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    Familienprobleme: Wenn die Beratung eines Anwalts nötig wird

    Scheidung

    Menschen unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht und jeder hat seine ganz eigenen „Macken“. Trotzdem passiert es immer wieder, dass sich zwei Individuen finden und sich ineinander verlieben. Anfangs ist alles rosarot und man eckt selten an, da man den Frieden und vor allem das schöne leichte Gefühl nicht verlieren möchte. Selbst wenn sich zwei nicht gleich einig sind, finden sie der Liebe wegen einen passenden Kompromiss, der beide – mehr oder weniger – zufrieden stimmt. Das perfekte Paar hat sich wieder einmal gefunden und die Hochzeitsglocken läuten.

    Jede dritte Ehe wird hierzulande wieder aufgelöst

    Der schönste Tag im Leben ist aber leider nicht immer allgegenwärtig und so ist es längst bekannt, dass sich jedes dritte „perfekte Paar“ wieder scheiden lässt. So unterschiedlich die Menschen sind, so unterschiedlich können auch die Gründe für die Scheidung sein. Doch gerade, wenn die Trennung nicht glimpflich verläuft und es zu Streitigkeiten kommt, ist es hilfreich einen kompetenten Anwalt für Familienrecht“wie Herrn Hannes“Liedl (raliedl.de) an seiner Seite zu haben, der einen fachgerecht durch den deutschen Paragraphen-Dschungel führt.

    Notwendig für die Scheidung: Das Trennungsjahr

    Vorab gilt es allerdings ein paar Grundregeln zu beachten, wie zum Beispiel das Trennungsjahr. Eine Scheidung ist in Deutschland laut Gesetz erst dann möglich, wenn sie als „gescheitert“ anzusehen ist und dafür bedarf es des Trennungsjahres. Ausnahmen sind aber natürlich bei Härtefällen möglich (z.B. schwere Alkoholabhängigkeit des Partners, physische oder psychische Misshandlung, Morddrohung).

    Worüber wird gestritten?

    Nicht selten landen die Streitigkeiten der beiden Ehepartner vor Gericht. Dann müssen unter anderem folgende Punkte geklärt werden:

    • Wem werden welche Vermögensgegenstände zugesprochen?
    • Wer muss ausziehen?
    • Wer bekommt das Sorgerecht für gemeinsame Kinder?
    • Wem steht Unterhalt zu und in welcher Höhe?

    Wie errechnet sich die Höhe des Kindesunterhalts?

    Da der Elternteil, bei dem der Nachwuchs wohnt, meist beruflich kürzer treten muss, um die Erziehungspflichten erfüllen zu können, sind Unterhaltszahlungen zu leisten.“ Diese werden vom anderen Elternteil geschuldet und berechnen sich im Verhältnis zum Einkommen und Lebensstandard dieser Person. Da der Kindesunterhalt rechtlich bindend ist, kann er nicht im Rahmen eines Ehevertrags durch Verzicht oder eigene Zahlungsvorstellungen geregelt werden.

    Eheverträge und Gütertrennung als Königsweg?

    Eheverträge können im Fall der Fälle für enorme Erleichterung sorgen, da die Ehepartner alle wichtigen Punkte bereits im Vorfeld und damit noch „im Guten“ geklärt haben. Ebenso wie der Ehevertrag wird auch die Gütertrennung vorher festgelegt. Bei dieser entfällt der gesetzlich vorgeschriebene Zugewinnausgleich und am Ende bekommt jeder Partner das, was ihm ohnehin gehört.