Eilt! -  Wie viel Selbstbehalt ?

Anonymus

Nick für anonyme Postings
Hallo.

Ich habe eine Frage an euch und zwar geht es um den Selbstbehalt.

Mein Verlobter ist 26 und ich bin 17 haben eine gemeinsame Tochter und wohen in einer gemeinsamen wohnung und er hat noch 2 weitere Kinder (nich von mir). Er geht auch arbeiten. Nun meine Frage muss er an die beiden anderen Kinder unterhalt zahen ? Wie viel Selbtbehalt steht uns zu ? Danke schonmal im voraus über antworten.
wird das elterngeld und kindergeld und den unterhalt den ich von meinem vater bekomme in den selbstbehalt mit reingerechnet ???
Liebe Grüße
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hallo.

deinem freund steht ein selbstbehalt von um die 850€ zu - genau weiß ich das nicht.
der rest wird für unterhaltszahlungen an die kinder verwendet. mindestsatz für kinder bis 6 jahre sind rund 200€.
verdient er richtig gut, dann steigt der unterhalt.
da gibts tabellen.

erst wenn der unterhalt für die kinder voll gezahlt ist sprich der tabelle entsprechend dann kommst du an die reihe (es sei denn eine andere frau hat noch unterhaltsforderungen dann kommt die zuerst).

lg
susanne

edit: das was du von deinem vater bekommst, kindergeld etc. gehört nicht in den selbstbehalt rein. da ist es auch nicht ausschlaggebend, dass ihr zusammen wohnt. durch deine 'anwesenheit' verringert sich der KU für die anderen kinder NICHT!!!! (würde sich auch nicht verringern wenn eine andere KM unterhaltsansprüche stellt - da zählt lediglich, dass ihr ein kind habt für das er auch unterhaltspflichtig ist).
 

Anonymus

Nick für anonyme Postings
Hmm.
Aber wir wohnen doch in einer gemeinsamen Wohnung, also muss er doch für mich und unsere gemeinsame tochter ERST einmal auf kommen oder nicht ?

er ist doch auch unterhaltspflichtig an mich oder nicht ? Wenn ja wie hoch ist der regelzatz ?
 

schnupe

Aktives Mitglied
Original von Anonymus
Hmm.
Aber wir wohnen doch in einer gemeinsamen Wohnung, also muss er doch für mich und unsere gemeinsame tochter ERST einmal auf kommen oder nicht ?

Falsch......alle Kinder kommen gleichrangig an erster Stelle.

Original von Anonymus
Hmm.


er ist doch auch unterhaltspflichtig an mich oder nicht ? Wenn ja wie hoch ist der regelzatz ?

Ja ist er, wenn nach der Verteilung des Geldes an die Kinder noch etwas übrig bleibt.

Ihr seit nicht verheiratet? Dann stünde Dir bis zum 3. Lebensjahr Eures gemeinsamen Kindes Betreuungsunterhalt zu, und zwar in höhe Deines vor der SS erzielten Nettolohnes. Aber halt nur, wenn es nach Unterhaltszahlungen für alle Kinder übrig bleibt.
 

Anonymus

Nick für anonyme Postings
Hmm ich verstehe das nicht so ganz.

Ich gehe nicht arbeiten gehe ab august zur abenrealschule. Habe sozusagen kein geld. und wenn Mein Verlobter erst den anderen beiden unterhalt zahlt, dann hat er für unsere gemeinsame kein geld mehr. wie seht es denn dann aus ?

Muss er ERST den anderen beiden zahlen oder ERST underer gemeinsamen ???
 

mellipop

***Jungsmami***
Vielleicht,

solltest du un smal sagen wie wieviel dien Freund ca. netto verdient und wie alt die anderen Kinder sind.

Liebe Grüße
mellipop
 

mafa

Aktives Mitglied
a.) der Selbstbehalt liegt bei 890€ und nicht bei 850€ (nachzulesen gültige Düsseldorfer Tabelle)


Kind 1 282
Kind 2 233
Kind 3 233


von diesen Beträgen ist noch anteilig das Kindergeld abzuziehen....

( heute noch anteilig und nicht zur Hälfte mit 34/ 25€ )

http://www.finanztip.de/recht/familie/kindergeldanrechnungstabelle-west.htm

Also vielleicht noch keinvoller Mangelfall, was den KU betrifft.

Die Kinder kommen an erster Stelle...wenn dann was übrig bleiben sollte...( was hier wohl nicht der Fall ist) die Ex-Frauen bzw. die Mütter. Die Rangfolge...siehe Unterhaltsrechtreform...

Da noch heute eine neue Düsseldorfer Tabelle rauskommt...mit Aussagen zur Anrechnung des Kindergeldes..bitte ich noch um Geduld.

Manfred
 

Anonymus

Nick für anonyme Postings
Ich verstehe das aber nicht,

Wieso kommen erst die anderen beiden kinder dran. er muss doch für unsere gemeinsame tochter und für mich aufkommen. ich gehe doch nicht arbeiten... oder ist das falsch ?
 

mafa

Aktives Mitglied
Ja, das siehst du hier falsch.....besonders im Rahmen der Reform.. erst kommen die Kinder, Gleichberechtigt...wenn also zu wenig Masse vorhanden ist...bekommt jedes Kind etwas weniger.

Dann erst die Mütter....und in diesen Fall ist nichts zu verteilen...und bleibt nichts übrig.

So auch die kommende Unterhaltsrechtsreform: Kinder gleichrangig zuerst

"Kinder sind bei einer Trennung ihrer Eltern besonders schutzbedürftig, deshalb stellen wir ihr Wohl an die erste Stelle. Ist nicht genügend Geld für alle Unterhaltsberechtigten vorhanden, sollen die Kinder Vorrang vor allen anderen haben, d.h. sie erhalten den ersten Rang unter den Unterhaltsgläubigern"

http://www.bmj.bund.de/enid/Familienrecht/Unterhaltsrecht_pw.html

Alte Unterhaltstabelle mit genauerer Erklärung hier:

http://www.finanztip.de/recht/familie/duesseldorfer-tabelle.htm
 

Anonymus

Nick für anonyme Postings
was soll denn das bedeuten ? Das steht auf der seite von deinem link

1. Angemessener Selbstbehalt gegenüber den Eltern: mindestens monatlich 1.400 EUR (einschließlich 450 EUR Warmmiete) zuzüglich der Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens. Der angemessene Unterhalt des mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (Halbteilungsgrundsatz), beträgt jedoch mindesten 1.050 EUR (einschließlich 350 EUR Warmmiete).

2. Bedarf der Mutter und des Vaters eines nichtehelichen Kindes (§ 1615 l Abs. 1, 2, 5 BGB): nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils, in der Regel mindestens 770 EUR.

Angemessener Selbstbehalt gegenüber der Mutter und dem Vater eines nichtehelichen Kindes (§§ 1615 l Abs. 3 Satz 1, 5, 1603 Abs. 1 BGB): mindestens monatlich falls erwerbstätig: 995 EUR, falls nicht erwerbstätig: 935 EUR.
 

mafa

Aktives Mitglied
Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt)
- gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern,
bei nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770 EUR, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 890 EUR. Hierin sind bis 360 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden, wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist.

Die anderen Punkte treffen nicht zu, er zahlt ja nicht an seine Eltern...und wohl auch nichts an seine Ex sondern nur an die Kinder - richtig ?


Manfred
 

Ziva

Aktives Mitglied
Original von Anonymus
Hallo.

Ich habe eine Frage an euch und zwar geht es um den Selbstbehalt.

Mein Verlobter ist 26 und ich bin 17 haben eine gemeinsame Tochter und wohen in einer gemeinsamen wohnung und er hat noch 2 weitere Kinder (nich von mir). Er geht auch arbeiten. Nun meine Frage muss er an die beiden anderen Kinder unterhalt zahen ? Wie viel Selbtbehalt steht uns zu ? Danke schonmal im voraus über antworten.
wird das elterngeld und kindergeld und den unterhalt den ich von meinem vater bekomme in den selbstbehalt mit reingerechnet ???
Liebe Grüße





Öhm als erstes kommt es auf das bundesland an wo ihr lebt....

2... dein geld wird neimals mit angerechnet....

3 es geht nur um sein verdienst und das wird geprüft....

4 dein kind (euer gemeinsames) bekommt auch unterhalt....also sind 3 unterhaltsberechtigte da....

wie gesagt der selbstbehalt ist meist so zwischen 800,-€ und 890,-€
 

mafa

Aktives Mitglied
...und der neue Selbstbehalt ist künftig Ost wie West 900€

Und zum vorstehenden Fall...seit froh, nicht auch EU an die Mutter der beiden Kinder zahlen zu müssen...

Manfred
 

schnupe

Aktives Mitglied
Original von Anonymus
er muss doch für unsere gemeinsame tochter und für mich aufkommen. ich gehe doch nicht arbeiten... oder ist das falsch ?

Na aber die beiden anderen Kinder gehen wohl auch nicht arbeiten, und unterliegen Dir gegenüber einem gesonderten Schutz.
 

kuewo04

Neues Mitglied
Original von mafa
...und der neue Selbstbehalt ist künftig Ost wie West 900€

Wenn Du generell Deutschland meinst ist das falsch.In Berlin beträgt der Selbstbehalt 890€ und in Brandenburg 820€.

LG Melli

P.S.:Mir ist nichts bekannt darüber sonst hätte es heute im Brief vom Jugendamt gestanden.
 

mafa

Aktives Mitglied
Melli,

die neuen Zahlen wurden erst gestern Nachmittag veröffentlicht, meinst du wirklich, das Jugendamt hat gestern die neuen Zahlen schon verarbeitet?

Sicherlich kannst du in derr neuen Düsseldorfer Tabelle und auch Berliner Tabelle selbst nachlesen, der Selbstbehalt liegt ab 01.07.2007 bei 900€ Ost wie West.

Nochmals für dich zum Nachlesen:

Anmerkungen zur Berliner Tabelle:
I. Der notwendige monatliche Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beträgt gegenüber minderjährigen Kindern und volljährigen Kindern bis zum 21. Geburtstag, solange sie im Elternhaushalt leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden.

In Berlin:

1. wenn der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist: 900 €

www.justiz.nrw.de/Mitteilungen/pK_o...?PHPSESSID=a723b548ca4628247eddc7bace71a1c7UR


Düsseldorfer Tabelle

Monatlicher Eigenbedarf (Existenzminimum) .... in der Regel:
1. falls erwerbstätig: 900 EUR

www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab7/20070701ddorftab.pdf



Manfred
 

kuewo04

Neues Mitglied
Hallo Mafa :bye:,
dann sag mir doch mal den Selbstbehalt von Brandenburg.Danke Dir schon mal im voraus.
LG Melli

P.S.:Kind wohnt in Berlin und Kindesvater in Brandenburg.
 

schnupe

Aktives Mitglied
Brandenburg laut Mafa nun gleichgestellt mit alten BL, also SB 900€

Laut geplanter Reform wird dieser, wenn sie denn durchkommt, was ich hoffe und auch denke, dann auf 1000€ steigen.

*Leben und leben lassen*
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
auch nicht anders!

kinder sind vorrangig - egal ob verheiratet, verlobt, geschieden oder sonstwas
 
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