Unverheiratet mit Kind - Steuerklasse 1?

kikra

Namhaftes Mitglied
Hallo zusammen,

gerade habe ich meine Steuerkarte bekommen und musste feststellen, dass darauf die Steuerklasse 1 und 0,5 Kinderfreibeträge eingetragen sind.

Seit August diesen Jahres habe ich eine kleine Tochter und lebe mit dem Vater des Kindes unverheiratet in einem Haushalt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Mein Partner bekommt Alo-Hilfe - wir haben getrennte Kassen, Unterhalt für die Kleine bekomme ich keinen.

Von Oktober bis Dezember "gönne" ich mir ganze 3 Monate Elternzeit. Solange nur kann ich eine Zeit ohne Gehalt durch Erspartes überbrücken (darf in dieser Zeit ohne Gehalt sogar noch Krankenkassenbeiträge berappen, weil ich vor dem Mutterschutz freiwillig versichert war) X( . Ab Januar gehe ich wieder arbeiten. (Wie ich das finde, sag ich jetzt besser nicht - aber die (nicht vorhandene) Kohle würde uns ansonsten zum Sozialfall machen. :angryfire )

Mein Partner kann keine Elternzeit in Anspruch nehmen - ansonsten würde er nicht mehr als arbeitssuchend geführt und bekäme überhaupt keinen Pfennig mehr vom Arbeitsamt. Somit kämen wir dann auch nicht mehr über die Runden.

Also gelte ich vor dem Amt faktisch doch als alleinerziehend, oder? Oder ist das gemeinsame Sorgerecht automatisch gleichbedeutend mit Erziehungsberechtigung? Wer verfügt überhaupt über diesen Automatismus, dass der Kinderfreibetrag geteilt wird? Kann ich dagegen Einspruch einlegen und nur mir den auf der Steuerkarte eintragen lassen? Meinem Partner bringen diese 50 % doch gar nichts (bis auf Nachteile), denn wenn er keinen Job hat, zahlt er keine Einkommensteuer und kann auch keinen Freibetrag in Anspruch nehmen.

Und habe ich eine Chance, in Steuerklasse II eingestuft zu werden? Kann ich gegen die Steuerklasse I Einspruch einlegen? (Ursprünglich war die mal auf meiner L-Karte eingetragen - jetzt pappt da aber quer ein dickes UNGÜLTIG drüber). Es ist schon eine echte Sauerei - ich bekomme keinen Pfennig Zuschuss von Vater Staat, obwohl ich 20 lange Jahre in sämtliche Kassen dieses Landes eingezahlt habe. Auch den Unterhalt für meine Kleine berappe ich im Grunde alleine und von meinen paar Kröten, die ich mir zur Seite gelegt habe. Und jetzt auch noch Steuerklasse 1? Das ist doch echt zum :kotz: :kotz: :kotz: .

Habt ihr einen Tipp, was ich in dieser Situation machen kann?

Danke vorab!
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
hallo Kikra,

nun zum kinderfreibetrag kann ich dir nix sagen, aber das mit Steuerkl. I ist korrekt.

Selbst wenn du eine Oma bei dir im Haushalt haben würdest wärst du nicht mehr allein. ...

Mein Arbeitskollege hat eine Tochter die nach der Lehre jetzt als Mitbewohner und Mieter gilt. Seither ist er nicht mehr alleinerziehend obwohl er noch einen sohn in der Lehre hat....

:shake
 

Galaxie

Namhaftes Mitglied
Hallo!

Mir gehts genauso. Hab zwei Kinder. eines von meinem jetzigen Freund. Bisher war ich immer Lohnsteuerklasse II. Und jetzt Lohnsteuerklasse I. Ich hab mich auch total geärgert. Aber es ist halt so, dass wir als eheähnliche Lebensgemeinschaft gelten. Hab ich schon schmerzhaft beim Erziehungsgeld erfahren müssen.

Es ist echt zum :kotz: , wie wir bestraft dafür werden, dass wir Kinder bekommen.

Grüße,
Galaxie
 
U

User2

Guest
Dagegen kann man sich leider nicht wehren.
Ich muß aber ehrlich sagen, wenn du mit dem Vater deines Kindes zusammenlebst finde ich das schon gerecht, denn dann bist du nicht alleinerziehend.
Unfair finde ich nur, daß eine Mutter die mit dem Partner zusammenlebt der nicht Vater des Kindes ist, ebenfalls keinen Anspruch mehr auf die Lohnsteuerklasse II hat.
 

kikra

Namhaftes Mitglied
Original von Mela
Dagegen kann man sich leider nicht wehren.
Ich muß aber ehrlich sagen, wenn du mit dem Vater deines Kindes zusammenlebst finde ich das schon gerecht, denn dann bist du nicht alleinerziehend.
Unfair finde ich nur, daß eine Mutter die mit dem Partner zusammenlebt der nicht Vater des Kindes ist, ebenfalls keinen Anspruch mehr auf die Lohnsteuerklasse II hat.

Gerecht kann ich daran nichts finden: Mir geht es ja im Grunde nicht darum, den STATUS der Alleinerziehenden zu bekommen. Vielmehr geht es im Endeffekt darum, eine steuerliche Vergünstigung zu bekommen, wenn man heutzutage unverheiratet ein Kind in die Welt setzt und den Lebensunterhalt dann nur von einem Gehalt (wenn überhaupt) bestreiten muss. Die Möglichkeit, auf Steuerklasse III/V bzw. IV/IV auszuweichen, haben wir nämlich auch nicht. Stattdessen werde ich steuerlich behandelt wie zu der Zeit, als ich noch kein Kind hatte. Und das KANN nicht fair sein - egal ob man nun MIT Partner lebt oder OHNE.

Über das von dir genannte Beispiel brauchen wir uns nicht zu streiten; da gebe ich dir vollkommen Recht. Auch das ist nicht fair. Aber offensichtlich gibt es heutzutage so etwas wie Fairness überhaupt nicht mehr... X(
 
G

Grisu142

Guest
Hi Kikra,

mit deinem Partner hat die Steuerklasse so eigentlich gar nichts zu tun, sondern ganz einfach mit neuen Steuergesetzen. Seit Jahren wird der sogenannte Haushaltsfreibetrag, den man als Alleinerziehende hatte ( und der war nur in Steuerklasse II berücksichtigt) jährlich weiter reduziert, bis man bei null ankommt, d.h. dass du dann in Steuerklasse II den gleichen Steuersatz hast wie in Steuerklasse I, deswegen werden diese Steuerklassen nicht mehr angewandt. Es laufen zwar Verfassungsbeschwerden dagegen, aber das kann ja bekanntlich dauern...... X(

Ja und nun sind unverheiratete oder wirklich alleinlebende Mamas mit Kinder/Kindern eben Singles mit einem ziemlich teuren "Hobby" ohne Entlastung...Es gibt eben nur den Schutz der "Familie" und scheinbar leben wir noch im Mittelalter wo eine "Familie" nur eine Ehe sein kann. :shake, außer es geht natürlich darum das die Ämter was zahlen sollen, dann gehört natürlich jede und jeder zur Familie und wird berücksichtig :angryfire

Liebe Grüße
Grisu
 

Galaxie

Namhaftes Mitglied
Heavymine: kann mir nicht vorstellen, dass das so einfach geht. da würd ich auf alle Fälle nochmal nachhaken beim Finanzamt bzw. bei der Gemeinde!

Mein erstes Kind ist nicht von meinem jetzigen Freund, deswegen hätte ich schon gefunden, dass mir die Lohnsteuerklasse II nach wie vor zusteht.

Wie ist das eigentlich, wenn ich mich jetzt trenne. Krieg ich dann wieder die II-er Lohnsteuerklasse?

Grüße,
Galaxie
 
M

Mirsche

Guest
Hallo
es ist möglich, dass ein Elternteil das ganze Kind bekommt, da gibt es eine Anlage (ich weiß nimma wie die heißt),
da muss der andere Elternteil dann unterschreiben, dass er den Freibetrag auf den anderen überträgt.
Allerdings geht das irgendwie nur, wenn der eine Elternteil weder Unterhalt zaht bzw. zahlen kann, noch das Kind bei sich hat.
Mein Partner und ich wollten nämlich gerne, dass er das ganze Kind bekommt, da ich als Azubi ja keine Steuern zahle. Aber es hieß dann, dass ich meinen Unterhaltspflichten nachkäme, indem ich mit dem Kleinen zu Hause bin. Naja, dumm gelaufen :whatever
 

EA 80

*is back*
@Mira: nein, das geht - soweit ich weiß - eben nicht.

Du bekommst auch nur das ganze Kind auf die Steuerkarte, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht mindestens zu 75 % nachkommt.

Aber tröste Dich, das "halbe Kind" macht so gut wie fast nichts aus.

Steuerklasse II geht ja eben auch nicht, wenn ihr zusammenwohnt. Hab' gestern Unfug geschrieben, war wohl müde :sn7
 
?( Das ist aber jetzt ganz neu so,oder?Denn ich kenne das noch etwas anders.Aber die Gesetzte ändern sich ja ständig,natürlich immer zum Nachteil der Steuerzahler. :(
 
M

Mirsche

Guest
ea jedenfalls hat die vom Finanzamt uns das so erzählt ?(
aber so hab ich das doch geschrieben wie duu sagst: es geht nur, wenn der Elternteil, der sein halbes Kind abgibt, weder für das Kind zahlt noch das Kind bei sich hat.
 

EA 80

*is back*
Will da jetzt auch nichts falsches sagen, informier Dich lieber nochmal bei nem "Fachmann".

Ich weiß nur, dass ich die Steuerklasse II nur deswegen habe, da ich alleinerziehend bin und keine andere volljährige Person mit in meinem Haushalt gemeldet ist (sei es Freund, Untermieter, Schwiegermutter :rofl o.ä.)

Das mit den 75 % wurde mir auf dem Jugendamt mal erklärt, als es darum ging, dass ich für dieses Jahr evtl. noch das ganze Kind draufbekomme, weil mein Ex nicht den vollen Unterhalt bezahlt hat. (Er hat dann schnell den restlichen Betrag auf die 75 % bezahlt, damit er für das gesamte Jahr den Freibetrag nicht verliert :mua )

Ja, die lassen sich immer mehr einfallen, dass man mit Kindern echt der Gearschte ist. :angryfire

Solange so ne Politik betrieben wird, brauchen sie sich nicht wundern, wenn keiner mehr Kinder in die Welt setzt.
 
M

Mafa

Guest
...also die Steuerklasse II bekommt die Mutter nur noch, wenn sie allein mit ihrem Kind lebt, auch keine Oma, Mutter, anders volljähriges Kind, Onkel, Hausfreund, Untermieter oder Goldhamster ( kleiner Scherz ) mit ihr wohnt.

Der Unterschied mit Steuerklasse I und II ist eher gering, seht es euch mal an unter www.**** sorry, nehmt lieber den kostenlosen Link http://www.jobware.de/ra/vr/gr/gehaltsrechner.html ; ebenso verhält es sich mit dem Kind ( halb oder ganz ) auf der Steuerkarte.


Beispiel: Brutto 2000

Steuerklasse I ohne Kind 1273,12
0,5 Kind 1282,82
1 Kind 1292,02

Steuerklasse II 0,5 Kind 1317,68


Gruß


Manfred
 
M

mondrose

Guest
Die Steuerklassse II ist für diejenigen, die ihre Kinder in einem Haushalt allein erziehen. Nur wenn du allein mit dem Kind/Kindern wohnst, bekommst du Klasse II.
 

dingsda142

Neues Mitglied
Hallöchen,

ich habe gerade gesehen, daß ich Lohnsteuerklasse I habe und auch nur durch Zufall gesehen, das mir eigentlich die Lohnsteuerklasse II (Alleinerziehend mit Kind) zustehen würde. Seit wann ist dies so? Mir wurde damals gesagt als ich mich von meinem Ex-Mann getrennt habe, dass mir die Lohnsteuerklasse II nicht zustehen würde.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Liebe Grüße
 

dingsda142

Neues Mitglied
Hallöchen,

ich habe gerade gesehen, daß ich Lohnsteuerklasse I habe und auch nur durch Zufall gesehen, das mir eigentlich die Lohnsteuerklasse II (Alleinerziehend mit Kind) zustehen würde. Seit wann ist dies so? Mir wurde damals gesagt als ich mich von meinem Ex-Mann getrennt habe, dass mir die Lohnsteuerklasse II nicht zustehen würde.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Liebe Grüße
 
U

UserD

Guest
der kinderfreibetrag wird immer mit dem vater des kindes geteilt ob verheiratet oder nicht
und steuerklasse 1 weiß ich nicht genau.ich war die ganzen jahre als alleinerziehende 2


da mußt du dich nochmal erkundigen,manchmal ist das auch ein fehler vom amt,hatte ich öfters das die klasse falsch eingetragen war
 

dingsda142

Neues Mitglied
danke für deine antwort... werde morgen einfach mal meine steuerberaterin fragen...

schon traurig das man über sowas nicht informiert wird :-(
 
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