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    Auszahlung des Kinderbonus

    Wer bereits das Kindergeld für den Monat März erhalten hat und die Zusatzzahlung des Kinderbonus vermisst hat, hat sich sicherlich bei Freunden und Bekannten erkundigt, wie es denn mit der Auszahlung des Kinderbonus bei ihnen stehe. Allerdings brauchen sich Eltern keine Sorgen zu machen. Die Einmalzahlung des Kinderbonus, die durch die Bundesregierung im Konjunkturpaket II – Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland beschlossen wurde, sollte zwar bereits im März 2009 erfolgen, wird sich nun aber bis in den April verschieben.

    Das Gesetz trat am 06. März 2009 in Kraft, wonach für jedes Kind ein Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro für das Kalenderjahr 2009 gezahlt wird. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass im Kalenderjahr 2009 in mindestens einem Kalendermonat Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Kindergeldbonus wird dem Elternteil ausgezahlt, der zuletzt kindergeldberechtigt war.

    Der Kinderbonus steht allen kindergeldberechtigten Eltern zu, ob Arbeiter, Angestellte, Beamte etc. Eine Auszahlung des Kinderbonus wird nun voraussichtlich im Monat April erwartet. Dann zahlen die Kassen den einmaligen Kinderbonus in Höhe von 100,00 Euro gemeinsam mit dem Kindergeld. Der genaue Auszahlungstermin hängt vom Bezugszeitpunkt des Kindergeldes ab. Einen gesonderten Antrag auf die Auszahlung des Kinderbonus muss im Übrigen kein Kindergeldberechtigter stellen.

    Alleinerziehende kommen ebenfalls in den Genuss dieser Bonuszahlung. Allerdings kann die Freude über den unerwarteten „Geldsegen“ durchaus getrübt werden, denn den Alleinerziehenden stehen vom gesamten Kinderbonus lediglich 50 Euro zu. Zwar bekommen alle Eltern die 100 Euro pro Kind, allerdings wird der Kinderbonus auf den Unterhaltsanspruch des Kindes angerechnet.

    Das bedeutet im Klartext: Eine alleinerziehende Mutter oder ein alleinerziehender Vater erhalten von der Familienkasse den kompletten Kinderbonus in Höhe von 100 Euro ausbezahlt. Allerdings hat der andere Elternteil das Recht, die Unterhaltszahlung einmalig um 50 Euro zu kürzen.