Sorgerecht und Aufenhaltsbestimmungsort |
thomig72
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Sorgerecht und Aufenhaltsbestimmungsort von thomig72 (14.07.2011 22:59) |
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Hallo Leute, brauch ne Info. Werde Vater im September. Die Mutter ist bereit das Sorgerecht mit mir zu teilen. Der Aufenthaltbestimmungsort bleibt bei der Mutter. Ist es möglich, dies vor der Geburt über Jugendamt, Gericht oder Notariell schriftlich festzulegen? Laut Jugendamt Sorgerecht vor der Geburt ja, Aufenthaltbestimmungsrecht erst nach der Geburt. Ich würde jedoch Beides gerne vorher geregelt haben u.a. da die Mutter das Sorgerecht vom Aufenthaltsrecht abhängig macht und ich ihr da nicht traue, dass sie mir im nachhinein das Sorgerecht gibt, aber ich denke es müsste doch notariell ausreichend sein, wenn es mit dem Aufenthaltsbestimmungsort vor der Geburt bei Gericht oder Jugendamt nicht geht.Eiltttttttttttttttttttttttttttttttttttttttttttttt
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14.07.2011 22:59 |
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Sala

Schokoholik
   

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Re: Sorgerecht und Aufenhaltsbestimmungsort von Sala (14.07.2011 23:19) |
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Wie das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist weiß ich nicht genau, denke da geht es darum daß das Kind ja noch nicht geboren ist und somit der Aufenthalt noch nicht bestimmt werden kann. Alle vorher geregelten Dinge ( Sorgerecht, Vaterschaft) treten ja auch erst in Kraft NACH Vollendung der Geburt (also wenn das Kind abgenabelt ist).
Das Sorgerecht kann vorgeburtlich beim JA beantragt werden, die Mutter muß zustimmen.
Die Vaterschaft kann auch schon vorgeburtlich anerkannt werden (haben wir beides gemacht damit unser Kind gleich den Nachnamen meines Mannes bekam).
LG Sala
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14.07.2011 23:19 |
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Gerhard S.
fast-Alles-Versteher

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14.07.2011 23:41 |
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