brauche Rat -  Tagesmutter-Tätigkeit

M

meanne615

Guest
Wer von Euch kann mir weiterhelfen ?

Ich erwäge aufgrund der Tatsache, daß mich mein Chef nach Ende der Elternzeit wahrscheinlich nicht mit den gewünschten 30 Wochenstunden, sondern entweder nur als Halbtags- oder Vollzeitkraft "zurücknehmen" wird :wand, halbtags zu arbeiten und den Rest des Tages dann als Tagesmutter ein Kind zu mir zu nehmen.

Welche Vorausetzungen muß man denn dafür mitbringen ?
Also, ich meine jetzt nicht, daß man z. B. mit Kindern gut umgehen können sollte oder so - eh klar ... ;D, sondern vielmehr rechtlich und/oder formell !

z. B.
Muß ich dafür irgendeine Qualifikationsnachweis erbringen / einen Kurs o. ä. absolviert haben ?
Muß ich dafür in irgendeiner Organisation o. ä. "gemeldet" sein ?
Wie schaut´s mit versicherungstechnischen Fragen aus (z. B. Unfallversicherung für mich und das betreute Kind) ?

Könnt Ihr mir da Hinweise / Tipps geben ?

DANKE !
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
ich bin ja auch gerade dabei mich als Tagesmutter selbstständig zu machen.
Erst mal es gibt 2 verschiedene Wege einmal die über das JA, da brauchst du glaube ich wenn du nicht zufällig Erzieherni bist einen nachweis über einen Kurs. Desweiteren muss deine Wohnung groß genug sein, das wird vom JA geprüft und auch ob sie kindersicher ist. Was die anderen Sachen angeht weis ich bei dem Fall auch nicht mehr aber man kann sich ja beim JA informieren. Ausserdem bekommst du auch Kinder über das JA vermittelt

Wenn du aber als private Tagesmutter arbeitest, dann brauchst du eine Haftpflichtversicherung, hat ja eigentlich jeder. Desweiteren solltest du die Eltern dazu animieren, das ihre Kinder eine Unfallversicherung haben, den wenn etwas passiert sind sie so abgesichert. Natürlich sollte man in diesem Fall auch ein kinderzimmer haben was groß genug ist. Allerdings brauchst du in dem fall keine bestimmte Ausbildung oder einen Kurs um als Tagesmutter arbeiten zu können.
Steuermässig muss ich mich auch erst erkundigen, genauso ob der KK-beitrag steigt. hier musst du selber schauen woher du die zu betreuenden Kinder bekommst
 
S

silvialille

Guest
ich meine, du musst als tagesmutter die kinder mitversichern, da die mutter ihre aufsichtspflicht an dich abgibt. wenn du dann einen haftpflichtschaden hat, ist sie nicht haftbar zu machen.
hat das jemand verstanden? :schiel
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Original von lille
ich meine, du musst als tagesmutter die kinder mitversichern, da die mutter ihre aufsichtspflicht an dich abgibt. wenn du dann einen haftpflichtschaden hat, ist sie nicht haftbar zu machen.
hat das jemand verstanden? :schiel

Nein muss man nicht, wenn man als TM über das JA arbeitet versichert das JA automatisch die Kinder machst du es privat müsst du nur eine Haftpflichtversicherung haben und die Kinder sollten Unfallversichert sein.
 

cordu

Namhaftes Mitglied
Ich habe ja seit September 2 Tageskinder.

Bei mir läuft das alles über den Tagesmütterverein. Ich habe dort eine Ansprechpartnerin und das obwohl ich nicht Mitglied im Verein bin.

Versichert sind die Kinder bei mir vom JA aus.

Es gibt im I-Net Verträge zum Ausdrucken. Ein Vertrag in dem wirklich alles geregelt ist ist mehr als sinnvoll.

Die Einnahmen als Tagesmutter sind zu versteuern. Man kann aber eine Aufwandspauschale abziehen. So ganz genau weiß ich das nicht, es lohnt sich sicher einen Steuerberater zu befragen.
Wenn du Geld vom JA bekommst muß du das nicht versteuern, das ist dan steuerfrei.

So mal ganz kurz einige Infos. Sie sind mit Sicherheit nicht vollständig.

Übrigens ist bei mir bis jetzt noch niemand vom JA da gewesen.

Ach ja, du darfts nur 3 od. 4 Kinder nehmen. Wenn du mehr hast brauchst du eine Genehmigung vom JA.

LG Cordu
 

maro

urlaubsreif
Ich habe beim Jugendamt einen Kurs mitgemacht und bin jetzt dort als Tagesmutter gemeldet.
Den Kurs würde ich auf jeden Fall empfehlen, da bekommt man auch einiges wegen Versicherung, Steuer, Betreuungsvertrag ..... erzählt.
Die Kinder sind bei uns nicht übers Jugendamt versichert, ich musste meine Haftpflichtversicherung erweitern, damit auch die Tageskinder mitversichert sind!
Ich habe z.Zt. ein Tageskind über das Jugendamt bekommen, das Geld muss ich nicht versteuern. Dann habe ich noch 2 Kinder privat. Das muss ich versteuern, aber wie Cordu schon sagte, da kann man eine Aufwandspauschale abziehen. Wir haben vom Jugendamt eine Liste bekommen, wieviel das jeweils ist- richtet sich nach der Stundenzahl der Betreuung pro Tag usw.

Einen Betreuungsvertrag kannst du dir hier ausdrucken: www.laufstall.de unter Tipps und Infos.
 
M

Minna

Guest
ich bin ja auch tagesmutter, habe aber momentan wegen der kleinen keine kinder in betreuung.

heute habe ich gerade ein schreiben von unserer stadtverwaltung bekommen in dem steht das sich die gesetzlichen bestimmungen der kindertagespflege zum 01.10.2005 geändert haben. die kindertagespflege hat eine aufwertung erfahren und ist der betreuung in kindertageseinrichtungen gleich gesetzt worden.

mit der änderung des kjhg durch das kinder- und jugendhilfeentwicklungsgesetz) wird die tätigkeit als tagespflegeperson erlaubnispflichtig.

wer

-ein kind oder mehrere kinder
-außerhalb deren wohnung
-mehr als 15 stunden in der woche
-länger als 3 monate
-gegen entgeld

betreuen will. bedarf der erlaubnis ($43 abs. 1 kjhg)

das bedeutet, dass jetzt auch die tagespflegepersonen erlaubnispflichtig sind, die bisher aufgrund privater vermittlung oder beschäftigung tätig waren. wer ohne erlaubnis ein kind oder jugendlichen betreut, handelt ordnungswidrig und kann mit einem bußgeld belegt weden §104 abs. 1 kjhg).

alle anderen erteilten pflegeerlaubnisse werden ungültig und alle tagespflegepersonen bedürfen einer erlaubnis nach § 43, abs. 1 kjhg. die muss man neu beantragen.

ach ja, ein führungszeugnis ist nach § 30 abs. 5 bundeszentralregister in verbindung mit dem "antrag auf befreiung von der gebühr für führungszeugnisse" nach bzr 2a, bei der zuständigen meldebehörde zu beantragen.
 
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