Unterhalt für Kinder über 18 in schulischer Berufsausbildung

Superhardy

Neues Mitglied
Hi,

meine Tochter ist 18 Jahre und besucht bald eine Berufsfachschule, welche einen Ausbildungsabschluss vermittelt (Berufsfachschule für Sozialassistens: Voraussetzung für den Beginn einer Ausbildung zur Erzieherin - in Hessen)

Die Frage ist, wie sieht es mit dem Unterhalt aus, den mein geschiedener Mann zahlen muss? Es schwirren die Worte von nicht priviligiertem Kind durch den Raum, welches kein bzw. wenig Anspruch auf Unterhalt hat.

Was ich herausgefunden habe:

Kinder in der Ausbildung, wenn sie noch zu Hause bei einem Elternteil wohnen, haben einen Anspruch auf 500 Euro, wobei hier das gesamte Kindergeld und ein Eigenverdienst (der ja nicht da ist) bis auf einen Freibetrag von 85 Euro angerechnet werden darf. Dieser Betrag darf aber nicht den Wert aus der Düsseldorfer Tabelle übersteigen.

Zählt die Berufsfachschule nun zu einer schulischen Ausbildung oder zu einer Regulären, wie z.B. Bäcker oder so?

Wer kann mir weiter helfen?

Vielen Dank

Superhardy
 

schnupe

Aktives Mitglied
Ich denke nicht, das es sich bei dieser Form der Ausbildung um eine berufliche Ausbildung handelt.
Diesr Wert von 500€ wird wohl nur in Verbindung mit einem eigenen Einkommen gesehen.
Sprich:
300 € Ausbildungsvergütung, 154€ Kindergeld, macht eine Differenz zu 500€ von 46€ zu 500€, die dann noch an Unterhalt zu leisten wären.
Ich bin mir da jedoch nicht 100%ig sicher, werde aber mal weiterlesen.
Was wichtig ist für Dich zu wissen:
Ab 18 Jahre sind beide Eltern barunterhaltspflichtig.
Bedeutet, auch Du bist Deiner Tochter gegenüber unterhaltspflichtig.
 

Superhardy

Neues Mitglied
Hi schnupe,

ich habe mich noch mal informiert: http://berufliche.bildung.hessen.de/bildungswege/berufsqualifikation

Hier sind die Unterschiede (Berufsfachschule ist nicht gleich Berufsfachschule) aufgeschlüsselt.Meine Tochter will in die Berufsfachschule die auf einem Mittleren Abschluss aufbauen und zu einem schulischen Berufsabschluss führen (Assistentenausbildung). Ein schulischer Berufsabschluss ist auch ein Beruf, oder was denkst du?

Zunächst aber vielen Dank für Deine Mühen mit meinem Beitrag. Vielleicht fällt Dir oder jemandem anderes noch etwas ein.
 
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