Hilfe! -  Trennung mit Kids, wohnen noch zus. Darf ich meinen neuen Freund besuchen?

Magali74

Neues Mitglied
Hallo Allerseits,

ich erlebe gerade eine sehr komplizierte Geschichte.
Ich bin nicht verheiratet, habe 2 Kinder (6 und 3 Jahre alt) und war 17 Jahre mit meinem Partner zusammen. Im August habe ich mich getrennt aber wir wohnen noch unterm selben Dach.

Im August habe ich meine Jugendliebe nach 18 Jahren wieder gesehen. Er war eigentlich nur der Auslöser für die Trennung aber nicht unbedingt der Grund. ich bin schon seit mehreren Jahren mit meinem Partner unzufrieden gewesen.

Nun hat sich doch eine neue Geschichte mit meiner Jugendliebe entwickelt aber er wohnt 500 km von hier.
Darf ich ihn überhaupt besuchen, obwohl ich noch mit meinem Ex wohne? Er hat gesagt, dass ich es rechtlich gesehen nicht darf. Ich finde übers Internet keine Antwort über meinen Fall. Ich habe Angst er könnte es gegen mich benutzen, um die Kinder zu behalten.

Ich hoffe, dass ihr besser Bescheid wisst als ich und danke für eure Antworten

Magali 74
 

Timo_311

Neues Mitglied
Frag doch einfach mal einen http://www.kp-recht.de/familienrecht.phtml wie das genau aussieht.
Ist ja relativ kompliziert, da ihr noch zusammen wohnt. Weiß nicht, ob das offiziell als getrennt gilt.

Grundsätzlich ist es aber natürlich nicht strafbar ihn zu besuchen. Also "rechtlich erlaubt" ist es auf jeden Fall.
 

Sala

Schokoholik
Wo du wohnst ist irrelevant. Wichtig ist, das die Kinder versorgt sind. Was du dann in deiner "Freizeit" machst, kann dir niemand vorschreiben. Für die Scheidung brauchst du sowieso nen Anwalt, nimm dir gleich einen und klär sowas mit ihm, dann bist du auf der sicheren Seite.
 

Magali74

Neues Mitglied
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Magali74

Neues Mitglied
vielen Dank für Eure Antworten.
Verheiratet bin ich nicht. Aber es ist trotzdem schwierig, weil mein Ex nicht aufgibt und nicht gehen will.
Ich suche schon lange eine Wohnung, aber ich kriege keine bezahlbare. Es zieht sich alles lange hin.....
Ich habe mittlerweile meinen Freund besucht und hatte die Kinder bei meiner Mutter in Frankreich gelassen.

Ich würde auch gerne wissen, ob ich überhaupt so weit weg ziehen dürfte? Ich weiß, dass es so eine Geschichte mit Autfenthaltsbestimmungsrecht o.ä. aber ganz schlau bin ich daraus nicht geworden.

Grüße

Magali
 

Sala

Schokoholik
Am besten einen Termin beim Jugendamt machen, die haben ja auch eine Informationspflicht (darauf muß man die ab und zu mal hinweisen ;) ) da kannst du dann erfahren wie das bei euch ist, welche Rechte und Pflichten du hast und wie das alles läuft bzw. laufen kann.
 

Magali74

Neues Mitglied
Danke Sala,

beim Jugendamt war ich schon mal aber um zu wissen, ob die mir bei der Wohnungssuche helfen können.
Die würden mir bestimmt raten zum Anwalt zu gehen (aber das kostet Geld, das ich nicht habe ). Aber ich werde beim JA nachfragen, ob sie auch für rechtliche Fragen zuständig sind.
 

yellowsky

Neues Mitglied
Antrag auf beratungshilfe

Hoffe du hast schon hilfe gefunden, ich bin in aehnlicher Situation. Irgendwann gesagt, ok das wars und 4 Wochen spaeter die Liebe meines Lebens kennengelernt...

Wenn du nachweisen kannst dass du die Anwaltskosten nicht bezahlen kannst, kannst du beratungshilfe beantragen.

http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1.pdf.

Du kannst vielleicht beim Jobcentre eine Wohnng bekommen oder wohngeld beantragen?

Ich wuensche Dir viel Gleuck auf deinen Weg in die Freiheit
 
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