Wohnungsübergabe - was darf der Vermieter?

ludmilla

Aktives Mitglied
Ich habe heute meine alte Wohnung übergeben. Ich habe dort 6 Jahre gewohnt und pflichtgemäß alle Wände gestrichen und alles gereinigt. Nun hat sich mein Vermieter heute beschwert, das Parkett im Wohnzimmer hätte ein paar Kratzer, die von mir kommen würden. Ich hätte alles abschleifen und ausbessern sollen. Er müsste das nun machen und mir dann selbstverständlich in Rechnung stellen. Erstens sind nicht alle Kratzer von mir, leider kann ich das nicht beweisen und zweitens sieht der Boden nicht wirklich so schlimm aus, als dass das unbedingt gemacht werden muss. Ich war eigentlich relativ vorsichtig, was die ganzen Böden angeht, aber manchmal lässt sich so ein Kratzer kaum vermeiden, denn bis man es merkt, dass da grad ein Steinchen liegt, ist es schon passiert.

Er findet auch, dass nicht schön genug gestrichen wurde, er müsse das auch alles nochmal machen. Dafür will er natürlich auch was von der Kaution abziehen.

Kann er das alles so machen? Ich habe eine Rechtschutzversicherung und wäre schon bereit, einen Anwalt einzuschalten. Einfacher wäre es natürlich, wenn sich dies vermeiden ließe. Und wenn ich absolut im Unrecht bin, kann ich mir das auch ersparen. Was meint dazu oder besser wisst ihr darüber?
 

steffi74

Namhaftes Mitglied
Zu den Bodenbelägen kann ich nichts sagen,habt ihr denn damals etwas im Mietvertrag dazu festgehalten?
Zu den Wänden kann er nichts sagen,du hast gestrichen,oder steht im Mietvertrag das du schön streichen mußt?Das ist meiner Meinung nach eine Frechheit,du bist in dem Punkt deiner Pflicht nachgekommen.
Wenn er Ärger macht und du dir nicht sicher bist,erkundige dich doch mal beim Mieterschutzbund.Vielleicht können die dir auch helfen.
 
Beim streichen weiß ich das,wenn es nicht ausdrücklich im Mietvertrag gestanden hat das die Wände vom Fachmann gestrichen werden müssen,der Vermieter nichts machen kann wenn es in seinen Augen nicht gut oder schön genug ist.
Beim Parkett weiß ich nicht wie es mit normalen Nutzungserscheinung nach 6 Jahren aussieht.Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast,würde ich mich trotz allen bei einem Anwalt mal schlau machen,am besten einen der sich auf Mietrecht spezialisiert hat.
 

Micha75

Mana ich brauch mana
Ich bin auch der meinung das der Vermiter nichts machen kann wegen dem Fußboden, da abnutzungs erscheinungen nicht zu verhindern sind.
Vorausgesetzt du bewegst dich fliegend fort. :-D
Normalerweise ist es so das man eine Wohnung Besenrein übergibt.
Streichen tut der Nachmieter er wie er es will.
Ich rate dir auch einen Anwalt einzuschalten.Sicher ist sicher.
:druecker das doch noch alles zu deiner zufriedenheit klappt.
 

prinzessin05

Namhaftes Mitglied
Also ich muss den anderen jetzt mal ganz imens widersprechen, wir haben selbst schon 2 Prozesse gegen Vermieter verloren.
Beim ersten Mal habe ich selber gestrichen und der Boden wurde auch beanstandet, ,obwohl es auch nur Gebrauchsspuren waren.
Der Vermieter hat dann neu gestrichen und neuen Teppich verlegt, ohne mir Gelegenheit zu geben das nachzubessern und ich musste die Rechnung zahlen, mein Anwalt war damals der Meinung, dass ich den Prozeß tausendprozentig gewinne - Pustekuchen.

Der 2. Auszug hat uns 5.000,00 DM gekostet. Wir haben von einem Maler streichen lassen und trotzdem hat er behauptet, es wäre nicht ordentlich gewesen und dies und jenes. Der Maler war sogar bei unserem Termin als Zeuge und trotzdem haben wir den Prozess auch wieder verloren.

Hast du die Schlüssel für die Wohnung noch? Mach unbedingt ganz schnell Fotos wie du die Wohnung übergeben hast und das mit Zeugen, das ist ganz wichtig, hinterher kann er viel behaupten. Wenn du rechtsschutzversichert bist, ist es noch besser, ,wenn due einen Anwalt fragst, wie du einen zuverlässigen Zeugen wie z.B. einen Maler oder so beauftragen kannst.
 

Scholle

Managerin *g*
Grundsätzlich würde ich auch davon ausgehen, das der Boden NATÜRLICH normale Gebrauchsspuren aufweist und der Vermieter nix dagegen tun kann!!!!

Ich hab auch schon mal Stress mit nem Vermieter gehabt und hab mir das hinter die Ohren geschrieben. Bei einer Wohnungsübergabe wird von jedem Raum, von jeder Ecke ein Foto mit Zeugen gemacht. Genauso wird auch die Schlüsselübergabe nur mit Zeugen gemacht.....

Also, wenn Du die Schlüssel noch hast, mach Fotos........

Ich kenn da auch ein Forum, weiss jetzt aber nicht wie das heisst. Ich such mal und meld mich dann
 

ludmilla

Aktives Mitglied
Vielen Dank für eure Beiträge. Ich habe keinen Schlüssel mehr, die wurden alle bei der Wohnungsübergabe abgegeben. Ich hoffe nicht, dass ich Fotos mit Zeugen brauche. Eigentlich hatte ich immer ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Vermieter. Wir waren schon mal bei ihm eingeladen und er bei uns. Deshalb dachte ich natürlich auch, dass das alles ohne Probleme abgehen würde. Ich warte jetzt mal ab, was er wirklich in Rechnung stellen will und versuche es dann doch erst mal so zu regeln. Wenn es nicht anders geht, muss der Anwalt ran.
 
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