Info -  Wusstet ihr, dass....

Loonara

frühkindlich-narzisstisch fixiert
...man das Geld seiner Tagesmutter von Konto zu Konto überweisen muss, um es später vom Finanzamt wiederzubekommen?

Ich wusste es nicht, und habe immer brav die ganzen letzten anderthalb Jahre das Geld abgehoben und meiner TaMu vorbeigebracht, ohne irgendwelche Hintergedanken, schleißlich kam ich da sowieso jeden Tag vorbei.
Das heisst: kein Geld vom Finanzamt zurück. da fehlt jetzt jede Menge Kohle.

Vielleicht überweist ihr ja automatisch, wenn nicht, dann wisst ihr es wenigstens jetzt.


LG
Loonara
 

sannibep

stets ehrlich, wenn auch direkt
na ja, die rechnung kann ja jeder ausstellen und wann man will und dies mit abmachung ohne geldübergabe.
 

Loonara

frühkindlich-narzisstisch fixiert
Man kann auch überweisen und rücküberweisen, dann wär das auch ohne Bezahlung... nein, ich denke das ist Paragraphenreiterei.
 

mellipop

***Jungsmami***
Hallo,

also es gab bis zum 31.12.2006 eine Übergangsregelung.

Die Vorschriften sind rückwirkend ab benginn des Kalenderjahres 2006 anzuwenden. Liegt grundsätzlich ein nachweis über getätigte Aufwendungen, z.B. eine Bestätigung des tagesmutter vor, will die Finanzverwaltung es nicht beanstanden, wenn bei der Geltendmachung von Aufwendungen für Kinderbetreuung, die bis zum 31.12.2006 getätigt worden sind, keine Rechnungen und Kontobelege vorgelegt werden.

Ab 2007 gilt dann die Regelung : rechnung und Nachweis der zahlung auf das Konto des Erbringers. Also am besten keine Barzahlung mehr!

Liebe Grüße
mellipop
 

EA 80

*is back*
Huch, das wusste ich auch nicht! Danke für den Tip!

Blöd, dass ihr nun den finanziellen Nachteil habt. :troest
Ich würde trotzdem Widerspruch einlegen, ich hoffe,
ihr könnt noch was retten :druecker
 

maro

urlaubsreif
Da ich als Tagesmutter arbeite, weiß ich das. ;-) Ich habe es auch allen "meinen" Eltern gesagt!
 

Birgit

EF-Team
Teammitglied
öhm die Tmu muss es doch auch als Einnahmen angeben wo sit das das Problem?????

Wir haben aber ein ähnliches Problem..... :ausheck mit Hort Kosten.
 

Lola

EF-Team
Teammitglied
Puh, gut, dass ich das weiß.

2004 konnte ich meine Tagesmutter auch mittels Quittungsbeleg beim Finanzamt absetzen - würde ich dieses Jahr wieder mit arbeiten anfangen und wäre auf eine TaMu angewiesen, hätte ich auch aus Unwissenheit das Geld bar auf die Kralle ausgezahlt.

Ärgerlich für all die, die jetzt eine Tagesmutter bezahlt haben und nichts von der Neuregelung wussten.
 
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