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    Sparen fürs Kind – bei Hartz IV

    Für viele Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, dürfte dieses Urteil interessant sein. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied, dass Eltern, die für ihre Kinder Sparvermögen angelegt haben, dieses nur dann behalten können, wenn dieses Geld auf den Namen der Kinder angelegt ist. Ist dies nicht der Fall, steht den Kindern bei der Anrechnung von Vermögen kein eigener Freibetrag zu (AZ.:B 4 AS 79/08 R). In dem verhandelten Fall machte die Mutter geltend, dass ein Teil ihres ersparten Vermögens ihrem Kind gehört, da es sich um Geschenke von Freunden und Verwandten zur Geburt des Mädchens handelte. Die Richter folgten dieser Auffassung nicht, da das Sparbuch auf den Namen der Mutter angelegt ist und folglich dem Vermögen der Mutter zugerechnet wird. Der Freibetrag sei deshalb auch nur bei der Mutter zu berücksichtigen.

    Derzeit gelten beim Bezug von Arbeitslosengeld II folgende Freibeträge, die vom Vermögen abzuziehen sind:

    Jeder Bezieher von Arbeitslosengeld II hat für sich und seinen Partner einen Grundfreibetrag in Höhe von jeweils 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Wer also beispielsweise 41 Jahre alt ist, hat einen Grundfreibetrag in Höhe von 6.150 Euro (Alter mal 150). Der Mindestgrundfreibetrag beträgt 3.100 Euro.

    Der Mindestgrundfreibetrag in Höhe von 3.100 Euro gilt ebenfalls für hilfebedürftige minderjährige Kinder.

    Hartz IV-Empfängern, die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind, steht ein Freibetrag in Höhe von 520 Euro pro Lebensjahr zu.

    Zu den genannten Grundfreibeträgen kommen Freibeträge für die Altersvorsorge.

    Als Vermögen gelten beispielsweise: Bargeld, Sparguthaben, Guthaben auf Anlage-Konten, Sparbriefe, Bausparguthaben, Wertpapiere, Kapitallebensversicherungen, Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen u.a.

    Grundsätzlich wird das verwertbare Vermögen des Hartz IV Beziehenden sowie das Vermögen der Angehörigen berücksichtigt, die mit diesem in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Als verwertbares Vermögen gilt das Vermögen, das direkt für den Lebensunterhalt verwendet werden kann oder dessen Geldwert beispielsweise durch Verkauf oder Vermietung für den Lebensunterhalt genutzt werden kann.