brauche Rat -  Zahlt mein geschiedener Mann zuviel Unterhalt?

E

Eliane

Guest
Hallo zusammen

Glaube mein Mann zahlt zuviel Unterhalt an mich.

Im Juli 2004 wurden wir geschieden. Noch in der Trennungsphase wurde der Unterhalt für Tochter und mich vom Anwalt berechnet.
Nach der Scheidung zahlte er mir und der Tochter bis heute den Unterhalt aufgrund der damaligen Berechnung weiter.
Allerdings hat er ja seit einem Jahr Lohnsteuerklasse 1 und somit weniger Netto im Geldbeutel und die Tochter ist im Dezember 15 Jahre alt geworden.

Er verdient nun nur noch 1.640 Euro netto und zahlt für die Tochter 316 Euro Unterhalt und für mich 353 Euro monatlich, gesamt also 669 monatlich.
Außerdem fährt er täglich 40 km zur Arbeit hin und zurück und bei den heutigen Benzipreisen kommt da einiges zusammen.

Den Rest des Bedarfs erhalte ich durch ALG II monatlich.

Ich selbst bin 56 Jahre alt und arbeitslos, eine Aussicht auf Arbeit sehe ich momentan nicht, da ich körperlich nicht mehr arbeiten kann wie putzen gehen o.ä. und ich im Büro noch keine Chance erhalten habe aufgrund meiner Bewerbungen, da ich auch seit über 20 Jahren aus dem Beruf draussen bin. Werde wohl unter den Alten Langzeitarbeitslosen landen.

Ist es denn nicht so, daß beide Eltern unterhaltspflichtig sind für die nun 15 jährige Tochter?
Wie sieht das aus, nachdem ich arbeitslos bin?

Es ist ja auch nicht möglich monatlich 30 Bewerbungen zu schreiben, wo soll ich denn die Firmen alle herbekommen. Außerdem würde das ca. 150 Euro kosten, wie soll ich die denn aufbringen? Das Arbeitsamt zahlt keinen Cent dazu, ausserdem könnten es eh nur Blindbewerbungen sein, da das Stellenangebot ja gar nicht vorhanden ist.

Würde mich freuen, wenn mich jemand aufklärt.

Vielen Dank
Eliane
 
M

Mafa

Guest
Ja, er zahlt sicherlich zuviel..aber so sind die Gesetze :wand, sofern er kein eigene Altersvorsorge hat. Damit Vater Staat nicht zahlen muss, wird der Vater zur Kasse gebeten. Bei ALG II werden diese Zahlungen einfach als Einnahmen verbucht und abgezogen.


http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php


Eigentlich sollte er laut Tabelle 352€ KU bezahlen, dir dann nur 316€

Bitte prüfe mit dem Vater, ob er keine Aufwendungen für die Altersvorsorge hat.

1640 Netto
-82 5% Pauschal Arbeitnehmer
-352 KU
-26 Altervorsoge geschätzt
1180 verfügbares Einkommen
-316 EU
864

Ihm sollten unter dem Strich mindestens 890€ Selbstbehalt bleiben.


Manfred
 
E

Eliane

Guest
Danke Mafa und glaube mir, ich selbst bin entsetzt über diese Gesetze - wenn ich auch nur einen Weg sehen würde wie ich meinen Exmann finanziell entlasten könnte würde ich ihn gehen. Ich sehe jedoch keinen.
Wir verstehen uns nämlich trotz Scheidung gut und ich will ihm nicht ans Bein pinkeln.

Nun muß ich ihn dazu bewegen zum Anwalt zu gehen und neu berechnen zu lassen. Ich sage es ihm schon die ganze Zeit. Er scheut die Kosten.
Es nützt nichts wenn wir das unter uns ausmachen, da dies von keiner Arbeitsgemeinschaft von keinem Amt anerkannt anerkannt wird. Gehe ich, bekomme ich eine gewaltige auf den Deckel und Leistungskürzung, da meine Einnahmen für das Amt ja angeblich stimmen.

Oder bekommt mein Exmann auch eine Bestätigung vom Amtsgericht, daß sie bis auf 10 Euro die Anwaltskosten übernehmen????????????? und wenn nicht, was kostet das ungefähr?

Gruß Eliane
 
M

Mafa

Guest
Du hättest auch auf deinen Unterhalt Verzichten können...

http://www.mkvdp.de/index.php?page=aktuell/539.html


Ihr habt beide auch die Möglichkeit, eine fast kostenlose Rechtberatungsstelle aufzusuchen...bei der Berechnung ist auch die Steuerrückerstattung einzubeziehen. Aber prüft, ob da nicht noch das eine oder andere an Altersvorsorge z.B. bestehende LV die Zahlpflicht reduziert.

Klar, für dich ist alles eine O-Nummer, was der Ex zahlt wird dir von ALG II abgezogen..


ist die Tochter als voller Freibetrag auf der Steuerkarte des Vaters ??

Vielleicht solltet ihr euch mal einlesen www.treffpunkteltern.de oder www.vafk.de..auch was die Umgangskosten betrifft...

Könnte die Tochter nicht für 6 Monate im Jahr zum Vater ziehen...50:50 ? Dann kippt die ganze Unterhaltsgeschichte...rechnet das mal durch..

Manfred
 
E

Eliane

Guest
Hallo Mafa

so einfach ist das alles nicht. Es war abzusehen, daß ich mit der Scheidung zum Sozialfall werde - da kann man nicht eben mal so auf den Unterhalt verzichten. Da kommt der Staat dann schon dazwischen und es wird teilweise rückgängig gemacht.

Mit der Scheidung habe ich ihm eh schon einen Riesengefallen getan, er hätte den Schritt nie getan so kann er wenigstens sein zu erwartendes, ziemlich großes Erbe mal alleine verprassen und verspielen.

50 : 50 zum Vater ziehen. Theoretisch könnte das gehen, praktisch jedoch auch nicht durchzuführen. Müßte das ja angeben, dann würde mir vom Amt die Wohnung wieder gestrichen werden, da zu groß und zu teuer für eine Person.

Es ist ein verdammter Kreislauf und ich bekomme die Krise wenn ich sehe wo sich unser Staat überall einmischt.

Die Tochter ist zur hälfte noch bei mir mit auf der Lohnsteuerkarte. Daran hatte ich gar nicht gedacht, daß dies zu ändern wäre.

Alles in allem :uebel

Gruß Eliane
 
M

Mafa

Guest
...es ist nicht leicht...habe diese Probleme selbst noch vor mir..

Was die Wohnung bei 50:50 betrifft - besteht dein Anspruch auf größere Wohnung doch weiterhin...sofern regelmäßiger Umgang erfolgt sogar auch für die Wochenendväter...siehe hier Forum des VAfk.

auch:

http://www.miknuth.keepfree.de/zeitung/TXT/2003/161203/olg_bbg/melderecht/olg_bbg_9ar9_02.pdf

http://file1.carookee.com/forum/VAfK-Forum/19/file/261081/doppelwohnsitz09092004.pdf?w

( NUR ) wenn sich hier Kind und Eltern einig sind, läßt sich viel bewegen, ..Information ist dann Pflicht..es ist nicht einfach, die Behörden sind nicht immer wohlwollend...

http://forum.isuv.org/print.php?threadid=37587&page=1&sid=

Auf KU kannst und darfst du nicht verzichten...auf nachehelichen Unterhalt vielleicht eher, z.B. bei einer entsprechendem Abfindung...aber dafür ist es jetzt natürlich zu spät.

Viel Glück !


Manfred
 
E

Eliane

Guest
Dann möchte ich Dir wünschen, daß Du Deine noch anstehenden Probleme in den Griff bekommst, was ich ja doch denke bei Deinem Wissen. :troest

Ich selbst werde mal sehen was sich noch tun und verändern läßt.

Vergiß nicht:

Wenn man heute um 24 Uhr auf einen Stuhl steigt und mit einem Bein ohne zu kippen landet, hat man ein gutes neues Jahr.

Das wünsche ich Dir sehr.

Gruß Eliane
 
M

Mafa

Guest
:maldrueck ich werde daran denken...bin ja nicht allein :love1

Frohes Neues Jahr!

Manfred
 
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