Vaterschaftstest u. Fachanwalt?

Martin26

Neues Mitglied
Hi nochmal.
Kann mir jemand sagen wer den Vaterschaftstest bezahlen muß wenn wie bei mir Mutter und "Vater" getrennet sind undich den Verdacht habe und von dritten Personen weis das ich nicht als einziger Erzeuger in frage komme.
Liegt sie in diesem Fall in der beweispflicht oder muß ich es zahlen um sicher zu sein?
Und kann mir jemand sagen was sowas kostet?
Da ich im Moment nicht grade gut drann bin in sachen Geld.

Umd wo oder wie kann ich herausfinden wo es in Lübeck oder Umgebung Anwälte gibt die sich mit sowas auskennen und etwas weiter als andere mit beschäftigen?

Danke schonmal im voraus Martin.
 

Nobbi

Der PlautzAtor - Es kann nur einen geben!!!
Hallo Martin,
den Test mußt du bezahlen - aber er nützt dir nichts auch wenn rauskommt, dass du nicht der Vater bist.
Vor Gericht wird er nur als Beweis zugelassen wenn auch die Kindsmutter dem Test zustimmt. Ob sie das tut ist warscheinlich fraglich oder?

Gruß Nobbi
 

Martin26

Neues Mitglied
hmmm?

Naja wenn sie dem Test nicht zustimmen sollte ist ja eigendlich klar das da von ihrer Seite aus zu verbergen ist oder sehe ich das jetzt falsch?
Steht man als Mann so schlecht da und muß zahlen ohne zu wissen ob es überhaupt mein Kind ist?
Da kann ja jede kommen und behaupten das man der Vater sei wenn es so ist.

Aber wenn es so schwierig ist kann ich langsam verstehen warum in der Tagesschau ab und zu von einem neuen Familiendrama zu hören ist wo die Frau erschlagen und das Haus abgebrand wurde.

SOLL NICHT HEIßEN DAS ICH DAS AUCH VORHABE !!!!
 

prinzessin05

Namhaftes Mitglied
tja so ist es warum sollte einer Frau daran gelegen sein, festzustellen, dass du nicht der Vater bist, wenn du doch so nett bist und zahlst?
Zudem du bisher die Vaterschaft nicht abgestritten hast, ist doch klar, dass du dann die beweislast hast, wenn du was anderes behaupten möchtest.
Ist übringens bei allen zu beweisenden Dingen so, nicht nur bei der Vaterschaft, die Behauptungen die man aufstellt, muss man eben auch beweisen und dann eben auch den Sachverständigen dafür bezahlen.
so ist das deutsche Recht leider :shake
 

Martin26

Neues Mitglied
re

Die Sache ist nur das kind kommt erst ende Januar auf die Welt und sie will nur Unterhalt und soll mich nicht sehen lassen. Noch habe ich nichts unterschrieben und sie auch noch nichts gefordert aber bevor ich Fehler mache wollte ich gern wissen wie verhalten und so.
 
U

User2

Guest
Wie ist denn überhaupt die gesamte Lage bei euch?

Du lebst von der Mutter des Kindes getrennt, seid ihr verheiratet?
Wenn ihr nicht verheiratet seid, hast du die Vaterschaft anerkannt?
 
U

User2

Guest
RE: re

Original von Martin26
Die Sache ist nur das kind kommt erst ende Januar auf die Welt und sie will nur Unterhalt und soll mich nicht sehen lassen. Noch habe ich nichts unterschrieben und sie auch noch nichts gefordert aber bevor ich Fehler mache wollte ich gern wissen wie verhalten und so.

So wie sich das für mich anhört, seid ihr nicht verheiratet.
In jedem Fall solltest du nichts unterschreiben.
Du wirst davon ausgehen können, wohl vom Jugendamt (Oder deine EX nimmt sich einen Anwalt, wahrscheinlicher ist aber das Jugendamt, denn das kostet für sie nichts) Post zu bekommen, wo man dich auffordern wird die Vaterschaft anzuerkennen. Das wirst du natürlich nicht tun wenn du dir nicht sicher bist der Vater zu sein. Das ist auch deine Begründung dem JA gegenüber warum du die Vaterschaft nicht anerkennen willst.
Es gibt dann 2 Möglichkeiten, entweder du stellst dich freiwillig einem Vaterschaftstest, verweigerst du diesen wird das JA Klage erheben und bekommst einen gerichtlichen Beschluss, dass du zum Vaterschaftstest mußt.
Wenn sich bei dem Test herausstellt, dass du der Vater bist hast du die Kosten zu tragen. Wurde der Vaterschaftstest über den Klageweg angeordnet hast du in dem Fall auch die ganzen Gerichtskosten zu tragen, die Summe wäre erheblich größer als beim freiwilligen Vaterschaftstest.
Bist du nicht der Vater hast du auch nichts zu bezahlen, außer eventuellen Anwaltsgebühren deiner Seite. Wäre ja noch schöner...

Die Mutter wird beim JA angeben müssen mit wievielen Männern sie in der gesetzlichen Empfängniszeit Geschlechtsverkehr hatte und sie muß schriftlich versichern, diese Angaben wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Würde sie nur dich angeben und es würde sich herausstellen, du bist nicht der Vater, hat sie ein ganz großes Problem mit dem Jugendamt.
 
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