Problem -  Unterhalsberechnungsfragen

Sams

Neues Mitglied
Hallo liebes Forum.
Als erstes, bitte mein Profil lesen, bevor ihr Antwortet http://www.elternforen.com/threads/tach-vom-sams.43014/

So nun zu meinem Problem:
ich habe zwei Kinder von zwei Partnern. Die beide in anderen Bundesländern wohnen. Mit dem Großen habe ich keine Probleme, nur mit dem Kurzen.
Dazu:
Es soll Unterhalt neu berechnet werden. Die dementsprechenden Unterlagen habe ich vorgelegt. Das zu berechnende Jugendamt möchte jetzt eine Geburtsurkunde vom großen haben, wo die Vaterschaft drauf steht, obwohl ein Titel vorgelegt wurde. Also die Unterhaltsurkunde.

Wieso können Versicherungsbeiträge erst berücksichtigt werden, wenn der Mindestunterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle gezahlt wird. Das ist doch Tinnef. Dann brauch ich die nicht mehr vorzulegen.

Ein Kredit wird nicht angerechnet, weil er nach dem Zeitpunkt der Unterhaltspflicht aufgenommen wurde. So oder so, wäre erst die Unterhalt vorrangig vor dem Kredit.

Gibt es für diese Regelungen irgendwo Gesetzestexte die das belegen oder widerlegen? Habe den Anschein, dass man seitens des Jugendamtes sich möglichst wenig Arbeit machen mag und die Leute überden Tisch ziehen will.

Gruß aus NRW
 
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