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Der erste Beitrag des Themas Kindsmutter zieht mit Tochter 400 km weg von Manju2006 lautete:

Hallo Ihr lieben,

ich habe eine 4 jährige Tochter die bei Ihrer Mutter lebt...Ich sehe die kleine 2-3 mal die Woche...
Jetzt kam der Schock,Sie sagte mir das Sie mit Freund und Kind 400 km wegziehen will...
Sie hat das alleinige Sorgerecht...
Was kann ich dagegen tun,ich gehe ohne meine Tochter zugrunde...dann sehe ich Sie ja gar nicht mehr...Bitte Hilft mir


Zum Ende der Seite Kindsmutter zieht mit Tochter 400 km weg
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usagimoon usagimoon ist weiblich
sadness


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Re: Kindsmutter zieht mit Tochter 400 km weg von usagimoon (15.07.2011 10:42)

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Zitat:
Original von Gerhard S.
@hitnak ich habe deinen Text als Unterstellung gemeldet.


wuhuuu... ich unterstelle dir auch glatt Gerhard, dass diese Story nicht stimmt, denn der Staat würde eine Mütter niemals mit Unterhaltskürzungen bestrafen >_>

Ich bin damals über 800 km weit weg gezogen und wir haben auch das gemeinsame SR, dennoch durfte ich umziehen und dass ohne Sanktionen befürchten zu müssen...

Bitte hör auf die Leute hier mit solchen Geschichten zu gruseln, nachher glaubt dir das noch jemand, das wäre sehr sehr schlimm!!!
15.07.2011 10:42 usagimoon ist offline Homepage von usagimoon Fügen Sie usagimoon in Ihre Kontaktliste ein Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

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usagimoon usagimoon ist weiblich
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Re: Kindsmutter zieht mit Tochter 400 km weg von usagimoon (15.07.2011 10:48)

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Zitat:
Original von Gerhard

Meine Meinung:
Das Wohl des Kindes, fängt vor seiner Entstehung an: Will eine Mutter bereits bei der Geburt des Kindes nicht die gemeinsame Sorge, dann liegt es daran, dass sie mit dem Vater das Kind nicht gemeinsam erziehen will oder kann. Sie weiss also bereits während der Schwangerschaft, dass entweder der Vater kein Interesse am Kind hat oder dass sie kein Interesse an diesem Mann als Vater ihres Kindes hat. Und damit stellt sich die Frage, warum ist sie überhaupt schwanger geworden ist? Wollte sie einfach ein Kind, aber keinen Vater, hatte sie keine Lust zu verhüten oder wollte sie den Mann an sich binden, etc.? Man muss also von, Verantwortungslosigkeit, Gedankenlosigkeit oder/und Egoismus ausgehen. Alles keine idealen Voraussetzungen, um ein Kind alleine oder überhaupt zu erziehen.

Zitatende


Dazu muss ich jetzt auch mal ganz frech was sagen:

Der Mann kann froh sein, wenn die Frau ihn darüber informiert, dass sie schwanger ist. Eigentlich brauchen wir das nämlich gar nicht tun, denn woher will Mann denn wissen, von wem die Frau schwanger ist und woher soll er wissen,d ass sie überhaupt schwanger ist??
2. Ihr könnt weiterhin froh sein, wenn die Frau sich dazu entschliesst ein Kind zu bekommen, denn ihr alleine ist die Entscheidung überlassen ein kind zu bekommen oder nicht!!

Eine Frau bekommt das Kind und nicht der Mann, er hat lediglich in 5 Minuten Spass seinen Samen dazugegeben und dann hat er 9 Monate und die Geburt Ruhe! Stillen kann er auch nicht, daher wird er keinerlei körperliche Beschwerden haben. Wo ist hier denn die Logik bitte sehr einem mann automatisch schon während der SS das SR zu geben??? Meiner Meinung nach steht dem MANN NICHTS zu, bis er sich bewiesen hat. Die Frau die hat schon bis z8r geburt soviel geleistet, dass kann der Mann niemals wieder gut machen und auch du nicht Gerhard! Schade das wir Frauen nicht gefragtw erden beid er Gesetzgebung.. ich denke dann würden diese anders aussehen.

Das ist meine Meinung und davon bringt man mich auch nicht mehr ab großes Grinsen
15.07.2011 10:48 usagimoon ist offline Homepage von usagimoon Fügen Sie usagimoon in Ihre Kontaktliste ein Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Re: Kindsmutter zieht mit Tochter 400 km weg von Hextina (15.07.2011 12:38)

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Zitat:
Original von Gerhard S.
@hitnak ich habe deinen Text als Unterstellung gemeldet.


*pruuuust*

Immer wenn man denkt es gibt keine Steigerung an Uneinsichtigkeit legst du sogar noch einen drauf:

Natürlich gibt es keinerlei Kürzungen des KU als Sanktionen für einen Elternteil. Also muss diese Geschichte vollkommender Blödsinn sein.

Ich würde jetzt zwar hitnak wiedersprechen, da ich der Meinung wäre das der reine Umzug in das ABR fällt, die sich daraus ergebenen erheblichen Änderungen wie welche Schule das Kind besucht in das GSR fallen, (so wurde es mir bei meinem Umzug 800 km vom KV entfernt erklärt) aber das wären juristische Spitzfindgkeiten ;)

So und jetzt möchte ich bitte auch gemeldet werden wegen Unterstellung, ich freu mich schon ;)

Tina
15.07.2011 12:38 Hextina ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Re: Kindsmutter zieht mit Tochter 400 km weg von hitnak (15.07.2011 17:43)

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Hallo,

Du hast natürlich Recht - der Umzug gehört zum ABR, das aber von Werk aus im Paket "gemeinsames Sorgerecht" drin ist. Wenn sich die Eltern aber gar nicht einigen können, dann kann das ABR aber vom Gericht aus dem gemeinsamen Sorgerecht deinstalliert und nur auf den betreuenden Elternteil allein aufgespielt werden. Das passiert gerne und oft dann, wenn der betreuende Elternteil umziehen will, dafür nachvollziehbare Gründe hat (neuer Job, neue Beziehung,...) und der nicht-betreuende Elternteil dem nicht zustimmen mag. Will heißen: Eigentlich ist es komplett sinnlos, das gemeinsame ABR ins gemeinsame Sorgerecht einzuschließen, weil der nicht-betreuende Elternteil einen Umzug nur dann verhindern kann, wenn der betreuende Elternteil ohne jeden nachvollziehbaren Grund samt Kind in eine andere Stadt ziehen will.
15.07.2011 17:43 hitnak ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Re: Kindsmutter zieht mit Tochter 400 km weg von hitnak (15.07.2011 21:31)

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Ich noch mal, weil mich gerade unser wissenschaftlicher Mitarbeiter aus Deutschland darauf hingewiesen hat;

"Ist die KM krank geworden oder im KH z.B., und Lebensgefährte im Job, dann kann sie für keinerlei Taxikosten, keinerlei Betreuungskosten, etc., Zusatz-Zahlungen vom KV verlangen. "

Kann kein betreuender Elternteil tun, weil das bei betreuenden Eltern eine Krankenkassen-Leistung ist - es sei denn, mit KV war tatsächlich Krankenversicherung gemeint. Das wäre dann die Steigerung von Hextinas "Pruuuuuuuuuuuuuuuuust"
15.07.2011 21:31 hitnak ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Re: Kindsmutter zieht mit Tochter 400 km weg von Hextina (15.07.2011 22:43)

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Zitat:
Original von hitnak
Kann kein betreuender Elternteil tun, weil das bei betreuenden Eltern eine Krankenkassen-Leistung ist


Man hitnak, ich bewundere gerade deinen Gleichmut und deine Geduld, dich mit diesem Blödsinn auch noch so tief auseinanderzusetzen.

Meine Schmerzgrenze das zu lesen war schin ein paar Sätze vorher erreicht.

VG,
Tina
15.07.2011 22:43 Hextina ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Judith71 Judith71 ist weiblich
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Re: Kindsmutter zieht mit Tochter 400 km weg von Judith71 (16.07.2011 13:57)

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Hatte das zweifelhafte Vergnügen die konträren Meinungen lesen zu dürfen, mich erschreckt nur eines: Die ganze Zeit wird nur gesprochen, wer mehr Rechte hat.... die KM oder KV und welche Repressalien sie fürchten sollen oder auch nicht!

Mich interessiert eigentlich nur das Kindeswohl, dass ist das Wichtigste, denn mit dem geborenen Kind mussste man auch den Egoismus hinten anstellen. Habe auch 2 Kinder von 2 verschiedenen Männern (mein Lebensgefährte ist sogar in Väterkarenz) und für mich und für beide Väter) steht das Kindeswohl an erster Stelle!

Warum sie umzieht, wissen wir nicht, aber es sollte im Sinne des Kindes sein, eine halbwegs vernünftige Lösung gefunden werden.

Ich wünsche ihm auf jeden Fall viel Glück und hoffentlich weiterhin intensiven Kontakt (auch wenn es nicht immer persönlich ist) mit seiner Tochter!
16.07.2011 13:57 Judith71 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Kaffeemaus
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Re: Kindsmutter zieht mit Tochter 400 km weg von Kaffeemaus (01.11.2011 10:29)

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Hallo,
hier steht einiger Unsinn drin:
zum ersten gibt es ja eine Sorgerechtreform, jetzige unverheiratetet Eltern haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Das trifft natürlicha ältere Kinder nicht.

Mein Nochmann ist einfach so 500 km weggezogen. Er muss für die Kosten des Umgangsrecht alleine aufkommen. Da muss ich nicht die Hälft zuzahlen!
Liegt aber evt auch daran, dass er genug Geld dafür hat.

Das er sich über diese DIstanz entfremdet, ist er selber schuld.

Bein besagten Fall : sofort zum JUgendamt und Anwalt (und zwar einen serh guten!)

Denn , wenn bisher der Konatkt so innig war (2-3 mal die Woche ist sicherlich innig), dass kann man auf 400 km nicht erreichen und das hat auch nicht mit Faulheit zu tun oder so!!! Selbst wenn der Vater bereit wäre, jedes Wochenende die Tochter zu holen, wäre es nicht wie bisher (unabhängig der Zeit und der Kosten!).

Auch ein Vater ohne Sorgerecht hat Rechte!!!!!!
Und Orginalton meines Anwalts: das Sorgerecht hat nichts mit dem Umgangsrecht zu tun!!!!!
Wenn es keinen richtigen Grund für die KM gibt, womit sie den Unzug gut begründen kann (z.B. dort hat sie eine Arbeitsstelle und vor Oft keine), soll sie dem Jugendamt mal erklären, wie sie sich das mit dem Ungansgrecht des Vaters vorstellt (z.B: bringt sie jedes 2. Wochenende das Kind zum Vater).
Da sie wegziehen will, muss sie auch für das Umgansgrecht mit sorgen!!!!

Ich vermute eher, sie will u.a. auch den neuen Partner als Vater für ihre Tochter- nur so ein Verdacht!

ANbei: die Rechtsprechung bzgl. Scheidung/Sorgerecht/Unterhalt hat sich enorm in den letzten 3 Jahren geändert!!!!

Und natürlich muss der Vater auchnicht hinterherziehen und von vorne anfangen, berechtigt das mit dem festen Job. Wer weiss, was die KM in 3 Jahrne oder so macht. nudelholz
01.11.2011 10:29 Kaffeemaus ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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