Problem -  Unterhalt

Tom

Neues Mitglied
Hallo
Erstmal will ich mich vorstellen.
ich bin Tom

Und ich bin auf der Suche nach einer Lösung auf diese Seite gestoßen, und ich dachte mir. Hier meldest du dich gleich an.

Ich möchte etwas von meiner Story erzählen. Vielleicht gibt es ja hier welche die ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

Ich habe mit meiner Exfrau 2 Kinder.
Das eine Kind lebt mir und das andere bei meiner Exfrau. Da beide kinder noch nicht volljährig sind hat jeder eine Unterhaltsverpflichtung.
Meine Ex ist wieder verheiratet und arbeitet Teilzeit.
Ich bin auch berufstätig mit durchschnittlichem Einkommen.

Meine Exfrau verlangt nun Unterhalt für die bei ihr lebende Kind, und weigert sich gleichzeitig Unterhalt für das bei mir lebende Kind zu bezahlen, da sie nicht Leistungsfähig ist.

nach meiner Meinung könnte sich die Barunterhaltsverpflichtungen aufheben.
ich selbst unterstütze das bei ihr lebende Kind noch durch Kleiderkauf,hälftiges Schulgeld ( Privat Schule) und Hobby. Ca 120 Euro / Monat. Und Betreung über 2 bis 3 Tage wöchentlich.
Für das bei mir lebende kind leistet sie wenig dazu, da das kind nicht mit ihrer Art klar kommt und von sich selbst aus, den Kontakt verweigert.
Sagt mir eure Meinung
 

Leonies_Mum

Neues Mitglied
Huhu Tom,
also vorweg kann ich dir sagen, dass Baunterhalt nicht gegen gerechnet werden darf, darüber gibts einschlägige OLG Urteile. Wenn sie H verlangt, dann ist das rechtens. Im gegenzug musst du ihr gegenüber auch UH verlangen, wenn es sein muss sogar mit einer Klage. Unterhalt steht den Kindern zu, nicht den Eltern und diese haben die Pflicht , das Recht des Kindes zu vertreten und zu fordern , ggf zu erklagen. Aber wie schon erwähnt , gegenseitiges aufrechnen ist Gesetzlich verboten, zumindest dann wenn ein Richter mit ins Spiel kommt. Was Ihr Privat unter euch aus macht ohne Richter und Jugendamt, ist eure Sache. Problematisch wirds dann wenn z.b öffendliche Gelder in anspruch genommen werden müssen , z.b Harz IV dann MUSST du fordern ob du willst oder nicht, den UH hat vorrang vor Steuergeldern.

LG
 
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