Voraussetzungen für kompletten Erhalt des Steuerfreibetrags

kikra

Namhaftes Mitglied
Hallo zusammen,

eine Freundin hat Trouble mit ihrem Ex und weiß nicht weiter.
Da ich selber ja nicht verheiratet bin, habe ich leider überhaupt keine Ahnung - und hatte die Idee, das Problem hier mal einzustellen.

Also, folgender Fall:

Mutter lebt mit ihren Kindern (Sohn und Tochter, beide stehen kurz vor Abschluss der Schule) im eigenen Haus und vom Vater (Ex) schon seit längerer Zeit getrennt. Passiert ist nun folgendes:

"Ich habe bei der Steuererklärung angekreuzt, dass ich den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung komplett haben will.

Einzige Voraussetzung ist m.W., dass die Kids bei mir gemeldet sind.

Jetzt macht der Berater von meinem Ex Ärger, das wäre nicht ok.

Ich hab das ganze Internet durchforstet, finde keine Aussage darüber.

Der Vater zahlt seinen Unterhalt ordentlich.
Eigentlich ist es dann wohl so, dass der Freibetrag halbiert wird.
Auf Antrag der alleinstehenden Mutter erfolgt die Übertragung auf die Mutter, wenn die Kinder bei ihr gemeldet sind."

Danke für eure Antworten. Die Frage ist, ob das so korrekt ist und - falls ja - wo gergelt?

Danke und Gruß
kikra
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Rein gefühlsmässig:
Durch "Der Vater zahlt seinen Unterhalt ordentlich" leistet der Kindsvater seinen Beitrag zu Betreuung, Erziehung und Ausbildung.

Steuertechnisch:
Das Steuerrecht muss nicht dem Schicksal einer Familie entsprechen. Die steuerrechtliche Behandlung (von Freiberägen) muss nicht die tatsächlichen Lebensverhältnisse einer Familie wiederspiegeln - ich entnehme das der Fundstelle unten.
Der Steuerberater müsste es genau wissen, wenn der schon abwiegelt. Aber ob der Steuerberater sein Wissen herausrückt, ist ne andere Frage. Zwingen kann man den jedenfalls nicht dazu.


http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/freibetrag-betreuungerziehungausbildung.html

http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen/steuer-freibetraege.html

http://www.tuebingen.de/25_4260.html

http://www.kinder-freibetrag.com/
 
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