Wegsperren für immer?

Lola

EF-Team
Teammitglied
Wegsperren für immer?


In Sachsen hat ein Gericht erstmals eine nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen Sexualstraftäter verhängt. Ein höchst fragwürdiges, rechtsstaatswidriges Instrument. Von Arthur Kreuzer

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Dresden ordnet an, dass der 47-jährige Gefangene, der mehrfach Kinder sexuell missbraucht hatte, nach dem nahenden Ende seiner achtjährigen Freiheitsstrafe in Sicherungsverwahrung bleibt und nicht freigelassen wird. Als Gründe für die möglicherweise lebenslange weitere Inhaftierung wurden genannt, dass der Häftling sich mit seiner pädophilen Vergangenheit nicht auseinandergesetzt habe und er eine spezielle Behandlung in der Haft boykottiere. Die Rechtsgrundlage für die nachträgliche Sicherheitsverwahrung war in Sachsen erst 2004 durch ein Gesetz geschaffen worden, das nun erstmals angewandt wurde.

Hier gehts weiter...
 

mafa

Aktives Mitglied
…wenn hier selbst bei der positiven psychologischen Begutachtung die Häufigkeit der Wiederholungstaten betrachtet wird und auch die Steigerung der Taten bis zum Mord….da ist der Wunsch nach einer lebenslänglichen Sicherheitsverwahrung verständlich.


Wegschließen – und zwar für immer.“
Das Problem vieler Artikel über den Maßregelvollzug ist, dass sie selten die Gesamtwirklichkeit widerspiegeln, denn „alle werden in einen Topf geworfen: Exhibitionisten, Pädophile, Alkoholiker und Sexualstraftäter“. Die Berichterstattung trägt daher meist wenig zur Aufklärung bei, sondern steigert in erster Linie die Auflage. Denn viele Menschen wollen solche Geschichten lesen – und wollen sie vor allem in Schwarz-Weiß-Manier mit dem Täter als „Bestie“. Wer umsichtiger schreibe, werde in Leserbriefen sofort „mit der kochenden Volksseele“ konfrontiert, weiß Journalist Klingst. Dabei wird verdrängt, dass wesentlich mehr Kinder von ihren Eltern missbraucht und ermordet werden.
Doch auch „das Heilsversprechen ,Sicherheit durch Therapie‘ sei zu vollmundig gewesen“, wandte sich Klingst an die Tagungsteilnehmer. Jeder Therapie sind Grenzen gesetzt, und ein Restrisiko kann kein psychiatrischer Sachverständiger ausschließen. Trotzdem kann es nicht angehen, alle Straftäter „für immer wegzusperren“ – auch wenn ein neues Gesetz und neue Gesetzesvorhaben zur Sicherungsverwahrung es immer schwieriger machen, jemals wieder freizukommen. Petra Bühring aus: http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=36133 . .. [/qoute]

Ob hier die Psychologen, Ärzte und Richter immer die richtige Entscheidung treffen können..?
 
U

User4

Guest
Sorry, aber ich versteh die ganze Diskussion nicht ganz. Wenn der Kerl bei euch in der Nachbarschaft leben würde, und eure Kinder tagtäglich der Gefahr ausgesetzt sein würden, dann denkt man schon über lebenslang wegsperren nach...
 
P

Poisenyvi

Guest
Bei uns inner alten wohnung lebte früher auch ein pädophiler obendrüber. Er hatte seine strafe abgesessen und kam danach in 7 jahre psyche. Irgendwie habsch mir nie sorgen gemacht wegen dem weil wenn ich es nicht zulasse kommt eh keiner in die nähe meiner kinder solange sie nicht alt genug sind um sich wehren zu können.
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
ich denke wenn sich jemand gegen die psychologiche Hilfe wert dann ist es berechtigt.
Den wenn man sich egal mit was nicht auseinandersetzt, dann kann sich ncihts ändern.
 

Smilie

Moderatorin
Teammitglied
Original von Ilona
ich denke wenn sich jemand gegen die psychologiche Hilfe wert dann ist es berechtigt.
Den wenn man sich egal mit was nicht auseinandersetzt, dann kann sich ncihts ändern.


Genauso sehe ich das auch !
 

Lola

EF-Team
Teammitglied
Ich sehe das genauso wie Ilona!

Wenn ein Sexualstraftäter nicht bereit ist, eine Therapie zu machen, zeigt er damit keinerlei Interesse daran, seine "psychische Fehlschaltung" in den Griff zu kriegen. Und dann stellt so jemand ganz klar eine Gefahr für die Gesellschaft dar und gehört für mich weggesperrt!
 
L

lokomoto

Guest
wegschließen für immer, die Vorstellung das so jemand vielleicht mein Nachbar sein könnte.......

Ich bin 100% dafür
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Schweres Thema.....

Ich habe den Artikel gelesen, kann die vielen Bedenken nachvollziehen.
Zu einer juritisch fundierten Antwort fehlt mir jede Kompetenz.

Trotzdem glaube ich das es eines angemessenen Verhältnissen zwischen Schutz der Gesellschaft und Schutz der Persönlichkeitsrechte der Täter geben muss.

Ein Täter wird im Massregelvollzug (aber eben auch nur da) im Zeifel so lange therapier wie er absitzen muss.
Ein Opfer kann 2 Jahre Therpie machen, danach muss es sich stationär behandeln lassen, eine weitere Thera selbst zahlen oder zwei Jahre warten. Das ist für mich immer wieder auch eine einzige Ungeheuerlichkeit.

Genauso wenig wie es sein kann das jemand erst mind. dreimal eine schwere Tat begangen haben muss um 'lebenslang weggesperrt' zu werden, genauo wenig kann es sein das jemand leichtfertig einfach weggesperrt wird.

Wie der Weg aussehen könnte der die Anzahl der 'ungerechten' Einzelfälle auf beiden Seiten verlässlich minimiert weiß ich leider auch nicht.

Aber:
Original von Lola
Als Gründe für die möglicherweise lebenslange weitere Inhaftierung wurden genannt, dass der Häftling sich mit seiner pädophilen Vergangenheit nicht auseinandergesetzt habe und er eine spezielle Behandlung in der Haft boykottiere.

Das hier läßt mich auch an einem Unrechtbewußtsein in diesem Fall eher zweifeln und dann kann ich verstehen das man so jemanden nicht wieder auf die Menscheit losläßt.

Das hört sich aber auch nicht nach Massregelvollzug an, sondern nach ordinärer Haft.

LG,

Tina
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von mafa
Das Problem vieler Artikel über den Maßregelvollzug ist,

Die Frage die sich mir geradre stellt ist aber ob es hier überhaupt um Massregelvollzug geht?

Dabei wird verdrängt, dass wesentlich mehr Kinder von ihren Eltern missbraucht und ermordet werden.

Ich will mich ja nun nicht mit dem Ärzteblatt anlegen, aber sitzen diese Täter dann nicht im (Massregel)Vollzug wie die anderen?

Jeder Therapie sind Grenzen gesetzt, und ein Restrisiko kann kein psychiatrischer Sachverständiger ausschließen. Trotzdem kann es nicht angehen, alle Straftäter „für immer wegzusperren“ – auch wenn ein neues Gesetz und neue Gesetzesvorhaben zur Sicherungsverwahrung es immer schwieriger machen, jemals wieder freizukommen.

Japp, genau diesen Spagat gilt es zu meistern.

Ob hier die Psychologen, Ärzte und Richter immer die richtige Entscheidung treffen können..?

Sicher nicht, wer kann schon immer die richtige Entscheidung treffen.....

LG,

Tina
 

Irenchen

Aktives Mitglied
Dieses Thema flnde ich wirklich schwierig ... und ich möchte ehrlich kein Richter und kein Therapeut sein.

Vor Monaten war in einem anderen Forum ein Thema, was mich sehr zum Nachdenken gebracht hat und ich habe es immer wieder gedreht und wieder neu überlegt und ich konnte mich nicht festlegen ... mein Herz und mein Verstand gingen da sehr weit auseinander!

In den USA ist eine homepapge eingestellt auf der sich jeder - durch anklicken - informieren kann, wo Sexualtäter wohnen und arbeiten.

Über eine Suchfunktion kann man bestimmte Personen suchen oder sich alle Straftäter einer Stadt anzeigen lassen.

Im Suchergebnis erscheinen dann auf einer Karte (Google-Map) Punkte für jeden Straftäter (Wohnung + Arbeitsstelle).

Klickt man dann einen dieser Punkte an, bekommt man detaillierte Infos, incl. Foto, dieser Personen.


http://www.familywatchdog.us/


Mir lief es eiskalt den Rücken herunter. Ein Mensch hat seine Strafe abgesessen und kann sich eigentlich kein neues Leben aufbauen.

Was passiert wenn in seiner unmittelbaren Nähe einem Kind etwas passiert? Es würde auf ihn eine Hexenjagd veranstaltet werden ... egal ob er schuldig ist oder nicht ...

Aber wenn er es war ... dann ist es ein Segen ...


Zum Thema zurück ....

Mir wird schlecht, wenn ich daran denke, was mit Kindern und Frauen gemacht wird und doch waren die Täter auch einmal selbst ein unschuldiges Kind, das durch Umstände, Fremdeinwirkung oder durch emotionale Vernachlässigung kaputt gemach wurde. Die wenigsten werden wohl mit einer solchen Störung geboren worden sein.

Und trotzalledem bin ich der Meinung, wenn ein Sexualtäter sich nicht therapieren lässt, dann darf er nicht entlassen werden. Er muss in Sicherungsverwahrung.

Ich denke, eine Haftstrafe kann überhaupt nichts verändern und eigentlich gehörten diese Menschen sofort in eine geschlossene Einrichtung, wo sie therapiert werden könnten.

Liebe Grüße, Irene
 
Oben