Unterhalt während laufendem Stiefkindadoptionsverfahren

anneee

Neues Mitglied
Hallo,

kann mir jemand die Auskunft erteilen, ob es rechtens ist, dass der Vater meiner Kinder, von dem ich seit 7 Jahren getrennt lebe, während des seit über 8Monaten laufenden Stiefkindadoptionsverfahren plötzlich keinen Unterhalt mehr zahlt??? Die Begründung lautete, dass er ja sonst sein Geld, wenn ich es verbraucht hätte, nicht wieder sähe. Ein Jugendamt hätte empfohlen, das Geld einzubehalten. Gilt die Adoption wirklich rückwirkend zum Datum des Annahmeantrages und er hätte dann Anspruch auf Rückzahlung? Hat ja keiner hingedacht, uns wurde eine Dauer des Verfahrens von etwa 3Monaten angekündigt. Konnte beim zuständigen JA keinen erreichen. Kann mir jemand mit Erfahrung in diesem Thema helfen?
Die Drohung, die Adoption wieder rückgängig zu machen ist haltlos, nachdem er dem Antrag beim Notar einmal zugestimmt hat, oder?

Vielen Dank im Vorraus!
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
also so plötzlich ist das mit der Einstellung der Unterhaltszahlungen ja nicht gekommen - in dem Moment, wo das Thema Stiefkindadoption auf dem Tisch gelandet ist, muss Dir bewusst gwesen sein, dass die Unterhaltszahlungen irgendwann in naher Zukunft Vergangenheit sein werden, Du schreibst ja selber, dass Ihr mit einer Verfahrensdauer von drei Monaten gerechnet habt, und selbst wenn der Vater in dieser Zeit noch unterhaltspflichtig gewesen wäre, wäre es nach Deiner Rechnung dann vorbei gewesen. Wobei jemand, der sein Kind zur Adoption frei gibt, in dem Moment, wo er dies beim Notar zu Protokoll gibt, natürlich selbstverständlich nicht nur alle Rechte an einen anderen weiter gibt, sondern auch alle Pflichten - wozu auch die Unterhaltspflicht gehört. Nochmal im Klartext: Wenn jemand erklärt, sein Kind vom neuen Partner seines ehemaligen Lebensgefährten adoptieren lassen zu wollen, verwirkt diese ehemalige Lebensgefährtin jeden Unterhaltsanspruch im Namen des Kindes.

Warum Du überhaupt auf die Idee kommst, dass Dein ehemaliger Partner weiterhin unterhaltspflichtig sein könnte, ist mir spanisch: Du wolltest, dass er auf seine Rechte verzichtest. Also musst Du auf die Pflichten verzichten. Die hat jetzt Dein neuer Mann.

Und noch einmal: Wäre es so, dass dein Ex auch nach der Erklärung beim Notar weiterhin unterhaltspflichtig bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Adoption wäre, dann wäre jeder Monat, den das Verfahren länger dauert, für Euch ein finanzielles Geschenk, und zwar nicht für drei Monate, wie von Euch angenommen, sondern mittlerweile sogar für acht Monate.

Und ja: Selbstverständlich hat er einen Rückzahlungsanspruch gegen Euch, weil Euch das Geld einfach nicht zusteht.
 
Oben