Hallo Leute, brauch ne Info. Werde Vater im September. Die Mutter ist bereit das Sorgerecht mit mir zu teilen. Der Aufenthaltbestimmungsort bleibt bei der Mutter. Ist es möglich, dies vor der Geburt über Jugendamt, Gericht oder Notariell schriftlich festzulegen? Laut Jugendamt Sorgerecht vor der Geburt ja, Aufenthaltbestimmungsrecht erst nach der Geburt. Ich würde jedoch Beides gerne vorher geregelt haben u.a. da die Mutter das Sorgerecht vom Aufenthaltsrecht abhängig macht und ich ihr da nicht traue, dass sie mir im nachhinein das Sorgerecht gibt, aber ich denke es müsste doch notariell ausreichend sein, wenn es mit dem Aufenthaltsbestimmungsort vor der Geburt bei Gericht oder Jugendamt nicht geht.Eiltttttttttttttttttttttttttttttttttttttttttttttt :wand