brauche Rat -  Unterhaltsminderung wegen neuer Stelle

MarcusK

Neues Mitglied
:hilfe:Hallo zusammen.

ich habe folgendes Problem und muss mal kurz ausholen.
Ich bin seit 7 Jahren getrennt und 5 Jahre geschieden. Meine von mir getrennt lebenden Jungs sind 16 und 13 Jahre und besuchen mich recht häufig :)
Seit ich vor zwei Jahren mit meiner neuen Freundin zusammen gezogen bin, feuert meine Ex aus allen Rohren. ( "Sie" hat mich wegen eines neuen verlassen und ist wieder verheiratet !!!) Bis dahin haben wir uns beim Kindesunterhalt geeinigt und sie hat auch einen Teil der gemeinsamen Schulden aus der Ehe mitbezahlt. Als meine Freundin vor 2 Jahren zu mir gezogen ist, ist sie zum Jugendamt und hat einen Unterhaltstitel für beide Jungs bekommen. (zusammen Monatl. 680€ die ich auch brav bezahle) Von den gemeinsamen Schulden aus der Ehe hat sie dann nichts mehr bezahlt und gemeint geh doch zum Anwalt :-(. Seit dem reden wir eigentlich nicht mehr miteinander und ich zahle monatlich 200€ ihrer Schulden ab. Für diesen Fall habe ich Anwaltskostenbeihilfe bekommen, aber den letzten Ar... von Anwalt genommen den es gibt. Er hat ein Schreiben aufgesetzt und macht seitdem trotz mehrfacher Anrufe und Schreiben nichts mehr wegen der Schulden Ihrerseits. Laut Amtsgericht kann man da nichts gegen tun, da die Kosten pro Streitfall nur einmal gezahlt werden.Ich habe Netto immer um die 2100€ verdient und bis zum geht nicht mehr gearbeitet. Nur ein bis zwei Tage im Monat frei. Meiner Ex gehts übrigens hervorragend, zwei "dicke" Autos und eine Haus wurde jetzt auch gekauft. (Nicht falsch verstehen, ich gönn Ihr das !! )
Nun zum Hauptproblem: Seit einem Jahr pack ich das nicht mehr und bin seit 2 Wochen wegen "burnout" krankgeschrieben. Ich bekomme das alles auch attestiert und mein Arzt empfiehlt klar den Job zu wechseln.

Einen neuen Job hab ich vorraussichtlich schon, verdiene dort aber ca 600€ netto weniger (da kein Schichtdienst mehr). Wie sollte ich mich jetzt verhalten ??

Anwalt nehmen Ja/Nein ??? Wie kann ich den Unterhaltstitel vom JA abändern. Die gute Frau vom Jugendamt ist eine echte Amazone und ich glaube eine Ex-Mann Hasserin ;-) Die werden mir sowieso vorwerfen das extra zu machen.

Hoffe jemand hat einen guten Rat für mich...... LG Marcus
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gesetz verlangt, auch einen illegalen oder sonstwie unmöglichen Job beibehalten zu müssen. Lebst du ab - so bekommen die Kinder Halbweisenrente. Wäre also nicht so schlimm?
Viel schlimmer ist: Die Kinder hätten dann keinen Vater mehr - und das lässt sich nicht mit Halbweisenrente aufwiegen.
Also muss alles daran gesetzt werden, dass du als Unterhaltszahler den Kindern erhalten bleibst.
Mit dem Fachanwalt änderst du den Titel ab, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht gerufen werden muss.
Stichworte: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit, Auskunftsverpflichtung, Mindestunterhalt, ärztliche Zeugnisse/Atteste/Unterlagen, Vermögensverhältnisse der KM, U-Vorschuss, etc.
Mit Volljährgkeit der Kinder beginnt deren Selbstbestimmungsrecht....

Grundsätzlich: Alles was dir nicht schriftlich vorliegt, hat keine Bedeutung. Mache Angaben über dich nur noch dort und nur noch in dem Umfang, wozu dich ein Gesetz ausdrücklich dazu verpflichtet. Bist du dir unsicher, frage den Anwalt.

Und: Schön zu lesen, dass dich deine Jungs mögen. So soll es sein.
 

MarcusK

Neues Mitglied
Danke für die Antwort :) Ich denke um den Anwalt komm ich nicht rum.
Ich werd das Morgen angehen.
PS. bin froh das meine Jungs mich nicht ignorieren. Ganz im Gegenteil, der kleine
möchte zu uns ziehen. Mal sehen ob es dazu kommt ??? Einen schönen Abend noch !!
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Der Jüngere kann zu euch, wenn der das will (nicht nur vorübergehend), ihr.euch einig seid und dem zustimmt. -> auch RA. (eventuell zusammen mit der LG?)

Für die neue LG ist ein Junge in beginnender Pubertät nicht einfach. Öftefs überschätzen sich Partnerinnen auch mal. Das liegt einfach daran, dass niemand vorhersehen kann, was die zeit bringt und wie sich der Junge entwickelt.
 
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