Tagesmutter

steffi1977

glückliche Mama
Hallo

Vielleicht kann mir jemand von euch helfen.
Ich bin ja Arbeitslos und komme bald in die Stufe 2 :(

Ich möchte gerne meinen alten Beruf wieder ausüben als Kinderpflegerin, leider findet man zur Zeit keinen Job in einem Kindergarten.
Jetzt überlege ich als Tagesmutter zu Arbeiten, weiß jemand was ich beachten muss und wie das läuft mit dem Arbeitsamt ?
Ich möchte mich ungerne Selbständig machen in der Sache, weil ich nicht weiß ob sich das rentiert.
Ich könnte schon ein / zwei Kinder zur Betreuung bekommen, habe anfragen bekommen.

Wäre toll wenn mir jemand Informationen dazu geben könnte.

(Ich heirate in Juni und könnte erst dann Familienkrankenversichert werden)
 

Smilie

Moderatorin
Teammitglied
Dann drück ich mal die Daumen. :druecker

Ilona kann dir bestimmt dabei weiterhelfen !
 

steffi1977

glückliche Mama
Ja ein paar hilfreiche Sachen sind dabei, aber mir fehlen trotzdem noch Informationen bezugnehmend zum AA
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Man darf doch einen bestimten Betrag dazuverdienen und soundsoviel Stunden pro Woche arbeiten. ich habe die genauen Angaben jetzt nicht im Kopf aber soweit ich mich erinnere war das so, dass du nicht mehr als 15 St. die Woche abeiten darfst, wenn du weiterhin unterstützung vom AA bezeihen willst.
Aber da wendest du dich am besten an deinen Sachbearbeiter, der kann dir da sicherlich weiterhelfen.
 

cordu

Namhaftes Mitglied
Ist es nicht so das du, wenn du arbeitslos gemeldet bist, dem Arbeitsmarkt "zur Verfügung" stehen musst.

Bei eigenen Kindern können sie ja nichts sagen, aber wenn du jetzt noch welche dazu nimmst kann ich mir schon vorstellen das du Probleme bekommst.

Ich an deiner Stelle würde einfach mal beim AA nachfragen.

LG :bye:Cordu
 

steffi1977

glückliche Mama
Kurz als Info habe gerade mit dem JA telefoniert.

Ab den 01.08.06 können alle Eltern einen Antrag auf Tagespflege stellen.
Je nach Einkommen wird dann geschaut ob die von den Eltern das Geld dann bezahlen lassen oder ob das JA die Tagesmutterkosten übernehmen.
Der Vorteil wird sehrwahrscheinlich sein, das es nicht besteuert wird, dass ist aber noch in der genauen Klärung.
Ab den 01.08.06 braucht man eine "Erlaubniss-Bescheinigung" wenn man ein Kind länger als 15 Std. die Woche (und glaube mehr als 3 Tage die Woche) betreut.
Wenn man die Tagespflege auf 400€ Basis macht oder als Minijob, brauch man keine Erlaubniss-Bescheinigung vom JA.

Wir haben hier eine ganz liebe JA-Betreuerin die mir sehr viel erklärt hat und nach Ostern habe ich ein Gespräch mit der guten Dame um alles genau zu klären.

Wenn man Arbeitslosengeld 1 oder 2 bekommt wird das berechnet, ist das aber über den Zuständigen Sachbearbeiter zu klären.

Wir werden es wohl so machen, dass mein zukünftiger mich Familienkrankenversichert und ich das als minijob mache, so habe ich keine Abgaben am AA.
Genaueres erfahre ich aber beim Gespräch mit der JA-Betreuerin.
 
Oben