Problem -  Zu wenig Kindsunterhalt bekommen

Jacky_74

Neues Mitglied
Ich habe mich leider auf die damalige Aussage meines Ex-Mannes verlassen, daß er mitgeteilt bekommt, wie hoch der Unterhalt für unseren Sohn ist den ich seit seinem 2.ten Lebensjahr alleine großziehe (wurde von 2 Monate 11 Jahre).

Ich erhalte seit 5 Jahre immer den selben KU in Höhe von 230 Euro, wobei er damals bei unserer Scheidung seine Lohnabrechnungen nicht vollständig an meinen Anwalt gegeben wurden! (Mai u. Nov. haben gefehlt - wahrscheinlich weil genau da, das Urlaubs-u. Weihnachtsgeld drauf waren!)

Mein Anwalt sagte ich könnte ihn verklagen, aber das wollte ich nicht! Ich habe auf jeglichen Unterhalt verzichtet und habe mich mit dem Minimalunterhalt für unseren Sohn zufrieden gegeben. Mitunter wollte ich nicht noch mehr Geld für den Anwalt ausgeben, die Scheidung selber hat mich auch ja fast 3.000 Euro gekostet, die ich auch selbst bezahlt habe, obwohl ich im Erziehungsurlaub war und mein Kleiner erst 2 Jahre alt war!
Er mußte sogar 300 Euro weniger bezahlen!!?

Ich habe auch keine Sozialhilfe beantragt. Nicht einen Euro habe ich vom Staat genommen, bin stattdessen 2-3 Jobs nachgegangen und habe einen Kredit über 7.000 Euro aufgenommen, den ich 5 Jahre lang abgestottert habe und irgendwie habe ich das eine Jahr überbrückt bis mein 3jähriger Erziehungsurlaub zu ende war und ich meine alte Arbeitsstelle (Vollzeitangestellte) wieder antreten konnte.

Das eine Jahr war sehr hart für mich, es gab sogar einige Wochen in denen ich kaum Geld für Essenkaufen hatte für mich (mein Sohn wurde immer vorrangig gut versorgt!).
Ich hätte nie gedacht, daß ich mal in so einer Situation komme, schließlich habe ich mein Lebenlang gearbeitet. Als mein Sohn 6 Monate alt war hatte ich schon einen Halbtagsjob um Geld Nachhause zu bringen!

Nun bin ich seit fast 6 Jahren Selbständig und es geht uns relativ gut!

Lange Rede kuzer Sinn.
Ich habe gerade erst im Internet die Düsseldorfer Tabellen der letzten 5 Jahre studiert und bin vom Minimalen Unterhalt ausgegangen (Verdienst bis 1.500 €) dabei habe ich einen Betrag von 2.688 €!!!! zu wenig bezahlten Unterhalt errechnet für die letzten 5 Jahre!

Das Wort "Beistandschaft" habe ich heute das erste mal gehört bzw. in diesem Forum gelesen! Damals wurde alles bei Gericht mit meinem Ex geklärt. Ich habe selbst eine Vereinbarung über das Umgangsrecht geschrieben u. er hat unterschrieben. Er hat den Kleinen in den ersten 2 Jahren fast jeden Tag gesehen (ich mußte ja arbeiten - hab leider keine Mutter o. Geschwister, Vater 140 km entfert - keiner da der mir helfen konnte! Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, aber ich alleine das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Vor 6 Jahren sind wir in den Ort meines Vaters gezogen. Mein Ex holt den Kleinen jedes 2-3 Wochenende von Fr.-So. und sogut wie alle Ferien. Seit einpaar Jahren ist er wieder verheiratet und sie brachte auch ein Kind mit in die Ehe. Gemeinsame Kinder haben sie nicht.

Wir kommen alle super miteinander aus und es gab in den letzten 6 Jahren keine Probleme. Es wurmt mich aber, daß er mich so verarscht hat. Allein für 2010 hätte ich 79 € mehr pro Monat bekommen müssen!

-Was kann ich jetzt tun für dieses Jahr?
-Kann ich die vorherigen Jahre nachfordern?
-Wie kann ich meinen Ex verpflichten seinen tatsächlichen Verdienst jährlich offenzulegen? (dann könnte ich ja selbst errechnen was uns zusteht)
-Hilft mir das Jugendamt dabei für die letzten Jahre den richtigen Unterhalt nach dem tatsächlichen Einkommen zu errechnen?
-Kann ich die Beistandschaft ab sofort beantragen?

Sorry, daß es so lange geworden ist :tml
 

mellipop

***Jungsmami***
Ich würd so schnell wie möglich zum Jugenamt gehen und Beistandschaft beantragen und dich beraten lassen, denn das Geld steht deinem Sohn zu.

Wenn dein Ex leistungsfähig ist, dann sollte er auch zahlen, auch wenn es nur der angemessen mindessatz ist, aber selbt da liegt er ja nun drunter!

lg
mellipop

*deren Partener shcon immer alleine nach der aktuellen tabelle und alterstufe für den großen zahlt*
 

mellipop

***Jungsmami***
*Hüstel* ne ich brauche keine Beistandschaft (wir sind noch zusammen), aber seine Ex hat auch weder Titel noch Beistandschaft.

Er weiß wann udn wie neue Tabellen rauskommen, er kennt die Alterstufe und sein Einkommen, deshalb kann er es ja selber ermitteln.

lg
mellipop
 

MarkMenz

Neues Mitglied
hier gibt es alles neuen Informationen und Düsseldorfer Tabelle für 2011 und Berechnungsprogramme zum Unterhalt. Unterhaltsrechner

http://www.Datentransfer.de/Broschuere-Unterhalt.html
 
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