Wegsperren für immer?
In Sachsen hat ein Gericht erstmals eine nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen Sexualstraftäter verhängt. Ein höchst fragwürdiges, rechtsstaatswidriges Instrument. Von Arthur Kreuzer
Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Dresden ordnet an, dass der 47-jährige Gefangene, der mehrfach Kinder sexuell missbraucht hatte, nach dem nahenden Ende seiner achtjährigen Freiheitsstrafe in Sicherungsverwahrung bleibt und nicht freigelassen wird. Als Gründe für die möglicherweise lebenslange weitere Inhaftierung wurden genannt, dass der Häftling sich mit seiner pädophilen Vergangenheit nicht auseinandergesetzt habe und er eine spezielle Behandlung in der Haft boykottiere. Die Rechtsgrundlage für die nachträgliche Sicherheitsverwahrung war in Sachsen erst 2004 durch ein Gesetz geschaffen worden, das nun erstmals angewandt wurde.
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In Sachsen hat ein Gericht erstmals eine nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen Sexualstraftäter verhängt. Ein höchst fragwürdiges, rechtsstaatswidriges Instrument. Von Arthur Kreuzer
Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Dresden ordnet an, dass der 47-jährige Gefangene, der mehrfach Kinder sexuell missbraucht hatte, nach dem nahenden Ende seiner achtjährigen Freiheitsstrafe in Sicherungsverwahrung bleibt und nicht freigelassen wird. Als Gründe für die möglicherweise lebenslange weitere Inhaftierung wurden genannt, dass der Häftling sich mit seiner pädophilen Vergangenheit nicht auseinandergesetzt habe und er eine spezielle Behandlung in der Haft boykottiere. Die Rechtsgrundlage für die nachträgliche Sicherheitsverwahrung war in Sachsen erst 2004 durch ein Gesetz geschaffen worden, das nun erstmals angewandt wurde.
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