brauche Rat -  Wo fängt Kindeswohlgefährdung an ?

erdmann

Neues Mitglied
Beim Rechtstreit mit der KM um Umgang mit unseren 5 j. Sohn verlangte Ihr Anwalt das ich um Umgang zu bekommen( nach vier Wochen) innerhalb 1 Werktag ein Inhaliergerät besorgen müßte, da mein Sohn unter Chronischer Bronchitis leidet. Darauf ging ich zum Kinderarzt des Kurzen zwecks Rücksprache des Gerätes ... Bin ja kein Experte...
Als ich mich um den Gesundeszustandes des kurzen erkundigte kam für mich erstaunliches zu Tage.

Laut Arztin hat mein Sohn eine Hundeallergie daher die dauerhafte Überreizung der Bronchen (KM hält seit 1 Jahr einen Hund) festgestellt im August 2008 und wurde letztens zum Kinderpsychologen überwiesen (mir auch neu) psychische Probleme (hat mich ja 4 Wochen nicht gesehen und gehört (Weihnachten)) lag sogar im KH ohne gesundheitliche Einschränkungen (3 Tage Tests ) da er schmerzen vortäuschte. Nach Placebo gings ihm meistens gut.

Wie ist eure Meinung dazu ?
 

erdmann

Neues Mitglied
JA haben wir.
Hab der Arztin das Schreiben vorgelegt
Morgen reiche ich Auskunft über Versicherte gemäß § 305 Abs. 1 SGB V bei der KK ein.
Die Ärztin meinte unterschwellig ich sollte langsam reagieren...
Dem Kleinen ginge es wirklich langsam schlecht.
 

cde

**verwirrt**
Kann die Ärztin denn nichts machen? Wenn es Kindeswohlgefährdung ist, dann müsste sie doch das JA alarmieren oder?
 

erdmann

Neues Mitglied
dem Ja liegen die schreiben des KH und Rechtsanwaltsbriefe beider Seiten vor die Zuständige ist ,welch Ironie, krankgeschrieben....
Der Gesundheitszustand ist übrigens der "Grund" der Umgangsverweigerung.
Hatte in den letzten 2 Monaten 2 1/2 Tage Umgang...
 
N

NicoleM

Guest
Bei den wenigen Fakten, die, wenn sie so sind, völlig für sich sprechen - kann man gar keine
andere Meinung haben, ausser: Das Kind scheint äußerst gefährdet zu sein.

Aber dann ist da das andere Thema, was da lautet: Gefährdung / JA

Und da kann ich nur sagen: Es ist eher Glück oder Zufall, wenn die Jugendämter mal etwas machen ( an richtiger Stelle ).

Ich kannte eine KM ( Ex-Frau meines Ex ( oha.. liest sich des schlecht ) ...
sie war: völlig überfordert, Messi ( Wohnung voller Müll usw. ) - die Kinder ( 2 ) hatten
Sprachprobleme, Essstörungen usw. usw. und das JA machte? Na? NICHTS.
Da half weder RA noch sonst was.. ausser die Kleinen so oft wie nur möglich zu uns zu holen.. war da gar nichts zu machen.

Ich wünsche dir - dass das JA bei euch aufmerksamer ist!
 

erdmann

Neues Mitglied
Ist ja denke ich mal durch Medien bekannt das man sich nicht auf JA und Ärzte (Wunschattest) verlassen kann. Da wird erst reagiert wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.



Warte noch die Tage auf das Antwortschreiben der Gegenseite ab.
Hoffe dem kurze gehts bald besser und das der Hund wenigstens wegkommt.
(auch wenns ihm weh tut)


samstag darf ich wieder für 2 1/2 stunden ihn sehen->
(fahrt zu mir 45 min)
 
U

User8

Guest
Hallo,
also wie Nicole schon geschrieben hat muß man hier von den weinigen Fakten ausgehen die du beschreibst....
Erkundige dich doch mal bei deinem Anwalt wie es ausschaut wenn du deinen Sohn zu dir holst.Es gibt das ( glaube ich) eine Möglichkeit wenn man das gemeinsame Sorgerecht hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu umgehen. Vor allen wenn da solche "Beweise" vorhanden sind wie Gefärdung der Gesundheit des Kindes. Ich habe nämlich irgendwie ganz schwach in Erinnerung das meine Anwältin mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht so erklärt hat das der "Gegenpart" jederzeit eingreifen kann sollte er das Wohl des Kindes ernsthaft gefährdet sehen( also ein richtiger Grund vorhanden sein- sowas wie du da erzählst eben)
Ich würde dir aber auch raten das Gespräch mit der Mutter zu suchen- auch wenn du nen Hass auf sie schiebst( verständlicherweise)- Sage ihr das du mit einbezogen werden möchtest und was sie wegen der Allergie zu tun gedenkt. Mach ihr klar das sie eine Alternative für ihren HUnd suchen muß, auch wenn sie ihn sehr, sehr gern hat. Das würde ja nicht heißen das sie ihn nie wieder sieht. Immerhin gehts hier um euren Sohn X(
L.G und alles Gute für den Kleinen....ich muß echt sagen sowas macht mich fassungslos....
Rebecca
 
J

jumi

Guest
ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass das jugendamt in deinem fall eine ernste kindeswohlgefährdung sieht. ich selbst habe auch chronische bronchitis, huste auch was das zeug hält, aber ein inhaliergerät habe ich nicht bekommen und stand auch nie zur debatte. klar ist der husten sehr unangenehm, aber eben nicht so, dass man gleich daran sterben würde.
das positive für dich ist ja, dass die allergiequelle (hund) bekannt ist. das widerum könnte zu konsequenzen für die KM führen.
bleibt eben die frage wie dieses attest bewertet wird und von wem. beim jugendamt hätte ich da keine große hoffnung, vor gericht würde es anders aussehen.
 
I

IlkaM.

Guest
Original von erdmann

Laut Arztin hat mein Sohn eine Hundeallergie daher die dauerhafte Überreizung der Bronchen (KM hält seit 1 Jahr einen Hund) festgestellt im August 2008 und wurde letztens zum Kinderpsychologen überwiesen (mir auch neu) psychische Probleme (hat mich ja 4 Wochen nicht gesehen und gehört (Weihnachten)) lag sogar im KH ohne gesundheitliche Einschränkungen (3 Tage Tests ) da er schmerzen vortäuschte. Nach Placebo gings ihm meistens gut.

Wie ist eure Meinung dazu ?

Bei einer attestierten Hundeallergie sollte der Hund natürlich weg, da besteht für mich gar kein Vertun.

Was die psychischen Probleme anbetrifft und das "Schmerzen vortäuschen", dann kann das alles mögliche sein, zum Bespiel auch eine Folge der Scheidung oder eine Reaktion darauf, dass Mama und Papa ständig streiten und das Kind dazwischenhängt.
 

randy2201

"an Deiner Seite" -unheilig-
grüß dich nett!
nach meiner meinung liegt eine erhebliche vernachlässigung der meldepflicht an dich vor! vereinbart ist dieses in den grundlagen des gemeinsamen sorgerechts.
eine kindeswohlgefährdung kannst du ihr nicht nachweisen, da sie in betreuung beim kinderarzt ist.
tierhaarallerie muß eindeutig auf tierrassen nachgewiesen werden.
wenn du hilfe suchst über das jugendamt, oder auch die behandelnden ärzte, so stehst du bei einer klage ALLEIN!!! da.
in meinem falle habe ich im oktober klage gegen meine frau erhoben wegen kindeswohlgefährdung...
mein junge, 5 jahre, wurde in ihrer wohnung als gegenstand verwendet, keine regelmäßigen mahlzeiten, körperpflege gleich null, nachts ist der kleine selten vor 23 uhr ins bett gebracht worden, wohnung der KM verdreckt...
ich stand mit meinen anschuldigungen alleine da! das jugendamt wollte sich nicht die finger verbrennen. ärzte und kindergarten haben schon etwas bemerkt, aber keiner trifft genaue aussage auf richterliche anordnung!
DU STEHST TOTAL ALLEINE DA!!!
ich habe 3 aussenstehende zeugen benannt und mit deren genaue aussage wurde mein vorwurf bestätigt und ich habe gestern den prozeß im alleingang, sogar ohne anwalt gewonnen.
aus meinen gesammelten erfahrungen kommst du mit deinen befürchtungen nicht durch!!!
mütter sind klar im vorteil wenn sie schuldig zum jugendamt gehen und beim sachbearbeiter weinen, du als mann bist beim jugendamt immer der ar... auch wenn du begründete befürchtungen hast!
:argue
 
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