Umgangsrecht

AndiKöln

Mitglied
Hallo,
möchte mal eine Frage hier in den Raum stellen und freue mich über jede Antwort:

Ich bin von seit 1,5 Jahren von der Mutter und unserem gemeinsamen Kind ( über Jahre alt ) getrennt. Der Umgang gestaltet sich recht schwierig für mich ( Holen und Bringen, Entfernung ca. 75 Km, immer nur von morgens bis zum frühen Abend ).
Leider möchte die Mutter nicht auf eine Wochenendregelung ( alle 14 Tage z.B. eingehen ). Sie denkt der Kleine ist noch zu jung, ich habe eine andere Meinung.
Der Kleine fühlt sich wohl bei mir, nur haben wir "nicht viel voneinander" an einem Tag ( abzüglich Fahrtzeit und Mittagsschlaf ).
Wer kann mir Rat geben, bzw. Erfahrungen austauschen?
Danke und Gruß
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
entweder ich habs überlesen oder es steht wirklich nirgends wie alt dein kleiner denn ist?!


kann dir aber aus eigener erfahrung berichten:

die große tochter meines mannes war damals 2 (wurde 2 monate drauf 3) und die mutter wollte uns die kleine auch nur immer für einen tag geben. wir mußten etwa die selbe strecke wie du zurück legen. wir sind dann vor gericht gegangen bzw. mein mann. unsere anwältin hat die wochenendregelung gefordert mit der begründung, dass es für ein kind in dem alter eine wesentlich größere belastung ist an einem tag so weite strecken im auto zurück zu legen als wenn sie bei uns eine nacht schlafen würde. ausserdem soll der umgang ja dazu dienen, dass die kleine ihren papa daheim erleben darf. und in ein paar stunden erlebt man den papa eben nicht so wie wenn man über nacht bleibt. mit der wochenendregelung wär es besser möglich für vater und kind eine engere bindung aufzubauen als immer nur für ein paar stunden...
der richter hat es verstanden und sofort die wochenendreglung beschlossen...

vielleicht hilft dir das...
 

AndiKöln

Mitglied
..habe gerade nochmal meinen Text gelesen..sorry für die vielen Fehler :)


der Kleine ist 2 Jahre und 2 Monate alt...
das ist auch genau der Punkt, auch für den Kleinen gestaltet es sich eher schwierig mit den langen Fahrtstrecken...andererseit möchte ich auch nicht unbedingt wieder die Anwälte bemühen..
Ich denke, ab 2,5 Jahre ist er doch alt genug oder?

Vielen Dank für deine Antwort :)
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
also ehrlich gesagt würde ich schon meinen, dass er alt genug ist um auch jetzt schon bei dir zu schlafen.
es hat ja weniger was mit dem alter zu tun als mit der tatsache, dass er ne bezugsperson braucht. und wenn ihr beide super klar kommt, dann seh ich keinen grund warum er nicht bei dir schlafen sollte...

wegen den anwälten:
das problem ist, wenn die mutter des kleinen NEIN sagt, dann kannst du nix tun. ausser es mal über das jugendamt zu versuchen... die schalten sich meistens eh ein wenn es um das umgangsrecht geht. bei uns war so ein typ sogar zu hause um sich um zu sehen...

aber ich denk auch, dass es für den kleinen ganz schön anstrengend ist an einem tag soviel zu fahren. da kommt er ja gar nicht zur ruhe... zuerst autofahren, dann die aufregung beim papa zu sein und dann schon wieder so lange auto fahren...
wie lang ist denn die fahrtstrecke in zeit?
wir hatten für die fahrt zwischen 75 und 90 min gebraucht da es nur landstrasse war. da war die kleine natürlich dementsprechend kaputt als wir daheim ankamen....
 

Nebelwolf

Namhaftes Mitglied
weshalb... will sie das denn nicht? sie hat ja sicher gründe dafür.

wobei ich sie vom gefühl her gut verstehen kann. würde selber auch nur stunden akzeptieren, solange sie noch so jung sind. :)
wird dir gerad keine hilfe sein


ich denke bei einem so kleinen würmchen, machen auch jugendämter und gerichte noch nicht viel. das wird da eh meist ganz anders gehandhabt, als bei älteren kindern.

an deiner stelle würde ich mit ihr reden und nicht gleich über anwälte etc.
das bringt meist nur streit auf den rücken des kindes.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
bei so jungen kindern machen die schon was bei gericht... zumindest wars ja bei uns so... als das verfahren (im rahmen des scheidungsverfahrens) angestrebt wurde war die kleine auch erst 2 jahre und 4 monate alt...
und das gericht hat der wochenendregelung zugestimmt eben wegen der langen fahrtzeit etc...

so lange autofahren an einem tag sind ja wohl auch nicht grad das wahre....


klar sollte man es erst ohne anwälte etc. versuchen, aber leider scheitert das meistens...

bei meinen postings gehe ich davon aus, dass vorher versucht wurde alles 'untereinander' und friedlich zu klären.
 

Nebelwolf

Namhaftes Mitglied
hm, wie sieht das aus, wenn die mutter noch teils stillt? kann mir nicht vorstellen, dass es zum wohle sein soll, wenn ein gericht bestimmt, dass ab nun anders ernährt wird, damit der papa seinen willen bekommt.
obwohl ..es gibt ja nicht soo viele mamas die stillen auf diese dauer, ..aber dennoch. was wäre dann?
ich kanns mir ehrlich nicht vorstellen, dass da jemand so eingreift, da es ja doch anders wäre, als bei einem älteren kind. aber wissen tu ich es nicht.
 

AndiKöln

Mitglied
..natürlich habe ich es immer und immer wieder versucht auf normalen Wege dies mit ihr zu klären, aber das gestaltet sich leider unmöglich bei ihr ( genau wie der Unterhalt im übrigen ).
Ich kann eben mit diesen stundenweisen Umgang nur recht schwierig eine engere Bindung zu meinem sohn aufnehmen..sie beruft sich auf irgendwelche studien die besagen dass ein häufigerer und kürzerer Umgang besser für das Kind sei...( davon halte ich nichts, außerdem ist der Kleine ja schon über 2 Jahre alt..)
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
@nebelwolf

würde die mutter noch stillen, dann würde darauf natürlich rücksicht genommen werden. deswegen wird sowas ja auch immer einzeln vor gericht entschieden um eben sowas zu berücksichtigen. würden alle nach einem schema behandelt werden, dann wär das ja auch nix...


@andi

also das mit dem häufigerem umgang mag ja sein, aber das ist dann sinnvoll, wenn die eltern z.b. im selben ort wohnen oder halt näher zusammen. bei so einer entfernung ist das weniger sinnvoll. würde ich zumindest sagen. hab ja gesehn was es für ne verbesserung war als die kleine dann übers WE geblieben ist. sie war dann ruhiger und nicht so gehetzt...
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
da seid ihr euch nicht einig und deshalb bedarf es - meiner bescheidenen meinung nach - klärung von aussen...
du kannst ja mal beim jugendamt anrufen und da nachfragen was die denn dazu meinen... und die empfehlung kannst du dann der mutter vorlegen...
ist mir grad so eingefallen...
 

AndiKöln

Mitglied
..tja das mit dem Jugendamt ist eine tolle Sache, rein theoretisch :)
Das habe ich schon des öfteren versucht..ohne Erfolg..die plappern der Mutter nur nach..( für eine WE-Regelung ist der Kleine viel zu jung..)
Echt übel...
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
ich versteh es wirklich nicht:
für die WE-regelung sei er zu jung aber an einem tag 150km im auto zu verbringen ist in ordnung oder wie??? :shake
was sagen die denn dazu???
bei uns hat sogar der vom JA verstanden, dass es für die kleine zuviel autofahren ist....
 

AndiKöln

Mitglied
die reden nur der Mutter nach...wenn sie Ängste hat..dann muss man das verstehen...blabla..
ist sehr schade, aber die sind nicht objetktiv und nicht auf das Wohle vom Kind bedacht..
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
das ist echt schade...

dann bleiben nur zwei möglichkeiten: entweder du findest dich damit ab oder du fragst mal bei nem anwalt nach... dem würd ich dann aber auch gleich schildern, dass die vom JA nicht wirklcih objektiv sind bzw. auf das wohl des kindes aus sondern nur der mutter nachreden.

so blöd wies klingt, aber in dem fall gehts ja nicht um die ängste der mutter sondern das wohl des kindes und das sollte denen vom JA klar sein... ich verstehs nicht :shake
 
M

Mafa

Guest
Hallo Andi,

das mit dem Jugendamt klappt meistens nur, wenn du den Erstkontakt hattest....´versuche es doch mal bei einer kirchlichen Familienberatungsstellle.


Wie schon gesagt, ab 2 Jahre ist das richtige Alter für das Wochenende, in unserer Vätergruppe sind einige Väter, wo dieses klappt. Eine Beschränkung durch Mutter auf einige Stunden musst du nicht hinnehmen und mit Kindern kennst du dich ja aus :druecker .


Gruß


Manfred
 

AndiKöln

Mitglied
Hallo Manfred,

danke für die Antwort....muss mal blöde nachfragen: was heißt erstkontakt?

...ich hoffe und appelliere halt immer an ihr verständnis...das kann man doch nicht mit einem gericht durchsetzen oder? Meinst du die Chanchen stehen denn gut??

Danke!
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
andi es tut mir leid dir jetzt mal was sagen zu müssen:

in den meisten fällen einer trennung ist es leider so, dass wenn es um kinder geht ganz, ganz viele mütter (auch väter) jegliches verständnis für den ex-partner verlieren oder einfach nicht mehr haben wollen....
 
M

Mafa

Guest
Hallo Andi,

Erstkontakt ist immer das erste alleinige Gespräch mit dem Berater, nur im ersten Gespräch hast du die Möglichkeit, deinen Standpunkt deutlich zu machen, also agierst du und die oder der Berater ziehen mit dir das im g
Gespräch vorgeschlagene Konzept durch.


Somit haben die Mütter, die als erstes bei Jugendamt vorsprechen, immer die besseren Karten.... sind halt Erfahrungswerte.


Viel Glück !

Gruß

Manfred
 
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