Das ist richtig. Es reicht, wenn Ihr am 31.12. heiratet. Dann habt ihr zwar das ganze Jahr eine Besteuerung vom Lohn wie ein Single erhalten, aber bei der Steuererklärung wird dann der Splittingtarif angewandt.
Genauso verhält es sich auch bei Trennung. Geht ihr am 2. Januar getrennte Wege (also getrennte Wohnungen), könnt Ihr für das ganze Jahr noch den Splittingtarif anwenden.