Kompliziert -  Unterhaltszahlungen von Beamten

gandhi

Neues Mitglied
Frage! Ich bin verzweifelt. Seit einigen Jahren versuchen meine Schwester und ich nun Unterhalt von meinem Vater (Polizist) einzuklagen. Die Gerichten gaben uns jeweils Recht, geändert hat sich dennoch nichts.
Nun habe ich erfahren, dass der Staat eigentlich Beamtengehälter einbehalten kann.
Kann mir jemand weiterhelfen?
 

Nobbi

Der PlautzAtor - Es kann nur einen geben!!!
Hi
ich habe da eine Frage, wie alt seit ihr denn? Seit ihr noch in Ausbildung?

Wenn ihr schon ein rechtskräftiges Urteil habt, dann ist est auch vollstreckbar

Gruß
Nobbi
 

EA 80

*is back*
Original von gandhi
Frage! Ich bin verzweifelt. Seit einigen Jahren versuchen meine Schwester und ich nun Unterhalt von meinem Vater (Polizist) einzuklagen. Die Gerichten gaben uns jeweils Recht, geändert hat sich dennoch nichts.
Nun habe ich erfahren, dass der Staat eigentlich Beamtengehälter einbehalten kann.
Kann mir jemand weiterhelfen?

Habt ihr ein rechtskräftiges Urteil? Dann könnt ihr daraus doch vollstrecken, wie Nobbi schon richtig sagte. D.h. ihr könnt über Euren Anwalt die Pfändung der Beamtenbezüge vornehmen lassen, normalerweise geht das problemlos, der pfändbare Teil muss dann vom Dienstherrn einbehalten werden, wie bei einer normalen Lohnpfändung auch.

Was habt Ihr denn bisher veranlasst, um den Unterhalt zu bekommen?
 
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