brauche Rat -  zuviel oder zuwenig Kindesunterhalt???

jenny2

Neues Mitglied
Hallo Leute,
hier erstmal so kurz wie möglich die Vorgeschichte: Bin seit 2 Jahren getrennt lebend, seit August geschieden, habe zwei Kinder 14 und 9 Jahre alt. Wir haben alles (Besuchsrecht/Sorgerecht, Unterhalt, Vermögensaufteilung) einvernehmlich geregelt (bzw.habe ich all seine Vorschläge akzeptiert), hat auch bisher ganz gut geklappt. Ich versprach sobald ich eine Teilzeitstelle gefunden habe, auf meinen Unterhalt zu verzichten, er versprach daraufhin "freiwillig" 600 Euro f. die Kinder zu zahlen und mich bei außergewöhnlichen Belastungen (Klassenfahrten u. ä.) zusätzl. zu unterstützen. Arbeit gefunden, 600 Euro akzeptiert, wunderbar.Leider bleibt die Unterstützung seinerseits bei außergewöhnl. Belastungen aus. Auf mein Bitten hin, kommt nur der Kommentar, er habe kein Geld übrig und kommt kaum über die Runden. Ich frage mich mittlerweilen wirklich, ob er nicht tatsächlich lt. Gesetz viel mehr zahlen müsste....kann ich jederzeit zum Jugendamt gehen und es mal berechnen lassen ??? Ich weiß, dass er ca. 2.500 € netto verdient. Ein Kredit für ein Auto, den auch ich noch während der Ehe mit unterschrieben hatte läuft noch (250 € monatl.) Wird der abgezogen? Das Kindergeld erhalte ich in voller Höhe. Wird die Hälfte dann vom Unterhalt abgezogen? Ich möchte nur mal einen Anhaltspunkt haben, denn wenn ich zum Jugendamt oder zum Anwalt gehe, und er sich offenbaren muss, wird er sehr sehr sehr böse :angryfire. Das weiß ich jetzt schon, da nützt es auch nichts, wenn es um das Wohl seiner Kinder geht. Da es also auf jeden Fall Ärger geben wird, sollte er auch was nützen. Danke schon mal im Voraus
 
N

newbi2006

Guest
:rolleyes: hallo, erstmal !

also, die hälfte vom kindergeld wird vom unterhalt abgezogen.
und aussergewöhnliche belastungen? ich denke es ist doch immer besser sich mal in ruhe hinzusetzen und darüber in aller ruhe zu reden, anstatt gleich mit jugendamt oder ähnliches.

es kann ja sein er wirklich im moment finanzielle probleme hat.

und noch etwas egal,was und wieviel er verdient, es gibt immer möglichkeiten sich zu drücken.

daher besser persönlich und aussergerichtlicht klären.
 

steffi74

Namhaftes Mitglied
Wenn Du in persönlichen Gesprächen nicht weiter kommst,kannst Du beim Jugendamt die Beistandschaft beantragen.Die übernehmen dann das was mit Unterhalt zu tun hat.
Der Kredit wird nicht auf den Unterhalt angerechnet,so ist das bei uns.

Ich habe die Beistandschaft für meinen Sohn damals beantragt und bin froh das es so ist.
 
M

Meggy

Guest
Original von newbi2006
also, die hälfte vom kindergeld wird vom unterhalt abgezogen.

Erst ab einem Unterhaltssatz, der jenseits von gut und böse liegt. Soviel verdienen die meisten Väter nicht.
Wieviel dir zusteht, kannst du in der Düsseldorfer Tabelle nachrechnen, da du ja sein ungefähres Einkommen kennst.

Da du seit August geschieden bist, kannst du dir jederzeit kostenfrei vom Jugendamt den unterhalt durchrechnen lassen, der dir zusteht. Dafür musst du nicht einmal eine Beistandschaft beantragen, schadet aber nie.
Ruf da mal an und lass dir einen Termin geben.

Ehebedingte Schulden werden nur auf den Ehegattenunterhalt angerechnet, wenn er sie alleine zahlt.
Nicht auf den Kindesunterhalt.
 

Windel

Neues Mitglied
Ehebedingte Schulden werden auch auf den Kindesunterhalt angerechnet!!

Ich bin der Meinung, du solltest doch zum Jugendamt gehen und zumindest im Rahmen der Beratung dir mal den Unterhalt berechnen lassen.

Dazu benötigst Du aber auf jedenfall Unterlagen zu seinem Einkommen, am besten die Lohnabrechnungen des lezten halben Jahres besser noch der lezten 12 Monate damit ein Durchschnittseinkommen ermittelt werden kann!

Natürlich kann auch das Jugendamt die Unterlagen anfordern, nur wenn du meinst er wird dann sauer, solltest du lieber mal versuchen, dass er dir die Unterlagen freiwillig gibt.

Prinzipiell ist er verplichtet Dir entsprechende Auskunft zu erteilen, notfalls könnte es durch eine Auskunftsklage sogar erzwungen werden, dies sollte jedoch nur im äußersten Notfall durchgeführt werden, wenn anders überhaupt nicht mit ihm auszukommen ist.

Desweiteren würde ich mir an Deiner Stelle mal überlegen ob Du nicht einen Unterhaltstitel erwirken möchtest, kann auch über das Jugendamt geschehen, damit kannst du dann im Fall der Fälle, falls alle Stricke reißen, auch pfänden falls er irgendwann gar nicht mehr zahlen sollte oder nicht den errechneten Betrag!

Zur Info, die Kinder haben gesetzlich einen Anspruch auf Schaffung dieses Titels, kann also auch wieder per Klage erwirkt werden!

Du musst natürlich auch damit rechnen, dass bei der Berechnung evtl. ein geringerer Betrag rauskommt als die 600,- €, was machst Du dann? Dann wärst du wahrscheinlich froh gewesen, du hättest den Mund gehalten, denn dann einfach stillschweigend weiterhin die 600,- € zu kassieren, fände ich persönlich dann nicht mehr fair!
 
N

Nawrath

Guest
Moin,

Schulden die während der Beziehung entstanden sind, werden auch bei KU anerkannt.

Der Vater wird bei einem Nettoeinkommen von ca. 2500,- bei einigen kleineren Abzügen mindestens in die Einkommenstufe 135% reinrutschen.
Das wäre an Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle inclusive Kindergeldanrechnung:
316,- + 257,- Euro.

Er zahlt also zuviel.
Hat er noch mehr Abzüge von seinem Einkommen, geht eine Unterhaltsanfrage ganz schnell nach hinten los.

JAs sind leider keine hilfreiche Beratungsstelle. Da träumen einige Mitarbeiter von utopischen Unterhaltszahlungen, treiben die Eltern in gerichtliche Auseinandersetzungen und am Ende heißt es: "außer Spesen nichts gewesen".

Neben dem Kindesunterhalt werden weitere Kosten nur sehr selten anerkannt. Der Vater hält daher ein eher kleines und finanziell unbedeutendes Versprechen nicht ein.

Alles Gute,
 
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