brauche Rat -  Umzug trotz gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht

Steffij

Neues Mitglied
Ich wohne momentan 130 km von dem Vater meines Kindes getrennt. Ich lebe im Haus meines Vaters. Wir haben beim Amtsgericht einen Vergleich unterschrieben, dass der Aufenthaltsort nur mit schriftlichem Einverständnis beider Seiten oder nach gerichtlicher Entscheidung geändert werden kann. Nun möchte ich in die Nähe meiner Mutter ziehen, was dann eine Entfernung von knapp 300 km sind. Ich weiss, dass er dem nicht zustimmen wird. AAber meine Mum kann mich einfach besser unterstützen und ich kann da auch besser einen Job finden. Was für Argumente kann ich bringen, damit ich vom Gericht die Erlaubnis zum Umzug kriege? Ich möchte endlich eine eigene Wohnung und in der Nähe meiner Mum wäre es am Besten. Ich bin ganz traurig bei dem Gedanken, dass man mir das evtl verbieten kann. Könnt ihr mir helfen? Danke
 

Steffij

Neues Mitglied
Meine Kleine ist gerade 2 Jahre alt geworden. Ich habe mit meiner Mum ein gutes Verhältnis und ich möchte mir dort eine Zukunft aufbauen. Wir haben uns im Sep getrennt. Wir haben zusammen im Ausland gelebt. Ich bin dann kurzfristig zu meinem Vater aber da will ich auch nicht auf Dauer bleiben.

Ich wollte das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, aber die Richterin hat mir nur diesen Vergleich angeboten.

Der Vater geht arbeiten. Ich weiss, dass er die Kleine auch gerne bei sich hätte, aber das will ich nicht. Ich habe mich die letzten Jahre hauptsächlich um sie gekümmert, weil er arbeiten war.

Ich habe noch keinen Job in Sicht, aber da wären die Chancen besser und vor allem könnt meine Mum einspringen, wenn es mal mit der Betreuung nicht klappt.

Der Kindsvater und ich können uns nicht einigen. Die Fronten sind verhärtet. Diese Woche haben wir eine Gerichtsverhandlung wegen dem Unterhalt, den er nicht zahlen will.
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Das würde ich beim Jugendamt besprechen, und denen erklären, was es alles für Vorteile für dich und dein Kind wären.
Z.B. bei Arbeit: Oma kann es versorgen und es muss nicht zu einer fremden Tagesmutter, auch wenn es krank wird, bekommst du Unterstützung bei Betreuung und Pflege der Kleinen. Wenn du krank wirst, ist das Kind bei der Oma gut versorgt. Aussicht auf Arbeit! Nicht von Ämtern abhängig sein tut auch den Kindern gut. (hänseleien bezügl. Hartz 4 fangen heute schon im Kiga an :angryfire )
Auch hat es zusätzlich zu dir ständig eine weitere Bezugsperson um sich.

Ob es hilft, kann ich natürlich nicht sagen, aber ich würde es so versuchen.

Und sorry, wenn ich es so direkt schreibe, aber als ich deinen Text gelesen habe, dachte ich sofort: Oh, nein, da hat sie sich aber ganz schön einschüchtern und über den Tisch ziehen lassen!
Ich habe auch einen Sorgerechtskampf hinter mir, habe allerhand erlebt, aber so etwas habe ich noch nicht gehört. :shake
Wenn du diesen Vergleich einfach nicht unterschrieben hättest, hätte dir keiner was gekonnt. Bei einem gemeinsamen Sorgerecht, ist normalerweise auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht geteilt. Kommt es zur Trennung, bekommt der das Aufenthaltsbestimmungsrecht, der das Kind hat und es zuerst beantragt. So ist es zumindest bei uns.
 

Steffij

Neues Mitglied
Ich bin gleich zum Gericht und wollte das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, aber die Richterin hat keinen Grund dafür gesehen. Nun habe ich den Salat. Ob ich das nochmal ändern kann? Ich werde dann mal zum Jugendamt gehen in der Hoffnung, dass ich die Erlaubnis zum Umzug kriege... Komisches Gefühl
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Das kann ich mir vorstellen. :troest
lass dich beim JA mal beraten. Ich drück dir die Daumen, dass alles klappt. :druecker
 
Oben