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    Höhere Bußgelder für Raser und Drängler und Aus für Elefantenrennen

    Die Obergrenzen für Bußgelder wurden nach oben korrigiert. Dies soll für mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen sorgen. Vor allem zielen die neuen Obergrenzen gegen die Hauptursachen für Unfälle: unangepasste Geschwindigkeit, gefährliches Überholen, Verstöße gegen die Vorfahrt, Rotlicht-Verstöße, Fahren mit zu geringem Abstand.

    Bei den Änderungen im Bußgeldkatalog geht es nicht um eine durchgängige Anhebung der Geldbußen, vielmehr sollen die Änderungen der Verkehrssicherheit dienen. So bleiben etwa die Kosten für Parkverstöße oder Verwarnungen beim Alten. Die nun gültigen Bußgelder richten sich vor allem gegen Raser und Drängler, die durch ihr rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr andere vorsätzlich gefährden.

    Zu den wichtigsten Änderungen zählt die Erhöhung des Bußgeldes u.a. bei:

    unangepasster Geschwindigkeit
    Fehlverhalten auf Autobahnen wie beispielsweise Wenden, Verletzung der Vorfahrt
    zu geringem Abstand
    Missachtung des Tempolimits
    Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen
    gefährlichen Überholmanövern
    Missachtung der Vorfahrt
    Drogen und Alkohol am Steuer
    Missachtung der roten Ampel
    Durchführung illegaler Kfz-Rennen

    Eine ausführliche Übersicht über die neuen Bußgelder sowie weitere Informationen zum Bußgeld- und Punktekatalog finden sich auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes. www.kba.de

    Und noch eine Entscheidung für die Verkehrssicherheit wird mit Sicherheit nicht nur all diejenigen freuen, die bereits das „Vergnügen“ hatten, als Hintermann einem sogenannten Elefantenrennen auf der Autobahn zuschauen zu dürfen. Ein LKW überholt den anderen, die Überholspur auf der Autobahn ist minutenlang blockiert, der Verkehr staut sich. Für viele ein vertrautes Bild auf Deutschlands Autobahnen. Das OLG Hamm traf nun eine Entscheidung in einem Fall, in der es um die unangemessene Behinderung des Verkehrsflusses durch einen Lkw-Überholvorgang geht. Nachzulesen ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm unter dem Aktenzeichen: 4 Ss OWi 629/08 OLG Hamm.

    Mehr Informationen zum Thema finden Sie im Autofahrer-Blog.