B
barfrau
Guest
Hallo!
Bin neu hier und wollt mich erstmal vorstellen:
Heiße jennie und hab eine kleine tochter, die ist 1 1/2 jahre alt.
Ich lebe seit zwei monaten von meinem Lebensgefährten getrennt (ist auch der papa von der kleinen).
Nun meine Fragen:
Wie ist das mit dem Besuchsrecht. kann ihm das, aufgrund eines für die kleine nicht zumutbaren verhaltens seinerseits, verwehrt werden? Und als nächstes ja der Unterhalt. Hat keine arbeit oder ausbildung. Könnte er zu einer Tätigkeit verpflichtet werden? Stichwort gesteigerte Erwerbsobliegenheit!!!
Habe mich beim Jugendamt erkundigt, aber die haben mir auch nicht viel mehr gesagt als ich eh schon wusste.
Wäre froh, eure ratschläge dazu oder erfahrungen zu hören!
LG, die brafrau
Bin neu hier und wollt mich erstmal vorstellen:
Heiße jennie und hab eine kleine tochter, die ist 1 1/2 jahre alt.
Ich lebe seit zwei monaten von meinem Lebensgefährten getrennt (ist auch der papa von der kleinen).
Nun meine Fragen:
Wie ist das mit dem Besuchsrecht. kann ihm das, aufgrund eines für die kleine nicht zumutbaren verhaltens seinerseits, verwehrt werden? Und als nächstes ja der Unterhalt. Hat keine arbeit oder ausbildung. Könnte er zu einer Tätigkeit verpflichtet werden? Stichwort gesteigerte Erwerbsobliegenheit!!!
Habe mich beim Jugendamt erkundigt, aber die haben mir auch nicht viel mehr gesagt als ich eh schon wusste.
Wäre froh, eure ratschläge dazu oder erfahrungen zu hören!
LG, die brafrau