Wie viel Unterhalt zahlen nach Geburt des Kindes?

F

Fragende_Selina

Guest
Hallo,

ich bin in der 15ten Woche Schwanger. Das Kind soll nächstes Jahr im Juni kommen.

Mein Mann zahlt Unterhalt für 2 Kinder (13 und 4)Finanziell sieht es im Moment so aus:

Ich kein Einkommen

Mann: 2019,-€ runtergepfändet durch schulden auf 1920,-€

Unterhalt für 2 Kinder 500,-€

Übrig bleiben: 1420.-€


Wie sieht es aus mit Unterhalt wenn unser Kind da ist?

Gruß Selina
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hallo...

ich hoff ich hab deine frage jetzt richtig verstanden. du möchtest doch wissen ob sich der unterhalt für die zwei großen kinder ändert, oder?!
wenn das deine frage war, dann hier die antwort:

nein, der unterhalt wird für die beiden großen kinder wird durch ein weiteres kind nicht weniger!

würde er für eine ex-frau z.b. ehegattenunterhalt zahlen, dann würde dieser sich u.U. schon mindern, aber nicht der kindesunterhalt.

lg
susi
 
M

Mine

Guest
frag mal am besten beim jugendamt nach. ansonsten würde ich mal google befragen, das müsste ja eigentlich auch nach düsseldorfer tabelle berechnet werden.
 

schnupe

Aktives Mitglied
Wenn ich das folgt definiere, hat Dein Mann 2 Kinder, denen er Unterhaltspflichtig ist, die aber nicht Deine sind.
Nun bekommt Ihr ein gemeinsames Kind.
Da er noch rund 1900€ hat, und er für euer Kind einen Unterhalt von 192-anteilig Kindergeld, also 172 € Unterhalt anrechnen lassen könnte, er dadurch aber nicht unter seine Selbstbehaltgrenze käme, würde sich an dem Unterhalt für seine beiden ersten Kinder nichts ändern.

Anders sähe es für eventuellen Ehegattenunterhalt aus.
Da Du diesen aber nicht erwähntest, wird er den, denke ich mal, nicht zahlen müssen.
Somit bleibt alles beim alten für Euch.
 
M

Mafa

Guest
ca. 1900 €

./. 5 % Abeitnehmerbonus


verbleiben 1810

- Altersvorsorge ( angemessen)

- Schulden ( aus erster Ehe !! Eheprägend )

da du das Alter der Kinder mit 4 und 13 Jahren angibst, und den KU mit ca. 500€ nehme ich mal an, das verfügbare Einkommen liegt kanpp unter 1500€,

somit der KU
für das Kind 13 Jahre mit 304,
mit 4 Jahren bei 213€,
und für das neue Kind theoretisch mit 213€


also der KU für 3 Kinder bei 726€

also wenn es bei dem Einkommen unter 1500€ bleibt,

- 726€

= 774€ - das ist zu wenig, der Selbstbehalt liegt bei 840€


Also sofort die Mutter der "Altkinder" informieren und ankündugen, der Unterhalt wird künftig geringer ausfallen und Termin beim Jugendamt machen.


Fallis es über 1600€ liegt ( ohne Steuervorteil durch neue Ehe Klasse III und Kinderfreibetrag ), wird sich nicht viel ändern.


Also genau rechen....


Siehe dann www.duesseldorfertabelle.de


Gruß

Manfred

Da die Unterhaltsberechnung nicht abhängig von der neuen Steuerklasse III und den Kinderfreibeträgen ist, wird die Berechnung nicht einfach.



( übrigens, wenn nicht mindestes 135% der Düsseldorfer Tabelle gezahlt wird, erfolgt k e i n e Aufrechnung mit dem Kindergeld - falls sich der Vater nicht arm rechnet, wäre sein Einkommen über 2100 anzusetzen, dann wäre die Rechnung 384 + 269 = 653 - Anrechenbares Kindergeld 154€ = 499€ KU.

Armrechnen würde sich hier also nicht lohnen... lieber gut verdienen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Überstunden anhäufen... so den Durchschnitt auf 2200€ treiben, so kann er die Schulden besser zahlen und hat am Ende doch netto mehr in der Tasche. !!! )
 
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