Hallo Erdmann
Da wohl keiner von uns Eure finanzielle Situation bzw. Euren Lebensstandard kennt ist es schwierig etwas vorzulegen, im Netz gibts aber z. Bsp. gewisse Tabellen für Kindesunterhalt ( Düsseldorfer Tabelle) und auch genügend Rechenbeispiele für Ehegattenunterhalt.
Eine Kürzung bei Umgangsunterbindung finde ich absolut unmöglich, würdest Du Dich denn dazu bereit erklären mehr zu zahlen wenn Du den Umgang, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr ( oder nicht mehr so oft?!?) wahrnimmst?
Der Unterhalt ist ja dazu da, das Kind ausreichend zu versorgen, letztlich würdest Du ja Dein Kind damit bestrafen wenn sich am Umgang was ändert. Insofern absolutens NO GO!
Es gibt genügend andere Möglichkeiten sein Umgangsrecht durchzusetzen, sollte es Probleme hierzu geben, lässt sich ein Besuch bei JA / Anwalt und letztlich Richter wohl eh nicht vermeiden.
Und wenn sich eine KM vehement weigert Umgang stattfinden zu lassen, wird sie der Unterhalt auch nicht dazu bringen, da bleibt letztlich eben dann nur eine gerichtliche Regelung mit Androhung eines Ordnungsgeldes bei Nichteinhaltung.
Viel Glück bei Euren Verhandlungen
Moni