brauche Rat -  Steht mir das alleinige Sorgerecht zu?

jana2703

Neues Mitglied
Hallo!
Ich bin 19 Jahre und habe dieses Jahr am 1.1.2011 meine Tochter zur Welt gebracht. Ihr Vater und ich sind seid Sommer letzten Jahres nicht mehr zusammen.
Und jetzt kommt meine Frage:
Habe ich automatisch das alleinge Sorgerecht? Weil es ja ein neues Gesetz gibt vom europäischen Gerichtshof.
Mir ist es nämlich total wichtig, dass ich das alleinige habe.
Ich mache nämlich in 1,5 Monaten mein Abitur und will dann 300km weit weg ziehen (meine Eltern wohnen da und ich war so dumm und bin blind vor liebe am Anfang unserer Beziehung zu ihm gezogen) um zu studieren. Da wäre das geteilte Sorgerecht schon mal problematisch.
Außerdem wirft er mir vor, dass ich ihm die kleine nur unterschieben würde und nur auf den Unterhalt schaft bin. Das ist aber nicht der Fall und der Vaterschaftstest läuft auch schon. (Natürlich alles über Jugendamt)
Dazu kommt noch, dass er sich bis jetzt absolut nicht um die kleine gekümmert hat. Demnach hat er überhaupt keine Bindung zu meiner kleinen.
Desweiteren weiß ich von seiner Exfreundin (mit der er eine fast 2jähige Tochtere hat) dass die Kleine von den beiden immer weinend in ihr Kinderzimmer rennt, wenn der Papa sie abholen will. Irgendwas muss dann ja vorgefallen sein.

Ich will demnach wirklich das alleinige Sorgerecht und habe Angst, dass er mir meine Zukunft verbauen kann durch das geteilte.

Danke schon mal im Voraus für die Antworten.
Liebe Grüße Jana
 

Nevermind

SSM - SuperStiefMom :D
Das Sorgerecht hast du allein - wenn nicht die Vaterschaft festgelegt ist (indem er das bisher bestritt) sowieso nicht. Auch wenn er als Kindsvater eingetragen wird, ist eine Vaterschaftsanerkennung NICHT automatisch auch Sorgerecht.- Dafür wird seperat ein Termin gemacht und solang du den Sorgerechtsantrag nicht zustimmst, wird sowieso auf die schnelle nichts passieren (außer man hätte begründete Dinge gegen dich in der Hand, die deine erziehungsfähigkeit in Frage stellen würde).

Nach den erzählten Verhalten des Kindsvaters, vermute ich allerdings nicht das er das Sorgerecht beantragen will. Selbst als (geteilter) Sorgeberechtigter ist er zu Unterhalt verpflichtet. Von daher zieht er aus dieser Situation keinen finanziellen Vorteil.

Allerdings möchte ich dir mitteilen, das du von Aussagen seiner Ex-Freundin vielleicht nicht alles zur baren Münze nehmen solltest (und mit solchen Behauptung wirst du beim JA auch nicht weiterkommen). Schließlich neigen viele Ex-Freundinnen die Wahrheiten über ihren Ex ewas ins negative auszuschmücken.
 

usagimoon

sadness
Wenn man nur in einer Beziehung lebt/lebte und ein kind auf die Welt bringt, hat man als Mutter erst mal das alleinige Sorgerecht...das kann er dir auch so schnell nicht nehmen.. würde mir da erst mal keine Gedanken machen.

Liebe Grüße
 
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