brauche Rat -  Umgangsrecht

regg

Aktives Mitglied
Also ich habe folgendes Problem,

mein lebenspartner hat eine 10jährige Tochter aus erster Beziehung. Er hat seit 6 jahren dorthin keinen Kontakt weil die KM immer das Kind wohl mit reingezogen hat wenn irgendwelche Probleme nach der Trennung waren und er wollte nicht das das Kind leidet somit hat er den Kontakt abgebrochen. Er erzählt oft von seiner Tochter wie sie war und ich merke dann immer dsa er sie vermisst. Jetzt hat vor ein paar Tagen die Tante der Tochter ihm eine Mail geschrieben das sie ihn auf bitten der Tochter doch mal suchen sollte da die Tochter Kontakt zu Ihm haben möchte. Aber die KM darf davon nichts wissen weil sie dies nicht möchte das die zwei Kontakt miteinander haben aus welchem Grund auch immer ich weiß es nicht. Wir wollten eigendlich eh in nächster Zeit über das JA versuchen einen Kontakt mit seiner Tochter herzustellen da wie ich schon sagte er sie auch total vermisst.

Meine Frage ist jetzt sollen wir das erste Treffen erstmal heimlich machen? die Tochter sowie die Tante baten uns drum, weil die KM sonst tierisch ärger machen würde.

Ich bin so zwiegespalten...mein Lebensgefährte auch er weiß nicht wie er sich verhalten soll.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
regg,
die KM hat einen Anspruch darauf zu wissen, mit wem ihr Kind Umgang hat. Wenn aber ein erstes Treffen nur 1h dauert und sagen wir mal, nach der Schule passiert, dann kann es der KM nicht auffallen. Und offensichtlich sind sich ja auch alle einig: Die 10-Jährige, die Tante und der KV. Und die 10-Jährige muss schlau sein, das alles mit ihrer Tante geheim eingefädelt zu haben.
Ich kann daran, dass ein Kind seinen leiblichen Vater sehen möchte, nichts verbotenes erkennen. Im Gegenteil - dem Kind den Umgang zum KV schwer bis unmöglich zu machen, ist etwas, na sagen wir mal, scheusslich. Denn hier denkt eine KM nur an sich (sie tut das, damit es ihr besser geht) - denkt aber nicht daran, wie sich das Kind dabei fühlt.
Jugendamt hättet ihr notfalls im Rücken, denn die mögen solche Gebaren auch nicht. Das Kind weiss, dass ihr Vater ihr nichts böses getan hat und auch sonst kein schlechter Mensch ist - und liebt ihn nachwievor unvoreingenommen und ehrlich.

Mit 10 Jahren kommen Kinder in ein Alter, wo sie zunehmend selber entscheiden dürfen, bei wem von ihren Eltern sie sich aufhalten möchten. Das würde dann bis zum 14. Lebensjahr des Kindes darin gipfeln, dass sie dann mit 14 dauerhaft beim Vater wohnen & leben könnte. Da könnte sich dann die KM nicht dagegen sperren, wenn es ausdrücklicher Wunsch von Tochter+Vater sein sollte.

Ich finde es gut, dass die 10-Jährige kein typisches Scheidungskind werden will. Sie braucht für ihre eigene Entwicklung den Vater, den Väter gehen anders mit ihren Kindern um. Also die 10-Jährige kann so einen nahen Angehörigen, wie ihren Vater, nicht einfach so aus ihrem Herzen verbannen, wie es die KM tun konnte. Ich sehe darin deutliche Bestrebungen des Kindes, sich nicht so fest und ausschliesslich mit dem Lebensplan ihrer Mutter zu identifizieren. Leid tut mir das überhaupt nicht.

Für's Kind ist es das beste, wenn es zwischen Mama und Papa fast wahlfrei hin- und her pendeln könnte. Besuchsrechte und Besuchs-Umgangs-Entscheidungen sind eigentlich nur für Erwachsene, die sich nicht wie erwachsene Eltern selbst untereinander einigen können, aus welchen Gründen auch immer. Und weil wir schon beim Recht sind: Ein Kind hat das Recht, ihren Vater zu sehen - auch wenn z.B. eine gerichtliche Umgangsvereinbarung vorhanden sein sollte. Nur weil in so einer Umgangvereinbarung z.B. drinsteht, dass der KV seine Tochter jedes 2. oder 3. Wochenende zu sich nimmt - ändert das am Recht des Kindes, den Vater öfters sehen zu wollen, nichts.

Schliesslich:
Macht das doch heimlich ein erstes Mal - und habt auch die Tante mit dabei. Ich kann nicht verbotenes erkennen - und dein Partner ist für seine Tochter kein Fremder.
Oder macht es auch öfters heimlich. Die KM wird nicht in dem Sinne betrogen damit.

Könntest du dich mit dem Gedanken, dass seine Tochter 1-2x pro Monat das Wochenende bei euch ist, anfreunden?
Zahlt dein Partner für sein Kind Unterhalt? Weisst du etwas von Straftaten oder Misshandlungen deines Partners? (im Zusammenhang mit der Scheidung damals)
Gibt es jetzt Lebensumstände beim KV, vor denen sein Kind geschützt werden müsste?

Gruss Gerhard :sonne
 

regg

Aktives Mitglied
Also zum Unterhalt muß ich erstmal sagen das er nie gezahlt hat, weswegen auch immer ich habe ihm auch gesagt das ich sowas nicht gut heiße ich bin selber in der situation gewesen das mein Ex mann nicht gezahlt hat und finde es nicht fair da es dem Kind auch zusteht. Er ist jetzt dabei seine schulden beim JA zurückzubezahlen da die KM ja Unterhaltsvorschuss bekommen hat. Und er wird auch da werde ich hinter sein anfangen Monatlich auch den Unterhalt für die tochter zu bezahlen da sind wir gerade dabei das zu regeln.

Ich selber habe damit überhaupt kein Problem wenn die Tochter uns besuchen würde. Wie gesagt ich bin in der gleichen Situation mein Ex mann hat alle 2 wochen unsere gemeinsame Tochter und mein jetztiger Lebensgefährte kümmert sich ja auch mit um meine Tochter, also warum sollte ich andersrum damit dann ein Problem haben, ich würde mich sogar darüber freuen,
mit meinem Partner habe ich nun ja auch eine gemeinsame Tochter, also im Endeffekt sind wir ne Patchworkfamilie, und wenn dan nun noch seine Tochter dazu kommt finde ich das ganz toll.


Ich kann es nicht verstehen das man dem Vater sein Kind entzieht das habe ich ihm auch gesagt er hat nie was böses dem Kind gegenüber gemacht oder getan und so wie ich von ihm und seiner mutter weiß hat er in der Zeit wo sie zusammengelebt haben sich rührend um seine Tochter gekümmert alles getan was man für sein Kind tut.

Er hat nie was unrechtes getan in Bezug auf seine Tochter, außer das er halt keinen Unterhalt bezahlt hat. Wie gesagt das habe ich ihm schon von anfang an angekreidet

Wir werden mal schauen was die nächsten tage so bringt. Die Tante will uns ein paar Fotos schicken da er ja überhaupt keine Fotos von seiner Tochter besitzt und gar nicht weiß wie sie mittlerweile aussieht.

Ich halte euch auf dem laufenden, wir wollen natürlich nicht das sie ärger mit ihrer Mutter bekommt wenn das raus kommt das er sich heimlich mit ihr trifft.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
regg,
dann ist die Sache soweit klar?
Er zahlt(e) nicht Unterhalt, weil er nicht damit klarkam (klarkommt), dass sie ihn verlassen hatte.
Und seine Ex hält die Tochter vor ihm zurück, um wenigstens 1 Druckmittel in der Hand zu haben wegen KU.

Aber: Kinder haben trotzdem das Recht, ihren Vater sehen zu können/dürfen - auch wenn der keinen KU bezahlt(e).

mfg
 

regg

Aktives Mitglied
ob das so klar ist weiß ich nicht...aber erstens waren sie nicht verheiratet sie haben nur zusammen gelebt...:) und er ist damals gegangen weil sie ihn betrogen hatte..
obs wirklich am geld liegt keine ahnung...

aber wie du schon meintest egal was da is und ob Geld fließt oder nicht Vater und Kind gehören auch zusammen ein Kind brauch beide Elternteile.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

so lange kein Umgangs- und Näherungsverbot besteht, ist ein Treffen ohne Wissen der Mutter nicht illegal. Dennoch ist allergrößte Vorsicht geboten: Die Mutter wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, und das kann sehr, sehr schnell zu einem Fallstrick werden - nämlich dann, wenn das Treffen an einem Ort stattfindet, an dem sich das Kind nach dem Wissen und Willen der Mutter nicht aufhält. Irgendwann wird sie davon erfahren, und das spätestens dann, wenn Dein Partner sich offiziell um Umgang bemüht, und so wie Du die Situation beschreibst, könnte dann jede Kleinigkeit dazu genutzt werden, um diesen Umgang nachhaltig zu torpedieren. Dies sollte man von vorneherein ausschließen, indem man sehr, sehr umsichtig vorgeht, wenn man schon diese Vorgehensweise wählt, die ohnehin in sich schon recht heikel ist: Nicht nur, dass die Tante ihre Beziehung zur Mutter aufs Spiel setzt - ein Jugendamt könnte ein solches Treffen, gepaart mit dem nicht gezahlten Kindesunterhalt und dem abgebrochenen Kontakt als Versuch werten, das Kind gegen die Mutter aufzubringen. Das heißt nicht, dass es auch so kommen muss, aber allein die Möglichkeit, dass es so kommen könnte, sollte zu größtmöglichen Überlegungen verleiten, bevor man einen solchen Schritt geht.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Unverheiratete Väter haben nun auch das Sorgerecht - nur steht es so noch in keinem Gesetz. Die gängige Methode ist, dass der KV es beim Familiengericht beantragt. Da müssten aber dann natürlich die Unterhaltsschulden beglichen sein. Aber regg schrieb ja schon, da tut sich was.

Als Treffpunkt die Schule oder sogar das Jugendamt wählen?
 

regg

Aktives Mitglied
Treffpunkt wissen sie noch nicht wo sie das machen wollen, das Problem ist das die KM mit der Tochter in einem anderen Bundesland wohnen, die Tochter und Tante hatten so vorgesehen ds die Tochter zur Tante kommt unter dem Vorwand das sie in einen Freizeitpark wollen und sich statt desen mit dem Vater treffen...
 
Oben