Schock! -  Wohnung nicht bewilligt....

rehanurse

rehanurse
Hallo zusammen!

Wie ich ja schon in anderen Threads verkündet habe, werde ich im August OMA von ZWILLINGEN...

Aber jetzt ein Problem, dass wir haben und mich ärgert....

Meine Tochter und ihr Freund, der Vater der noch ungeborenen Zwillinge, wollen natürlich zusammenziehen.

Da meine Tochter noch zur Schule geht (sie macht im Juni ihren Abschluss) und dann erst 1 Jahr Babypause macht, bevor sie dann ihre Ausbildung beginnt und ihr Freund bis Ende des Jahres nur einen 400€ - Job hat ( er bekommt ab 01.01.2010 eine Festanstellung bei der Firma), haben die beiden halt noch kein " richtiges" Einkommen und wären bis Anfang nächsten Jahres noch auf Unterstützung angewiesen.

Nun hätten Sie über das Wohnungsamt zum 01.05.2009 eine günstige Wohnung angeboten bekommen, haben uns alle gefreut!

Nun der Schock..... :hae?

Die Arge weigert sich, die Miete für die Wohnung " VOR" der Geburt der Zwillinge zu übernehmen...

Begründung: Die Wohnung steht ihnen erst ab Geburt der Kinder zu und bis dahin kann meine Tochter schließlich bei mir wohnen. :sn7

Ich habe eine 65qm kleine Drei-Zimmerwohnung mit meinen beiden Kindern (m,12 Jahre / w, 18 Jahre).

Ich selbst habe kein Schlafzimmer, sondern schlafe auf der Couch im Wohnzimmer, wie halt viele andere AE`s auch....die Wohnung ist im 3. Stock ohne Aufzug...

Mein Einkommen liegt trotz Berufstätigkeit und Kindergeld und KU nach Abzug von Miete usw. genau 56€ über dem Hartz4-Satz.

Mann, wie soll denn das bitte gehen?? :hilfe:

Wer sagt denn, dass die genau nach der Entbindung sofort ne Wohnung bekommen??? ?(

Sollen wir dann zu sechst (Tochter, Freund, Zwillinge, Sohn und ich) in meiner Mini-Wohnung hausen?? :weg

Das Zimmer meiner Tochter hat 11qm!

Ihr Arzt hat uns auch extra gesagt, dass Zwillinge oft auch früher, als ausgerechnet zur Welt kommen...

Mann, die wollen eine Familie gründen und die eigene Wohnung muss doch auch erstmal bezogen und eingerichtet werden!!

Bei seiner Familie geht es auch nicht, die leben schon zu acht in einer 4-Zimmerwohnung.... :scared:

Ist das wirklich OK, dass ihnen die Wohnung vor der Geburt NICHT bewilligt wird??

Wozu haben die denn dann den WBS bekommen?? :wiejetzt:
 

katnau

voller Lebenslust
um dir antworten zu können, habe ich ein paar rückfragen...

1. deine tochter ist schülerin ohne eigenes einkommen, also auch kein unterhalt von ihrem vater?

2. wie alt ist der freund deiner tochter?

vorrangig ist natürlich die erweiterte unterhaltspflicht der eltern vor gewährung von alg II bevor sie 25 sind...

habt ihr mal kontakt mit dem jugendamt aufgenommen? lass dir nen wisch geben, dass eine solche wohnsituation für babys nicht tragbar ist....

hol dir nen attest von nem arzt...

wart ihr wegen der zustimmung bei der arge obwohl noch kein alg II-bezug vorliegt?

bei den kosten der unterkunft (auf gut deutsch die mietkosten) sind die bestimmungen leider von kommune bzw. arge unterschiedlich

in der regel wird ein umzug in eine größere wohnung ab dem 7ten schwangerschaftsmonat bewilligt...

mach dich doch noch mal in den einschlägigen alg II foren schlau

hast du beim wohnungsamt mal nachgefragt, was ihr da machen könnt?
 

rehanurse

rehanurse
Also:

Ich bekomme 377€ Kindesunterhalt von ihrem Vater, den sie dann bekommen würde, wenn sie auszieht. Das ist ihr Einkommen.

Der KV ist 20 Jahre alt, hat einen 400€ - Job und ab 01.01.2010 eine Festanstellung, dann würden eh alle Leistungen wegfallen.

Ich selbst liege mit meinem Einkommen 56€ über dem Harzt4 Satz und habe noch einen 12-jährigen Sohn.

Ja, sie waren wegen der zustimmung bei der arge obwohl noch kein alg II-bezug vorliegt, sie wohnt ja noch bei mir und ich bekomme kein alg2.

Sie hat Gott sei Dank am kommenden Mittwoch einen Termin bei der Schwangerenberatung für finanzielle Hilfen, mal seh, was da rauskommt....
 

june75

Namhaftes Mitglied
Ich/wir hatte ein "ähnliches" Problem.....
Mit dem einzigen Unterschied,ich hatte schon eine eigene Whg,nur keine 3 Zimmer,sondern "nur" 2 Zimmer.
Ich habe mich,wegen Umzug,auch so ab 4./5.Monat an die ARGE gewahnt-schließlich will man ja nicht "auf den letzten Drücker" umziehen......

Die(ARGE)meinte da zu mir,das es,zu dem Zeitpunkt,noch nicht gehen würde-es könnte ja noch was passieren und dann würde uns ja nicht eine größere Whg zu stehen! :shake

Letztenendes haben wir fast 2 Jahre nach einer Whg gesucht-bei uns war das "problem" Kind und Hund,und die meisten Vermieter wollten das nicht :shake

Ach ja,Deine Tochter oder Ihr Freund können,bei der ARGE,einen Antrag auf Erstausstattung stellen-sowohl für die Whg als auch für die Babys(allerdings hier auch erst ab ca 8.Monat)

Vielleicht kann die Schwangerenberatung ja schonmal weiterhelfen

:bye:
june
 

katnau

voller Lebenslust
ich denke schon, dass die schwangerenberatung ihr da schon mal weiterhelfen kann

da ihr ja münchen wohnt, wo es mit wohnungen nicht allzu üppig aussieht, würde ich auf jeden fall noch mal bei der arge vorstellig werden und die situation erklären...vielleicht gehst du mal mit und machst deutlich, dass du deine tochter mit den babies NICHT bei dir wohnen lassen wirst ;-)

der freund deiner tochter ist 20 und wohnt noch zu hause....schwierige frage. aber bekommt diese familie alg II??

ich weiß jetzt nicht, wie das aussieht mit zusammenziehen bei familiengründung bei unter 25jährigen...

aber eins fällt mir auf...der freund deiner tochter kann, wenn er arbeitslos ist, unmöglich auf der arge argumentieren, dass er sich das ganze jahr 2009 nicht nach einer festanstellung umsieht, weil er voraussichtlich ab 2010 eine haben wird! das gibt definitiv ärger, wenn er das da so formuliert

warum sucht er sich nicht nen richtigen job und die beiden könnten dann eine wohnung beziehen? wenn er nen festes ek hätte und sie den Unterhalt und das KG müsste es doch eigentlich fast reichen..

ist nur so ein gedanke
 

katnau

voller Lebenslust
Als sonstige ähnlich schwerwiegende Gründe werden in den Empfehlungen genant, wenn:

„(…)

der Erstauszug sachlich gerechtfertigt war oder eine Zusicherung erteilt wurde und die Umstände sich nicht verändert haben,
die Unter-25-Jährige schwanger ist,8
der unter 25-jährige Kindsvater mit der Schwangeren zusammenziehen und eine eigene Familie gründen will. Das gilt auch für den unter 25-jährigen Partner der Schwangeren.”9
 

rehanurse

rehanurse
Original von katnau
ich denke schon, dass die schwangerenberatung ihr da schon mal weiterhelfen kann

da ihr ja münchen wohnt, wo es mit wohnungen nicht allzu üppig aussieht, würde ich auf jeden fall noch mal bei der arge vorstellig werden und die situation erklären...vielleicht gehst du mal mit und machst deutlich, dass du deine tochter mit den babies NICHT bei dir wohnen lassen wirst ;-)

der freund deiner tochter ist 20 und wohnt noch zu hause....schwierige frage. aber bekommt diese familie alg II??

ich weiß jetzt nicht, wie das aussieht mit zusammenziehen bei familiengründung bei unter 25jährigen...

aber eins fällt mir auf...der freund deiner tochter kann, wenn er arbeitslos ist, unmöglich auf der arge argumentieren, dass er sich das ganze jahr 2009 nicht nach einer festanstellung umsieht, weil er voraussichtlich ab 2010 eine haben wird! das gibt definitiv ärger, wenn er das da so formuliert

warum sucht er sich nicht nen richtigen job und die beiden könnten dann eine wohnung beziehen? wenn er nen festes ek hätte und sie den Unterhalt und das KG müsste es doch eigentlich fast reichen..

ist nur so ein gedanke

So einfach ist das hier leider nicht...

Der KV ist 20, Kurde und vor 7 Jahren ( da war er 13) mit seiner Familie mithilfe einer humanitären Hilfsorganisation aus dem Irak geflohen.

Er sprach damals kein Wort Deutsch ( inzwischen sehr gut) und war, wie seine ganze Familie auch, traumatisiert.

Er hat auch nur ein notarielles Passersatzdokument und keine deutsche Staatsangehörigkeit und die Familie hat auch nur eine Duldung.

So einfach bekommt man da keinen festen Job!

Trotzdem würde ihn die Firma, wo er als Kurierfahrer jobbt, nächstes Jahr nehmen.

Er war auch im Berufsinfozentrum, wo ihm eine Bescheinigung ausgestellt wurde, dass er keinen Anspruch auf ALG1 hat, da er noch nicht wirklich berufstäig war.

Wegen der Duldung kann er nicht arbeitssuchend geführt werden, da wegen einer evtl. Abschiebung die verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt nicht gegeben ist.

Ja, seine Familie lebt mit Hartz4 als Aufstockung, alle jobben und die Töchter machen eine Ausbildung.

Ja, das ist alles sehr schwierig und das mit der Schwangerschaft hätte ja echt noch nicht sein müssen.... :shake

Aber jetzt ist es nicht zu ändern...

Wahrscheinlich werden sie heiraten, dann können sie zusammenziehen, er kann arbeiten und ne Wohnung gibts dann auch sicher....und abschieben kann man ihn dann auch nicht mehr....

Puh..........., also irgendwie hab ich mir die Zukunft meiner Tochter mal etwas anders vorgestellt.... :whatever
 

rehanurse

rehanurse
Puh, gute Nachrichten!!!

Das Jugendamt, die Pro Familia und eine Stiftung haben für meine Tochter und ihren Freund Druck gemacht bei der Arge, nun wurde der WBS auf Dringlichkeit 1 gesetzt und sie dürfen ab Juni in eine eigene Wohnung ziehen.... :banane:

Morgen um 17.00 Uhr sehen wir uns schon die erste an.... :-D

Wir sind jetzt echt erleichtert...... :sonne
 
U

UserC

Guest
:druecker

super - aber schade, dass man immer mit druck arbeiten muss....

ich drück euch die daumen, dass ihr ne wohnung findet :druecker
 
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