Superhardy
Neues Mitglied
Hi,
meine Tochter ist 18 Jahre und besucht bald eine Berufsfachschule, welche einen Ausbildungsabschluss vermittelt (Berufsfachschule für Sozialassistens: Voraussetzung für den Beginn einer Ausbildung zur Erzieherin - in Hessen)
Die Frage ist, wie sieht es mit dem Unterhalt aus, den mein geschiedener Mann zahlen muss? Es schwirren die Worte von nicht priviligiertem Kind durch den Raum, welches kein bzw. wenig Anspruch auf Unterhalt hat.
Was ich herausgefunden habe:
Kinder in der Ausbildung, wenn sie noch zu Hause bei einem Elternteil wohnen, haben einen Anspruch auf 500 Euro, wobei hier das gesamte Kindergeld und ein Eigenverdienst (der ja nicht da ist) bis auf einen Freibetrag von 85 Euro angerechnet werden darf. Dieser Betrag darf aber nicht den Wert aus der Düsseldorfer Tabelle übersteigen.
Zählt die Berufsfachschule nun zu einer schulischen Ausbildung oder zu einer Regulären, wie z.B. Bäcker oder so?
Wer kann mir weiter helfen?
Vielen Dank
Superhardy
meine Tochter ist 18 Jahre und besucht bald eine Berufsfachschule, welche einen Ausbildungsabschluss vermittelt (Berufsfachschule für Sozialassistens: Voraussetzung für den Beginn einer Ausbildung zur Erzieherin - in Hessen)
Die Frage ist, wie sieht es mit dem Unterhalt aus, den mein geschiedener Mann zahlen muss? Es schwirren die Worte von nicht priviligiertem Kind durch den Raum, welches kein bzw. wenig Anspruch auf Unterhalt hat.
Was ich herausgefunden habe:
Kinder in der Ausbildung, wenn sie noch zu Hause bei einem Elternteil wohnen, haben einen Anspruch auf 500 Euro, wobei hier das gesamte Kindergeld und ein Eigenverdienst (der ja nicht da ist) bis auf einen Freibetrag von 85 Euro angerechnet werden darf. Dieser Betrag darf aber nicht den Wert aus der Düsseldorfer Tabelle übersteigen.
Zählt die Berufsfachschule nun zu einer schulischen Ausbildung oder zu einer Regulären, wie z.B. Bäcker oder so?
Wer kann mir weiter helfen?
Vielen Dank
Superhardy