Schock! -  Werden wir bald unter der Brücke schlafen???

sandra

Aktives Mitglied
Hallo,

man das macht mir ganz schöne Probleme!
Meine Vermieterin ist letztes Jahr verstorben, und es gibt jetzt eine große Erbengemeinschaft, die das Haus lieber heute als morgen noch verkaufen möchte.
Nun hab ich schon ein bischen geguckt, aber heute kam der Hammer, das es wahrscheinlich 2 potentielle Käufer gibt :sn7 :sn7 :sn7

Bei den einem der würde dann gerne das ganze Haus haben, die anderen bräuchten voraussichtlich nur eine Wohnung, ist ja ein 2 Familienhaus.

Wir haben die Erdgeschoßwohnung, und ich will auf keinen Fall nach oben ziehen, da ich hier auf eigene Kosten einige Renovierungsarbeiten, Esszimmer gefliest, und alles schön gestrichen habe.

Oben die Wohung ist natürlich durch die Schräge etwas kleiner, und als Hauseigentümer würde ich schon lieber das Erdgeschoß nehmen.

Wir haben eine rießen Wohung 5 Zimmer und die Miete ist eigenltich auch ganz ok, aber mehr kann ich mir auch nicht leisten.

Hab schon mal so geguckt was es bei uns so gibt, für die Miete die ich hier bezahle, bekomm ich nicht mal ne 3 Zi Wohung hier.

Bin total gefrustet, und weiß echt nicht mehr was ich machen soll.
:heul2 :heul2 :heul2 :heul2

Werden wir bald auf der Straße sitzen??? Ist halt auch nicht so leicht als alleinerziehende was zu finden, da heißt es doch gleich, ahh das können sie eh nicht bezahlen, oder so............ kein Scherz diese Vorurteile hatte meine ehemalige Vermieterin auch!

Menno, weiß jemand von euch genau wie lange die Kündigungsfrist denn so ist, besonders bei Eigenbedarf??

lg Sandra
 

sandra

Aktives Mitglied
Ausserdem finde ich es schade wegen der Schule wenn wir aus dem Umkreis des Schulverbandes ziehen müssten, mein Sohn ist ein ADHS ler und tut sich eh sehr schwer ich denk ein Schulwechsel wäre fatal!
Wirklich die Lehrer kennen ihn alle, und es klappt supi hier, ausserdem hat er endlich seit ca einem Jahr hier im Ort Freunde gefunden.Ich geh halbtags arbeiten, und hab weder die Zeit noch den Sprit ihn dann ständig hin und her zu fahren.
So kann er zu seinen Freunden mal hinlaufen, oder sie kommen zu ihm, wenn wir wegzögen, würden sich diese Bände wieder lösen, das weiß ich!
 

Sanny

*extrem* (GL N8Bar)
Die Kündigungsfrist beläuft sich generell nur noch auf 3 Monate...
egal ob du da 1 oder 10 Jahre wohnst !
Ich drück euch die Daumen, dass sich das ganz schnell regelt :druecker :druecker :druecker :druecker :druecker
 

EA 80

*is back*
Original von Sannyshadow
Die Kündigungsfrist beläuft sich generell nur noch auf 3 Monate...

Das ist so nicht richtig, es kommt darauf an, seit wann der Mietvertrag läuft. Ist er vor der Gesetzesänderung geschlossen worden, greift noch die längere Kündigungsfrist für den Vermieter von 6 Monaten!!!!
Wie lange besteht denn schon Dein Mietvertrag?

Ob Du darüberhinaus vor einer Kündigung noch durch eine längere Frist geschützt bist muss ich erstmal nachsehen... früher gab es eine Klausel, wonach bei Verkauf der Mietvertrag 10 Jahre lang weiterbestand, das wurde aber leider abgeschafft.

Ansonsten drück ich Euch die Daumen, dass ihr nicht umziehen müßt. Es ist verdammt schwierig im Ballungsgebiet hier eine vernünftige schöne Wohnung zu finden, umso schwieriger, wenn man alleinerziehend ist. Ich sprech leider auch aus Erfahrung! :maldrueck
 

sandra

Aktives Mitglied
hi

der Mietvertrag wurde am 15.07.2001 geschlossen, und es ist noch ein alter Vertrag wo die zusatzklausel noch drin ist.Wenn mal 5 , 8,oder 10 jahre in der Wohnung ist verlängert sich die Kündigungsfrist für den Vermieter um jeweils 3 Monate.
Heißt das dann ich hab eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr?????
Oder ist das nach neuem Steuerrecht überhaupt noch relefant???
Wenn nicht kommen wir gad an Weihnachten hin, und wie gesagt ist echt sch.... mit Wohungen und so


lg Sandra
 

EA 80

*is back*
Original von sandra
hi

der Mietvertrag wurde am 15.07.2001 geschlossen, und es ist noch ein alter Vertrag wo die zusatzklausel noch drin ist.Wenn mal 5 , 8,oder 10 jahre in der Wohnung ist verlängert sich die Kündigungsfrist für den Vermieter um jeweils 3 Monate.
Heißt das dann ich hab eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr?????
DU hättest die kurze Kündigungsfrist von 3 Monaten (wenn Du jetzt z.B. schnell was neues finden würdest), der VERMIETER aber muss sich an die verlängerte Kündigungsfrist von 6 Monaten halten, wenn er Dir jetzt kündigt.
Original von sandra
Oder ist das nach neuem Steuerrecht überhaupt noch relefant???
Was meinst Du mit neuem Steuerrecht?
Original von sandra
Wenn nicht kommen wir gad an Weihnachten hin, und wie gesagt ist echt sch.... mit Wohungen und so


lg Sandra

garantiert nicht, siehe oben, wenn dann habt ihr bis Ende März Zeit!
Abgesehen davon muss auch der neue Vermieter bei einer Eigenbedarfskündigung nachweisen, dass er den Wohnraum benötigt, auch muss er angeben, ob er noch weiteres Eigentum hat, wenn ja wo und in welcher Größenordnung... SO einfach dürfte es für ihn daher auch nicht werden. Er müßte auch begründen, warum für ihn die ober Dir liegende Wohnung nicht geeignet ist...

also Ruhe bewahren und Tee trinken und erstmal abwarten, was kommt! :druecker
 

sandra

Aktives Mitglied
DAnke Danke euch, ich meinte oben natürlich Mietrecht nicht Steuerrecht!
Heut sieht schon wieder alles anderster aus, bzw ich seh dem ganzen lockerer entgegen wird schon werden.....
 

sandra

Aktives Mitglied
Hallo

wir haben eine 5 zimmer wohnung , in Erdgeschoß mit balkon und terrasse und bezahlen ca 450 Euro WARM miete.Bei einer Wohnfläche von fast 120 qm.
Klar gibt es Mängel, blinde fenster, ect aber naja sonst ist sie halt genial!
 

EA 80

*is back*
Original von sandra
Hallo

wir haben eine 5 zimmer wohnung , in Erdgeschoß mit balkon und terrasse und bezahlen ca 450 Euro WARM miete.Bei einer Wohnfläche von fast 120 qm.
Klar gibt es Mängel, blinde fenster, ect aber naja sonst ist sie halt genial!

Das ist ja ein Traum! :wow
Wo wohnt ihr denn? Sowas zu finden, ist fast schwieriger als ein 6er im Lotto, zumindest in N.
 

sandra

Aktives Mitglied
Wir wohnen in einem Kaff im neuen fränkischen Seenland ca 45 Km südlich von Nbg.
Ja das weiß ich eben das es ein Glück war sowas zu finden, und ist halt auch sehr schwierig da wieder umzustellen auf ne kleine 3 Zimmer wohn...........
 

sandra

Aktives Mitglied
HAllo

jetzt ist es soweit!!

Heute war der Käufer des Hauses da, und die wollen natürlich früher als später hier einziehen.
Die von der Bank haben ihnen erzählt, das wir nur 3 Monate Kündigungsfrist haben, ich hab jetzt einfach mal gesagt wegen der 5 Jahre hätten wir 6 Monate, die waren total geschockt, und werden sich diesbezüglich informieren.
Nun ist es bei mir nicht so einfach, weil der Mietvertrag zwar am 15.08.2001 geschossen wurde, aber der Mietraum erst ab dem 15.11.2001 laut Vertrag übergeben wurde.Bin aber schon ein Monat früher eingezogen.
Man ist jemand da der sich mit Mietrecht auskennt????

gl sandra
 

Lola

EF-Team
Teammitglied
Kündigungsfristen
Damit sich der andere Vertragspartner auf die veränderte Situation einstellen kann und die Kündigung wirksam ist, müssen bei der Kündigung die gesetzlichen Fristen beachtet werden.

Bis zum 31.08.2001 galten die Fristen des § 565 BGB in der alten Fassung. Für Mietverhältnisse über Wohnraum sah Absatz 2 vor, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats zulässig war. Nach fünf, acht und zehn Jahren seit der Überlassung des Wohnraums verlängerte sich die Kündigungsfrist um jeweils drei Monate.

Für alle ab dem 01.09.2001 abgeschlossenen Mietverträge gilt das neue Mietrecht. In § 573c BGB werden für den Mieter und den Vermieter unterschiedliche Kündigungsfristen festgelegt:

Die Frist für den Mieter beträgt unabhängig vom zeitlichen Bestand des Mietverhältnisses drei Monate.

Zu beachten: Die neuen Fristen sind nur auf laufende Verträge anzuwenden, sofern in diesen auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen wird. Wurden dort andere Kündigungsfristen vereinbart - oder auch nur die alten gesetzlichen ausformuliert - gelten diese als vereinbart.

Nach § 573c BGB beträgt die Kündigungsfrist für den Vermieter mindestens drei Monate. Die Frist verlängert sich nach fünf und acht Jahren jeweils um drei Monate. Die maximale Frist für den Vermieter beträgt mithin neun Monate.

Quelle

Oh je - da der Vertrag erst ab 15.11.2001 besteht, bist Du knapp an den 5 Jahren, die Dir eine Verlängerung um 3 Monate bringen, vorbeigeschrappt. Also hat der Vermieter in Deinem Fall eine Kündigungsfrist von 3 Monaten :(

LG
Lola
 

sandra

Aktives Mitglied
Für alle ab dem 01.09.2001 abgeschlossenen Mietverträge gilt das neue Mietrecht


gilt das dann nicht??? er wurde ja am 15.08.2001 geschlossen!???

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Lola

EF-Team
Teammitglied
Huhu Sandra,

hm - das kann ich Dir leider garnicht beantworten. Aber jetzt wo Du es so schreibst - die Rede ist ja davon, wann der Vertrag abgeschlossen wurde (also 15.08.2001). Demnach würde ja dann für Dich doch das alte Mietrecht greifen.

Aber da ich genauso ein Laie bin, wie Du, würde ich Dir raten, den Mieterschutzbund aufzusuchen. http://www.mieterbund.de/
Die können Dir da sicher weiterhelfen.

Liebe Grüße
Lola
 

EA 80

*is back*
@Sandra: Zu Deinem speziellen Fall kann ich Dir leider auch keine Antwort geben - abgesehen davon dass ein Laie das auch nicht darf, da das unerlaubte Rechtsberatung wäre - ich geb Dir nur den Rat, such den Mieterschutzbund oder einen Fachanwalt für Mietrecht auf und lass Dich eingehend beraten. Die können dann auch überwachen, dass der Eigenbedarf der Käufer wirklich gerechtfertigt ist etc.

Ich drück Dir die Daumen :druecker

Edit: Haben sich denn die potentiellen Käufer schon wieder bei Dir gemeldet?
 

sandra

Aktives Mitglied
Nun ist es soweit, gestern kam der nächste Hammer.
Ich hatte vorgestern noch mit meinen Vermietern gesprochen, und die meinten, naja ich soll mir erstmal keine Sorgen machen das wird schon noch alles dauern.
Gestern dann rief mich um 19 uhr die Käuferin des Hauses an, sie will in 15 Min noch schnell vorbei kommen.
Nun erstmal total aus den Socken.
Ja sie wollen das ganze Haus haben. Ich hab mich erkundigt, die Kündigungsfrist für den VERMIETER, gilt das alte Recht, die Staffelung mit der jeweils 3 monatigen Erhöhung, für den Mieter gilt, das neue Recht, sprich er hat sich nur an die frist von 3 Monaten zu halten.
Das wurde jetzt gemacht, weil die Leute ja immer flexibler sein müssen, zwecks arbeit ect.und nicht erst auf eine 6 oder 9 monatige Kündigungsfrist warten können.
 

EA 80

*is back*
Original von sandra
estern dann rief mich um 19 uhr die Käuferin des Hauses an, sie will in 15 Min noch schnell vorbei kommen.
Nun erstmal total aus den Socken.

Und was will sie da? Um die Uhrzeit? Also echt, ich würde mir das nicht gefallen lassen!!!
 

sandra

Aktives Mitglied
hi,

ja das ist echt die große Frechheit was da zur Zeit abläuft.
Ja sie kam dann halt 15 Min. später mit ihrem Freund, und wollte mit mir reden, weil der Makler ihr gesagt hätte, das Haus wäre ab Ende Dezember halt frei, und ich hab ihr halt dann gesagt das ich aber bis März noch Frist hätte.
Das hat ihr natürlich nicht gepasst.
Heute hat mich mein Vermieter angerufen, und bekniet, ob ich nicht eher raus könnte, weil die Käufer dann vom Kaufvertrag zurücktreten würden, wenn sie nicht bis Dezember einziehen könnte.
Ich meinte ich kann das jetzt nicht sagen, weil ich eben noch gar nichts in aussicht habe, und das jetzt auch nicht weiß wann wir was finden.
 

vanillabee

Namhaftes Mitglied
oweia, klingt nicht grade gut!
ich hoffe, der neue käufer gibt dir wenigstens diese 3 monate zusätzlich, dass<du "in ruhe" nach einer neuen wohnung schauen kannst! drück dir die daumen!

gibts schon was neues?
 

cde

**verwirrt**
Original von sandra
Heute hat mich mein Vermieter angerufen, und bekniet, ob ich nicht eher raus könnte, weil die Käufer dann vom Kaufvertrag zurücktreten würden, wenn sie nicht bis Dezember einziehen könnte.
.

Hört sich doch gut an, dann hat er auch keinen Eigenbedarf mehr oder? :winken:
 

eva.m.p

Pause
eigentlich müssen bei einem Verkauf auch die Mieter übernommen werden. Wenn sie dich früher raushaben wollen, kannst du evtl. mit ihnen eine Abfindung aushandeln - dann hast du schonmal etwas startgeld.

Und nochwas: auf die Straße setzen dürfen sie dich nicht, d.h. solltest du innerhalb der Zeit noch keine Wohnung gefunden haben, müssen sie dich dulden oder dir selber gleichwertigen Ersatz anbieten.

Haben mir unsere alten Vermieter so erklärt, als das Haus hier verkauft wurde.
 

sandra

Aktives Mitglied
Hallo,

nein was neues gibt es leider nicht.
Ausser das die alle mich echt noch knicke machen.
Die Hauskäuferin in Spe ist jetzt erstmal in Urlaub gefahren, und will halt dann baldmöglichst bescheid wegen der Wohung, sonst tritt sie vom Hauskauf zurück.
Die bietet mir auch 1000 Euro wenn ich bis Ende, bzw Anfang nächsten Jahres ausziehe.

Meine jetzigen HAusbesitzer waren heute da, und wollten noch ein bischen drängeln.
Ich habe ihnen gesagt, das ich ihnen nichts versprechen kann, wenn ich ausziehe oder nicht, da ich ja noch nichts neues habe.
Sie kamen halt mit allen möglichen Wohnungen die so frei sind.
Aber ich hätte halt gerne eine Erdgeschosswohung!Und vom Preis und der Größe muss es halt auch passen.

Die Erbengemeinde hat auch nochmal ein Haus, das ebenfalls zum Verkauf steht, das nur ein Haus weiter wäre.
Ich hatte ihnen angeboten, das ich in dieses Haus ziehe, die Wohung wird im Oktober frei. Wenn ich da rüber ziehe, möchte ich das die Erbengemeinde die Wohnung noch streicht, und die Küche der Vormieter ablöst, zusätzlich noch 2 Monate Mietfrei, das haben sie mir ja vorher schon mal angeboten.
Ansonsten würde ich ihnen nicht zusichern, das ich aus dem HAus gehe!Ausserdem ´möchte ich in dem anderen Haus noch ein Wohnrecht bis zum Mai, Juni, damit ich Zeit habe mir was anderes zu suchen.

Nun haben sie total abgeblockt, und haben mir vorgeworfen, das ich dann Schuld wäre, wenn sie das Haus nicht verkaufen könnten.

Ich habe ihnen meinerseits gesagt das ich den schwarzen Peter aber nicht haben will, sondern ihnen das Angebot mache, was anderes könnte ich nicht tun.
Ausserdem stresst mich das eh total, weil ich mich da einfach immer total überrumpelt fühle, wenn die ständig kommen, und mich da vollschwallen.

Nun was haltet ihr davon? Ich denk mir halt, die haben die Kohle, und wenn die auf Blöd machen, dann kann ich das auch.
Sie haben auch noch eingeworfen, das sie es wissen, das ich die 1000 Euro von der HAusinteressentin bekommen würde.
Das war aber auch mit der Frau so ausgemacht, das sie es sagt, und ich habe damit ja auch kein Problem damit!
Warum soll ich jetzt nicht alles mitnehmen was ich kann?
 
Oben