brauche Rat -  Vater, alleiniges Sorgerecht beantragt...

Gehörnter - x

Neues Mitglied
Guten Morgen,
ich habe mich am 06. April von meiner Frau(30) getrennt, wir haben zwei Kinder(T 6J. und S 21 Monate alt).
Nach monatelangen Ausbrüchen, Party, Alkohol und Drogen habe ich sie vor die Tür gesetzt. Alles reden:"Lass das bitte sein, wir haben zwei Kinder", hat nichts genutzt. Sie fühlte sich noch in die Ecke gedrängt und blieb das nächste mal noch länger weg. Sie lief direkt zum Anwalt, die Kinder,Unterhalt etc. Da ihr Lebenswandel im Moment keine Kindeserziehung zulässt ging ich zum JA und zum Familliengericht und habe das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht eingeklagt. Sie hat einen neuen Partner der auch Drogen, nicht nur "weiche" konsumiert. Seit unserer Trennung hat sie mehr Zeit in der Kneipe und mit "ihm" verbracht, als mit ihren Kindern. Diese Woche z.B hat sie die Kinder insgesamt ganze 8 Stunden gehabt. Am Donnerstag hat sie Sie um 18:00 gebracht und gesagt:"Ich komme sie am Sonntag um 16:00 wieder holen". Ihr könnt euch vorstellen was die das WE macht. Das Jugendamt ist über alles informiert. Die Kinder sind bei mir gut versorgt, ich habe auch genug Zeit da ich bei der DB AG Beamter auf Abruf bin. Nun habe ich natürlich Angst das da mit dem alleinigen Sorgerecht doch was schiefgehen könnte!? Weiss hier jemand wie sich das mit dem Unterhalt verhält wenn ich das Sorgerecht bekomme.
Vielen Dank im voraus...
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Als ich "...und habe das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht eingeklagt." las, dachte ich schon, du hättest SR und ABR schon.

Aber weiter unten schreibst du, möchtest Tips haben, ob was "schiefgehen" kann.
Was hat sie denn bei der Anwältin gemacht?

SR kann aus wichtigen Gründen entzogen werden, Drogen, Prostitution, Kindsmisshandlung, Abwesenheit, etc. - ist aber schon schwierig. Meisst wird SR nur vorübergehend entzogen und der Mutter ein Drogenentzug auferlegt. Nach einem 1/2 oder 1 Jahr probiert es das Gericht wieder mit ihr und gibt ihr das SR (auf Probe) zurück. Allerdings: Lässt sie sich nachweisbar danach was zuschulden kommen oder wird rückfällig, dann kann es schon sein, daß ihr das SR dauerhaft entzogen wird.

Sehr gut wäre es, wenn du Beweise hast: Zeugen, Fotos, Spritzen, Haschzigaretten. Vielleicht findest du jemnad, der/die bezeugen kann, sie an einem bestimmten Tag, von dann bis dann, mit den und den Leuten zusammen, im Rausch-Zustand gesehen zu haben; meinetwegen durch's Fenster in der und der Wohnung, Lokal, Strasse, etc...

Hat ein getrennt lebender Elternteil kein Sorgerecht, dann zahlt er auch seltener Unterhalt und der Kontakt bricht häufiger ab. Gemeinsames Sorgerecht erhöht also die Wahrscheinlichkeit für Unterhaltszahlungen und fördert den Kontakt des Umgangelternteils zum Kind. So sind Menschen. (Tip: Sie wird im Falle des SR-Entzugs unterhaltspflichtig (mindestens ihren Kindern gegenüber) werden.)

Der spannendere Punkt ist der Umgang. Der übrigens auch sehr weitgehend zu gewähren ist. Ich habe von einer Geschichte gelesen, da wurde der neue Freund der Kindsmutter (KM) vom Kindsvater (KV), der aus dem Knast kam, mit dem Auto von der Straße gedrängt. KV hatte auch ein Näherungsverbot an die KM (wg. Stalking etc). Das alles waren keine Gründe, den Umgang zwischen Kindern und KV auszusetzen.

Du gibst jedenfalls an, die Kinder können bei dir leben und bei dir wäre die Versorgung der Kinder auch gesichert. Du hast einen Tagesablauf, der den Kindern gut tut - und kannst das auch beim Anwalt/Gericht so vortragen.

Wie stehen eure Kinder zu ihrer Mutter? Fühlen sie sich wohl bei dir? Wissen die Kinder so ungefähr, warum ihre Mama nicht mehr da ist?
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Meine Ex betrügt mich (z.B. über ihre Einkommenshöhe/lebt mit einem neuen Mann zusammen). Wie kann ich das nachweisen und den Trennungsunterhalt vermindern?

Mit einem Detektiv, dessen Kosten die Ex zu bezahlen hat, wenn sie überführt wurde. Auszüge aus dem Urteil des OLG Koblenz vom 09.04.2002 (11 WF 70/02): Im Rahmen eines Unterhaltsprozesses zwischen getrennt lebenden Eheleuten wandte sich der beklagte Ehemann gegen den Unterhaltsanspruch mit der Begründung, seine Ehefrau lebe mit einem anderen Mann zusammen. Der Anspruch sei daher verwirkt. Nachdem die vom Gericht durchgeführte Zeugenvernehmung kein eindeutiges Ergebnis erbrachte, schaltete der Mann einen Privatdetektiv ein, dessen Ermittlungsergebnis den Verdacht bestätigte. Der Ehemann verlangte daher die angefallenen Detektivkosten von seiner Ehefrau ersetzt.

[entnommen aus: Trennungs-FAQ]
 

Gehörnter - x

Neues Mitglied
Ja, ich kann das beweisen. Ich habe ihr Tagebuch gefunden:
"Ich bin zu müde, zu betrunken und zu bekifft muss das aber noch zu Papier bringen".
Das war nur einer der Sätze. Ich will erreichen das sie einen Entzug macht und nachweisen muss das sie sauber ist. Ich habe die Schnauze voll davon, Kindeserziehung, Party's und Drogen, das geht nicht!!!
Auch würde ich gerne ein Umgangsverbot mit dem neuen Lebensgefährten erreichen.
Zeugen hätte ich genug, der Wirt der Kneipe wo die beiden rumhängen ist ein Freund von mir.
Wir sind seit 14 Jahren zusammen, seit sieben Jahren verheiratet, jetzt spült sie alles durch's Klo weil sie meint sie hätte was nachzuholen!
Das soll man mal verstehen.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Umgangsverbot (deine Frau) mit dem neuen Lebensgefährten erreichst du nicht. Sie kann sich aufhalten und aushalten lassen, wo und von wem sie will.

Umgangsverbot zwischen Drogen-Freund und euren Kindern schon eher.

Tagebuch ist zwar gut und schön - aber reicht mir gefühlsmässig nicht. Kämpfe weiter und verlasse dich sicherheitshalber nicht auf das Tagebuch. Sie kann alles abstreiten - und dann hast du ein Problem, daß dich der Nachweis viel Geld kosten wird.
 

juri0109

Neues Mitglied
Hallo,

wenn du das alleinige Sorgerecht bekommst, dann steht dir auch der Unterhalt von der Mutter zu. Sie ist laut § 1612a BGB sogar dazu verpflichtet mindestens für den Mindestunterhalt (DÜsseldorfer Tabelle) arbeiten zu gehen. Genaue Infos gibt dir auch das Jugendamt und sicher auch dein Anwalt. Aber mal ehrlich, meinst du das deine Ex für ihre Kinder arbeiten gehen würde, damit es ihnen an nichts fehlt? Ich glaube es nicht. Ich drücke dir ganz fest die Daumen, das du das alleinige Sorgrecht bekommst und mit deinen beiden in Frieden leben kannst.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Nein, Paragraph 1612a BGB regelt nur den Mindestunterhalt. Er schreibt nicht vor, dass man dafür arbeiten gehen muss - das geht in Deutschland auch gar nicht. Der MIndestunterhalt hat auch nichts mit der Düsseldorfer Tabelle zu tun.
 

feivelmaus

Aktives Mitglied
Hallo
so war es annähernd auch bei mir. Natürlich zahlt man der EX keinen Unterhalt, wenn man selber die Kinder hat.

Aber ich bezweifle, dass Du bei ihrem Lebenswandel einen Cent siehst und Du wirst auch kaum eine Chance haben, dass sie arbeiten geht bei ihrem Lebenswandel oder wenn doch, einen Job schnell wieder los wird.#

WICHTIG: Besorge Dir unbedingt einen Unterhaltstitel. Entweder tituliert sie den freiwillig beim JA oder Du klagst ihn ein. Denn wenn sie mal zu Geld kommt, muss sie den Unterhalt dann auch rückwirkend zahlen. Meine EX hat dadurch zwar schon einige zig tausend EUR Schulden bei den Kindern, aber wenn sie erbt oder im Lotto gewinnt, muss sie zahlen.

Sei einfach froh, wenn Du die Kinder bei Dir hast und wäge ab, auch mit dem JA, inwieweit es gut für die Kinder ist, wenn sie überhaupt noch Kontakt zur Mutter haben. Der Kontakt ist aber besonders für das kleinere Kind immens wichtig für die Entwicklung. Deswegen ist das eben nicht so einfach.

Gruß
Micha
 
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