Frage -  Wie lange...

Simone

Kampfhase
...darf jemanden zu Besuch sein ohne beim Vermieter gemeldet werden zu müssen (Nebenkosten etc.)?

...muss der Zeitabstand zwischen den Besuchen sein, damit er wieder oder weiterhin als Besucher gilt?

Zählt das auch bei einer Eigentumswohnung?

Fragen über Fragen :-D
 

Nebelwolf

Namhaftes Mitglied
hehe, das kenne ich. Mir wurde auch mal gesagt (Wg-Zeit), ich dürfte nur Besuch haben, ...da mein Freund damals eigentlich ständig bei mir schlief... sollte er Miete zahlen :rofl
Solange man Besuch sagt, ist es auch Besuch. Niemand kann Dauer eines Besuches festlegen...
..auch ohne Abwesenheit.

Bei der Eigentumswohnung ist das doch egal. Da gibt es doch keinen Vermieter.
Weshalb fragst Du deswegen?
 

Simone

Kampfhase
Hihi,

genau aus deinem genannten Grund um gegebenenfalls Ärger vorzubeugen oder gekonnt zu umrunden. :-D


Die Eigentumswohnung liegt halt in einem Gebäude in dem es nicht nur Eigentumswohnungen gibt - sondern auch Mietwohnungen.
Wohnbau ist teils Vermieter und Verwalter dieser Anlage deshalb müsste ich es eventuell dort melden.

Es sind aber auch Eigentumswohnungen von Privatleuten enthalten.

Danke für die Auskunft Nebelwolf :kisses .

Liebe Grüße
Sim :bye:
 
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