brauche Rat -  Weiß grad nicht weiter. Umgangsrecht

dschroeder28

Neues Mitglied
Hallo Ihr,
brauche dringend einen Rat im Bezug aufs Umgangsrecht.
Meine Tochter wird im Januar 4.
Ihr Erzeuger und Ich haben Uns bereits getrennt als ich im 4Monat schwanger war.
Zur Vaterschaftsanerkennung musste ich Ihn zwingen und Ihn persönlich zum Jugendamt schleifen.
Seit diesem Tag das war der 25.06.2009 hat er das 1 mal gesehen und das auch nur weil ich mich hab erweichen lassen und 500km zu Ihm gefahren bin. Und was war das Resultat?
Er war den ganzen Tag bei seiner neuen Freundin im Krankenhaus und auch zu Essen hette mein Kind nichts gehabt wenn ich nicht noch einkaufen gegangen wäre.
Zum damaligen Zeitpunkt hat er mir unterschrieben, dass er zustimmt das die Große von meinem neuen Ehemann adoptiert werden darf.
Mit diesem bin ich nun schon kurz nach der Geburt von der Grossen zusammen und für Sie ist ER ihr Papa. Sie kennt den anderen garnicht.
Nun will Ihr Erzeuger Sie übers Wochenende zu sich holen (500km) weit entfernt. Ich habe Ihm gesagt, dass ich das nicht zulassen werde und das ich entscheide wann Sie reif genug ist um zu erfahren, dass "IHR PAPA" nicht Ihr Erzeuger ist.
Mein Ex versteht das allerdings nicht und droht nun mit Anwalt.
Was kann ich tun?
Er hat sich 4 Jahre nicht um das Kind gekümmert, weder zum Geburtstag, noch zu Weihnachten, zu Ostern oder sonst irgendwas. Es kam rein garnichts. Er hat sich immer nur gemeldet wenn er irgendwas brauchte oder es Ihm besonders schlecht ging und er mal wieder einen Rat von Mir benötigt hat.
Ich habe vor zum Anwalt zugehen und Ihm das Umgangsrecht gerichtlich zuverweigern da er keinerlei Bindung zu meiner Tochter hat und es Ihr meines derachtens schaden würde wenn Sie nun hier aus unserer intakten Familie gerissen werden würde.
Kennt sich jemand damit aus? BItte Bitte Bitte antwortet schnell :-(((
 

suessemotte

Mitglied
Hallo,
ich würde auf jedenfall beim örtlichen Jugendamt vorsprechen.

Aber aus meiner erfahrung weiß ich, dass du einem Vater auch wenn er sich nicht gekümmert hat ein umgangsrecht NICHT verbieten kannst.
Allerdings ist es auch so das du ihm die kleine NICHT das Wochenende überlassen musst.
Er hat zwar das Recht seine Tochter zu sehen, aber du kannst bestimmen wie.
Du kannst sagen, wenn du deine Tochter sehen willst, dann nur unter meiner Aufsicht. Er kann zb. zu dir kommen und euch besuchen. Wenn er sich da weigert, wird er wahrscheinlich von allein abspringen. Wenn nicht, kannst du veranlassen das er die kleine Maus nur unter aufsicht beim Jugendamt zu sehen bekommt.

Das Problem das deine Tochter nicht weiß das er ihr Vater ist, ist allerdings ein bisschen schwerer. Meine kleine Tochter wächst auch nicht bei ihrem Vater auf, sie kennt ihn nicht und er hat auch keine Lust sie kennenzulernen. Meine Tochter ist allerdings erst 18 Monate alt, daher hab ich da nicht so viel erfahrung drin.
Ich lasse sie allerdings so aufwachsen das sie weiß das sie einen "anderen" Papa hat, mein Freund, mit dem ich allerdings auch nicht zusammen wohne, ist trotzdem ihr Papa.

Ich denke es wäre gut wenn du erstmal abwartest, wenn er sich bereit erklärt seine Tochter in deinem beisein kennenzulernen oder eben beim Jugendamt, dann wirst du wohl oder übel mit der kleinen ein Gespräch führen müssen. Ich würd das wohl aber so lange rauszögern, bis wirklich ein Termin für ein Besuch ansteht.

Ich denke es ist wichtig das sie vorher weiß, was das für ein Fremder Mann ist, der auf sie zukommt. Sie soll ja keine Angst bekommen. Vielleicht hilft es wenn du deiner Tochter erklärst das sie zwei Papas hat, es gibt sehr schöne Bücher über aufklärungsarbeit. Dieses mit einzubeziehen ist vielleicht gar nicht schlecht. Wenn sie weiß woher die Babys kommen, kannst du ihr einfacher erklären warum ihr Papa nicht ihr leiblicher Papa ist.

Ich hoffe jedenfalls das alles gut für euch ausgeht. Macht euch selbst nicht soviel Stress. Er hat zwar das Recht seine Tochter zu sehen, aber du hast das Aufenthaltsbestimmungsrecht. DU ganz allein kannst entscheiden wo sich deine Tochter aufhält. Da hat er in dem Fall gott sei dank kein mitspracherecht.
 

Dini1981

Neues Mitglied
Was mich interessieren würde, du hast geschrieben dass er dir damals schriftlich gegeben hat das dein neuer Partner die kleine adoptieren darf.
Hat er das denn auch getan`? Habt ihr das vom gericht?
Oder ist es noch nicht dazu gekommen?

Denn dann sieht die rechtliche Sachlage anders aus.
 

dschroeder28

Neues Mitglied
Hallo,
nein es ist noch nicht dazu gekommen. Er hat Mir unterschrieben, dass mein Mann die Kleine adoptieren darf und das er mit allem einverstanden sei.
In Deutschland ist es jedoch so geregelt, dass man 5 Jahre zusammen sein muss bevor er das Kind adoptieren darf. Diese Zeit endet zum Ende diesen Jahres und dann wollen wir das durchziehen.
Ich weiss zwischenzeitlich, dass ich Ihm momentan verbieten kann das Kind zuholen.
Ich habe Ihm angeboten zu Mir zu kommen, sodass meine Tochter die Chance hat Ihn kennenzulernen, auf dieses Angebot kam keinerlei Reaktion.
Auch von seinem Anwalt habe ich bis jetzt noch nichts gehört also heisst es wohl erstmal abwarten.
Mein Anwalt hat mir gesagt, dass es im moment mein gutes Recht ist ihm das zu verweigern, da es Kindeswohlgefährdung sei denn Sie hat keinerlei Bezug zu diesem Menschen.
 
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