenn sich jemand bereit erklärt mir zu antworten!

Danke git
 
U

User4

Guest
Sorgerecht bekommst du nicht, das bekommt die Mutter automatisch, es sei denn sie verfügt etwas anderes.

Wegen dem Umgangsrecht solltest du dich mit deiner Ex auseinandersetzen oder dir Hilfe übers Jugendamt holen, falls das scheitern sollte.
 

pink panther

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Hallo git,

tja, willkommen im Club der Entrechteten... Die traurige Wahrheit ist leider dass du in Deutschland keinerlei Recht auf dein Kind hast wenn du mit der Kindsmutter nicht verheiratet warst. Das Einzige was dir bleibt ist auf die Gnade der Kindsmutter zu hoffen um dein Kind sehen zu können. Aber diese "Vaterbeziehung" hängt natürlich am seidenen Faden. Eine falsche Bemerkung (z.B. über Erziehungsstil, etc.) und du bist draussen. Zahlen musst du aber natürlich weiterhin. Und die Zahlung richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und somit nach deinem Einkommen. Selbst wenn die Kindsmutter mehr verdient als du oder sich einen Millionär angelt musst du vollen Unterhalt zahlen. Wenn nicht kann Klage erhoben werden. Dein Kind betreuen und damit Betreuungszeit geltend machen ist natürlich nicht möglich - das Sorgerecht liegt ja bei der KM. Eine sehr unfaire Situation. Ich kann dir nur die Daumen drücken dass die KM vernünftig ist und einsichtig. Du bist rechtlos - das ist die Realität!
 

pink panther

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Das ist doch nur theoretisch... das Umgangsrecht löst sich doch dann in Wohlgefallen auf wenn die Frau von z.B. Köln nach München wechselt, da sie entweder dort jemanden heiratet oder eine Arbeit annimmt etc. Und dies lässt sich nur durch ein Sorgerecht verhindern. Also - wie soll man in einer solchen Situation (unter vielen anderen) sein Umgangsrecht einfordern bzw. seiner Umganspflicht nachkommen?
 

pink panther

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Nun, wenn man sich gut versteht und alles im Sinne des Kindeswohl machen möchte und eine vernünftige Trennung hinter sich hat gibt es natürlich keine Probleme und das Umgangsrecht wäre nicht nötig. Es sollte aber für den Fall greifen indem besagte Steine in den Weg gelegt werden aus welchen Gründen auch immer. Und hier gibt es trotz Umgangspflicht eine Lücke. Selbst wenn es die Umgangspflicht gibt sollte sie dem Kindeswohl dienen. Sie wird also nicht durchgesetzt. Daher meine Bemerkung dass das alles nur theoretisch ist. Praktisch umsetzbar wird es erst wenn das Sorgerecht auf beide übergeht. Und selbst in diesem Fall wird im Zweifel eher für die Mutter entschieden und das Kind bleibt bei ihr.
 

git

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hallo pink panther

danke für deine klare einsicht, aber so ganz ist das auch wieder nicht, ich hab ein umgangsrecht da kann sie sich auf den kopf stellen, das ist rechtlich so!!

das mit dem sorgerecht ist zu hoch gegriffen, das hab ich nun beantwortet bekommen, einerseits redet man vom wohl des kindes anderseits hat der wirkliche vater keine rechte, da könn ich mich aufregen.

Noch zu allem anderen ist die KM ne echte hexe, wenns nach ihr ginge sollt ich nur zahlen ansonsten bin ich für sie gestorben, echt bitter, ich hoffe das sie vielleicht in zukunft zu verstand kommt, aber die hoffnung ist nicht groß!!

danke euch
 

pink panther

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Dir bleibt nur die Defensive - wenn dir am Kind liegt versuche irgendwie Kontakt zu halten. Mache Geschenke und dokumentiere die Post, etc. Biete Hilfe an. Auf diese Art hast du dir wenigstens nichts vorzuwerfen. Vielleicht hast du Glück und das Kind möchte irgendwann seinen wirklichen Vater sehen. Wenn du die Geduld und Kraft hast kannst du auf diesen Augenblick warten und hoffen. Aber es liegt einfach sehr viel in den Händen der KM. Wenn sie schlechte Meinung gegen dich macht sind dir die Hände gebunden. Ich hoffe, du wirst wenigstens hinsichtlich Unterhaltszahlungen nicht allzusehr geschröpft.
 

finja

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hallo...

bist du als kindsvater eingetragen??
wenn ja,dann hast du auch umgansreciht

wenn nein...
dann hast du leider gar keine rechte,dein kind hat dann jedoch auch keine rechte an dir (unterhalt)
 

git

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Hallo finja,

ja ich bin schon als Kindsvater eingetragen, danke dann werd ich auf mein Recht bestehen!

lg git





Hi pink panther,

ja muss ich wohl so machen müssen aus der defensive heraus, für mich ist das alles sehr schwierig, aber da will ich muss ich durch, hätte nie gedacht das ich an so ne Frau gerate die erfährt das sie Schwanger ist und sich von mir trennt, ohne nennende Gründe, schon traurig!!

Was den Unterhalt betrifft, klar ich nage schon jeden Monat 200 euro weg das tut sehr weh, aber ich denk immer es ist auch mein Sohn, er benötigt das Geld, für sie reicht es nicht mehr dazu bin ich auch froh, indem fall ist es gut das ich nicht allzuviel verdiene, denn verdient hat sie keinen cent!!

Danke auch dir
lg git
 

finja

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nabend...

wenn du eingetragen bist,dann hast du auch umgangsrecht....
dein kind hat an dich ,die gleichen rechte,als wenn ihr verh.wärt....also erbrecht usw.
z.b. jedes 2.te wochenende.....
 
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