Teenie begibt in Obhut, Gerichtstermin steht bevor....

Schnuffelmaeuse

Neues Mitglied
Hallo zusammen.
Ich hoffe es weiß jemand den ein oder anderen Rat oder Tip, weil wir "völligst ahnungslos" in Sachen Sorgerecht, Gericht und überhaupt sowas sind..
In Kurzform begab sich folgendes: Kind (16) begab sich im Januar für 5 Wochen schon mal in Obhut dese Jugendamtes. Begründung damals: späte Essenszeiten, Unterstellung ich (nicht leibliche Mutter, die starb plötzlich vor 8 Jahren) hätte das Kind mit der Faust ins Gesicht geschlagen.
Nach der Zeit holten wir das Kind zurück und sie "wohnte" in unserem Haus oben bei Oma und Opa (Zimmer auf gleichen Etage, außerhalb der Wohnung).
Nach "Routine-Termin" beim JA wollte Kind letzte Woche wieder mal plötzlich nicht nach hause. Begründung diesmal: Blokade im Kopf sobald es das Haus betritt (deswegen Versetzungsgefährdet), meine ironischen Sprüche, ihr Vater hätte ihr mit Kinderheim gedroht. Diesmal hat mein Mann (Sorgerecht eigentlich ausschließlich bei ihm, bin ja nur die (STIEFmutter) nicht Gericht.
Hat schon mal jemand ähnliches durch- und mitgemacht? Wie läuft das ab? Wenn uns das Sorgerecht entzogen (oder wir es auch abgeben) würde, müssen wir auch dann noch für ihre"Ausflüge", sprich Unterbringung in der Schutzstelle, anschließend Heim oder wer weiß wohin sie kommt, zahlen?? dür
Für den "Ausflug" Anfang des Jahres haben wir uns schon FÜRSTLICH beteiligen dürfen..und es scheint, trotz das wir finanziell "die Hosen runter lassen mußten" niemanden zu interessieren das wir noch Schulden auf unser jetziges Haus und die ETW aus erster Ehe und noch 3 kleine Kinder (2, 4, 5) haben....
Wäre lieb wenn jemand etwas zur "Aufklärung" beitragen könnte....es bringt einen wirklich an den Rande eines Nervenzusammenbruchs....Danke Euch!!!
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Hallo.
Ein Sorgerecht zu entziehen macht eigentlich nur Sinn, um einen Schaden vom "Kind" abzuwenden. Für den Sorgerechtsentzug gibt es Gesetze, die selbstverständlich eingehalten werden.

Es gibt sowohl den Fall, dass eine Jugendliche nicht mehr bei ihren Eltern leben möchte - als auch den Fall, dass Eltern ein weiterer Verbleib der Tochter im elterlichen Haushalt nicht länger zuzumuten ist.
Was bei euch vorliegt, oder was noch auf euch zukommen könnte, kann ich nicht vorhersagen.
Jedenfalls ist aber für eine wohnliche Trennung kein Sorgerechtsentzug nötig. Ihr gebt eurer Tochter eine Erklärung (für's Arbeitsamt, Sozialamt) mit, dass sie nicht mehr länger bei euch wohnen kann. Dann nimmt sie sich eine kleine Wohnung ("Lehrlingsbude") und bekommt Unterstützung vom Amt - und, da ihr noch sorgeverpflichtet seid, noch von euch etwas dazu. Wieviel das sein kann, bin ich überfragt. Aber mindestens in Höhe des Kindergeldes. Und irgendsoeine Düsseldorfer Tabelle habe ich im Hinterkopf.
Sie lebt dann ohne euch, macht sich ihr Essen selbst, braucht euch nicht mehr beim Jugendamt der Gewalt zu bezichtigen - und lernt den Ernst des Lebens schön langsam kennen. Ihr meldet sie dann von eurer Adresse ab. Allerdings ist ihr Freiheitsdrang auch mit erheblichen Nachteilen für sie verbunden.

Was ist - z.B. wenn eine Minderjährige Mist baut? Inwieweit seit ihr in der Haftung für vom getrenntlebenden "Kind" begangenen Taten? Oder sie z.B. betrunken stürzt und sich verletzt?

Ich empfehle euch, einen Anwalt und das JA zurate zu ziehen. Und vielleicht eine erste Unterredung mit ihr, ob ihr mit einer eigenen Bude gedient wäre.


Alternativ fällt mir gerade auch ein, man könnte die Tochter auch in Wohnraum, den die Eltern besitzen, unterbringen. Wenn ihr da was zur verfügung hättet, dann würdet ihr schon den grössten Teil eurer Unterhaltspflicht bringen. (ETW?)



mfg

PS: Gerichtstermin steht bevor. Um was geht es denn da? Entscheidung, Klage, wer gegen wen und warum, etc.
Fragt euren Anwalt, ob ihr das hier öffentlich machen dürft.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

wann immer ein Jugendlicher von seinen Eltern weg will, wird unterstellt, an seinen, an ihren Vorwürfen sei nichts dran, es gehe nur um Freiheitsdrang, und es sei einfach mal nötig, den Ernst des Lebens kennen zu lernen. Dies mag auch häufig der Fall sein. Nur: Die allerwenigsten Jugendlichen, die sich einfach nur eingeengt fühlen, wenden sich an das Jugendamt - und kommen dann auch noch tatsächlich damit durch.

Denn nicht nur, dass nur wenige Deutsche, Minderjährige wie Erwachsene gleichermaßen, jemals den Begriff "Inobhutnahme" (nicht zu verwechseln mit der Kindesentnahme) gehört haben - sie wissen auch nicht, was sich dahinter verbirgt: Das Jugendamt nimmt ein Kind, einen Jugendlichen auf dessen eigenen Antrag hin aus einer Familie und bringt es, ihn, sie auf Dauer oder auf Zeit zum Beispiel in einer Wohngruppe unter.

Doch selbst diejenigen, die davon wissen, stehen vor hohen Hürden, wenn sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen: Die Eltern haben Einspruchsmöglichkeiten, und es gibt Gespräche und Schlichtungsversuche, bis es tatsächlich zur Inobhutnahme kommt - erst dann, wenn alles gescheitert ist, oder aber die Vorwürfe schwerwiegend und glaubhaft sind. Kein Kind, kein Jugendlicher darf ins Jugendamt einziehen, weil es, er oder sie einen Vorwurf ausspricht. Es wird geprüft und geredet, und selbst wenn das Kind, der Jugendliche schon beim Jugendamt wohnt, gibt es Maßnahmen, die eine Rückkehr des Nachwuchses in die Familie vorbereiten sollen - es sei denn, es stehen Vorwürfe von Gewalt und Vernachlässigung im Raum, die das ausschließen. Solche Vorwürfe haben allerdings immer ein Strafverfahren gegen die Eltern im Schlepptau.

Das scheint im Fall der Posterin nicht der Fall zu sein, denn das Mädchen ist ja irgendwann wieder zur Familie zurück gekehrt. Hier kann man davon ausgehen, dass das Jugendamt mit den Erwachsenen geredet und versucht hat, eine Situation herzustellen, in der die Heranwachsende ihrem Alter entsprechend aufwachsen kann. Darauf hat sie ein Recht. Sie hat ein Recht darauf, dass ihr Erziehungspflichtiger (...berechtigter klingt stets so, als habe man ein Anrecht darauf, ein Kind zu erziehen, müsse dieses aber nicht zwangsläufig auch ausüben) sie frei von psychischer und physischer Gewalt, auch durch seine nicht erziehungsberechtigte neue Partnerin, erzieht, und ihr eine altersgemäße Entwicklung ermöglicht. Ihr Vater hätte massiv daran arbeiten müssen, dass eine Situation entsteht, in der die Jugendliche in der Familie leben kann, ohne dabei Behinderungen der Entwicklung ihrer Persönlichkeit in Kauf nehmen zu müssen. Er hätte bei seiner Partnerin massiv darauf hinwirken müssen, dass sie auch Ironie und möglicherweise Sarkasmus unterlässt.

Geschieht dies nicht, und das auch nicht trotz wiederholter Versuche des Jugendamtes, dann entsteht irgendwann eine Situation, wie sie die Posterin nun beschreibt: Es droht die erneute Inobhutnahme. Dies ist dann eine Situation, die allein der Vater und seine Frau verschulden - sie haben beide Monate lang die Möglichkeit gehabt, eine solche Situation zu vermeiden.

Damit komme ich zum Knackpunkt - zum Geld. Denn allein darum geht es der Posterin. Sie wirft nun dem Mädchen zwischen den Zeilen vor, sie würde die Familie ruinieren, und ist sich dabei nicht zu schade, die drei kleinen Kinder, die sonst noch da sind, und die Eigentumswohnung und das Haus ins Feld zu führen. Nun sind all' dies Dinge, die auf Lebensentscheidungen der Erwachsenen beruhen, und das Mädchen kann nicht dazu verpflichtet werden, auf ihre Rechte zu verzichten, um den Erwachsenen zu ermöglichen, diese Lebensentscheidungen im aktuellen Maße aufrecht zu erhalten.

Auch hier gilt: Die Erwachsenen hatten ihre Chance, und es war mit Sicherheit auch so, dass sie vom Jugendamt auf die Kosten hingewiesen wurden, die auf sie zukommen werden - normalerweise entwickeln die Leute spätestens an diesem Punkt einen ungekannten Ehrgeiz, die familiäre Situation auf ein für alle akzeptables Maß zu bringen. Passiert dies nicht, wie in diesem Fall, dann ist das allein die Schuld der Erwachsenen.

Und für diese Unzulänglichkeit kann und darf niemand sonst verantwortlich gemacht werden: Die Eltern haben die Pflicht, weiterhin für das Mädchen aufzukommen, und das auch, wenn es zum Beispiel in einer Wohngruppe betreut wird, auch wenn das teuer ist. Diese Pflicht besteht selbst dann weiter, wenn das Sorgerecht entzogen oder abgegeben wird, wie es wohl hier geplant ist: Es gibt kein "Amt", dass das Fehlverhalten auf Kosten der Allgemeinheit finanziert, es sei denn die Familie bezieht Transferleistungen, was hier aber nicht der Fall ist. Das Einzige, was hier in Frage käme wäre, dass das Jugendamt in Vorleistung geht, und sich das Geld dann beim Vater wieder holt. Dafür gelten dann die gleichen Regeln wie für alle anderen Schuldner auch: Es gibt Pfändungsfreibeträge; niemand wird also hungern müssen.

Dass eine 16jährige bereits eine eigenen Wohnung beziehen darf, wäre eher ungewöhnlich.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
So wie ich hier die Posterin verstanden habe, ist die Erzieheung zuhause gewaltfrei (gewesen).
:bye:
 
Oben