Adoption und Pflegeeltern eines Kindes im In- und Ausland - Adoptionsrecht
Wenn Sie ein Kind zur Adoption freigeben wollen
Wer hilft Ihnen?
In dieser Situation wenden Sie sich am besten an ein Jugendamt oder eine anerkannte
Adoptionsvermittlungsstelle. Die dortigen Mitarbeiter sind geschulte Fachkräfte,
die Ihre Fragen sicherlich beantworten können.
Was bedeutet die Adoption rechtlich?
Wenn Sie in eine Adoption einwilligen, ist dies eine weitreichende Entscheidung.
Kommt es zur Adoption, erlöschen damit die familiären und verwandtschaftlichen
Beziehungen zwischen Ihnen und Ihrem Kind. Sie haben keine Pflichten, aber auch
keine Rechte mehr.
Rechtlich gesehen ist Ihr Kind mit der Adoption einem ehelichen Kind der Adoptiveltern
gleichgestellt. Die Adoptiveltern haben von nun an jegliche Rechte und Pflichten.
Ihr Kind erhält den Familiennamen der Adoptiveltern und ist von diesem Zeitpunkt
an in seiner Adoptivfamilie zu Hause.
Bei Rechtsfragen zu einer Adoption mit Auslandsbezug wenden Sie sich
am besten direkt an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt
für Familienrecht aus Berlin.
Wie kann ich erfahren, wie es meinem Kind geht?
Wohl kein Elternteil kann wissen, wie es nach der Adoption empfinden
wird. Mütter
oder Väter, die auch nach einer Adoption ihres Kindes wissen möchten – manchmal
vielleicht erst nach einigen Jahren – wie es dem Kind geht, können
Kontakt zu der Adoptionsvermittlungsstelle halten oder ihn auch erst später
wieder knüpfen.
Muss ich meine Einwilligung zur Adoption geben?
Wenn Ihr Kind durch eine Einzelperson oder ein Ehepaar adoptiert werden soll,
ist dazu Ihre Einwilligung nötig. Diese können Sie allerdings grundsätzlich
erst dann erteilen, wenn Ihr Kind 8 Wochen alt ist. Sollten Sie bereits vorher
die Entscheidung getroffen haben, dass Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben möchten,
dann können Sie sich bereits bevor das Kind geboren ist, an eine Adoptionsvermittlungsstelle
wenden. Hier erhalten Sie Angebote zu Hilfen und werden über den weiteren
Weg der Adoption beraten.
Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten
Die Adoptionsvermittlungsstellen suchen für Kinder, die nicht in der eigenen
Familie aufwachsen können, geeignete Familien. Hierbei sollten immer die
Bedürfnisse des Kindes im Mittelpunkt stehen. Das heißt, es werden
zu den Kindern passende Adoptivfamilien gesucht.
Wer muss mit der Adoption einverstanden sein?
Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, müssen Sie als Adoptiveltern,
das Kind selbst und maßgeblich die leiblichen Eltern des Kindes einverstanden
sein. Wenn das Kind geschäftsunfähig ist oder unter 14 Jahre alt, kann
der gesetzliche Vertreter des Kindes die Einwilligung zur Adoption geben, sofern
alle Voraussetzungen für eine Adoption geschaffen sind. Die Einwilligungen
müssen notariell beurkundet werden.
Wo können Sie sich Rat und Hilfe holen?
Adoptionen werden durch die zentralen Adoptionsstellen der Jugendämter,
der Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter und durch anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen
freier Träger vermittelt. Paare oder Einzelpersonen, die ein Kind adoptieren
möchten, können sich an diese Stelle wenden. Die geschulten Mitarbeiter
dieser Stellen können dann die Schritte einleiten, die für eine Adoption
erforderlich sind.
Wer kann ein Kind adoptieren?
Zur Zeit sieht die Gesetzeslage vor (Stand Oktober 2009), dass Ehepaare und in
Ausnahmefällen Alleinstehende, Kinder adoptieren können. Regelungen,
die die Adoption eines Kindes durch gleichgeschlechtliche Lebenspartner ermöglichen,
sind hier nachzulesen: http://www.bmj.bund.de/enid/Familienrecht/Lebenspartnerschaft_oz.html.
Wenn ein Ehepaar ein Kind adoptieren möchte, müssen grundsätzlich
beide Partner einverstanden sein und das Kind gemeinsam adoptieren. Ist bereits
ein Kind vorhanden, kann ein Ehepartner das Kind seines Ehepartners adoptieren,
wenn alle Voraussetzungen dazu geschaffen wurden.
Was ist die Pflegezeit?
Die Vermittlungsstellen werden überprüfen, ob die Bewerber um ein Adoptivkind
als Adoptiveltern geeignet sind. Wenn diese Überprüfung positiv ausfällt,
so ist es in der Regel so, dass das Kind zunächst einmal für einige
Zeit in die entsprechende zukünftige Adoptivfamilie in Pflege gegeben wird.
Die Adoptivpflegezeit beginnt an dem Tag, in dem das Kind in den Haushalt der
künftigen Adoptiveltern aufgenommen wird und endet, wenn das Vormundschaftsgericht
die Adoption durch Beschluss bestätigt.
Was ist ein Adoptionsverfahren?
Die Adoption eines Kindes wird durch das Vormundschaftsgericht ausgesprochen.
Jede Einzelperson und jedes Ehepaar, das ein Kind adoptieren möchte, muss
also einen notariell beurkundeten Antrag stellen. Zunächst werden die Voraussetzungen
für eine Adoption überprüft. Fallt die Prüfung positiv aus,
wird die Adoption durch das Vormundschaftsgericht durch Beschluss ausgesprochen.
Welche Voraussetzungen müssen Einzelpersonen und Ehepaare erfüllen?
Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, ist es zunächst einmal von Bedeutung,
dass Sie unbeschränkt geschäftsfähig sind. Möchten Sie als
Ehepaar ein Kind adoptieren, dann können Sie dieses nun gemeinschaftlich
tun.
Müssen Adoptiveltern kinderlos sein?
Wer ein Kind adoptieren möchte, muss nicht kinderlos sein. Auch Einzelpersonen
oder Paare, die bereits ein eigenes Kind haben, können – nach eingehender
Prüfung – ein Kind adoptieren. Oft ist es jedoch so, dass viele Ehepaare
ein Kind adoptieren möchten, weil sie, aus den verschiedensten Gründen,
keine eigenen Kinder bekommen können.
Wie alt müssen Adoptiveltern sein?
Um ein Kind zu adoptieren, müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein. Möchten
Sie gemeinsam als Ehepaar ein Kind adoptieren, ist es ausreichend, wenn einer
der Ehepartner das 25. Lebensjahr erreicht hat. Allerdings muss der andere Ehepartner
zumindest 21 Jahre alt sein.
Gibt es ein Höchstalter für Adoptiveltern?
Gesetzlich festgelegt ist dieses nicht. Allerdings sollte der Altersunterschied
zwischen Kind und Adoptiveltern nicht zu groß sein.
Spielen die Einkommensverhältnisse bei einer Adoption eine Rolle?
Neben der persönlichen Eignung als Adoptiveltern werden auch die Einkommensverhältnisse
geprüft. Einzelpersonen oder Ehepaare, die ein Kind adoptieren möchten,
sollten finanziell so abgesichert sein, dass sie sich angemessen um das Kind
kümmern und seine Potentiale entsprechend fördern können.
Können Adoptiveltern berufstätig sein?
Auch die Berufstätigkeit der Adoptiveltern spielt bei der Entscheidung für
eine Adoption eine Rolle. Es muss sichergestellt sein, dass sich die künftigen
Eltern des Kindes ausreichend um das Kind kümmern und ihre Berufstätigkeit
und die Bedürfnisse des Kindes zum Wohle des Kindes vereinbaren können.
Gilt die Elternzeit auch für Adoptiveltern?
Auch Adoptiveltern können innerhalb der gesetzlichen Frist, insgesamt bis
zu drei Jahre Elternzeit nehmen, gerechnet ab der Aufnahme des Kindes. Nähere
Informationen dazu: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=47904.html
Gibt es Elterngeld für Adoptiveltern?
Haben Sie Kinder adoptiert oder Kinder zur Pflege (mit dem Ziel einer Adoption)
in Ihren Haushalt aufgenommen, können Sie für die Dauer von bis zu
14 Monaten Elterngeld beantragen. Diese Frist beginnt dann, wenn das Kind/die
Kinder in Ihren Haushalt aufgenommen werden. Wenn das Kind/die Kinder das achte
Lebensjahr vollendet haben, erlischt der Anspruch auf Elterngeld.
Wieviel kostet eine Adoption?
Falls Sie ein Kind aus Deutschland adoptieren möchten, ist die inländische
Adoptionsvermittlung zwar gebührenfrei, allerdings fallen doch einige Kosten
bereits im Vorfeld der Adoption an (u.a. Kosten für Notar, Beglaubigungen,
Führungszeugnis etc.)
Wollen Sie ein Kind aus dem Ausland (beispielsweise Indien, Russland, Ukraine,
Afrika) adoptieren, können die Kosten nicht genau beziffert werden, da diese
je nach Herkunftsland des Kindes und den entsprechenden Bestimmungen des Landes
unterschiedlich ausfallen können. Bedenken Sie auch, dass alle Dokumente
und Urkunden in der Regel übersetzt werden müssen.
Adoptionskosten sind nicht von der Steuer absetzbar: Dazu ein Urteil - Az: 3
K 1841/06, Urteil vom 15. September 2009
Ist für eine Adoption ein polizeiliches Führungszeugnis notwendig?
Ja, Sie müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Im Strafregisterauszug
dürfen keine Eintragungen enthalten sein.
Welche Formen einer Adoption gibt es?
Bei einer Adoption nach deutschem Recht gilt grundsätzlich die Inkognito-Adoption.
Die leiblichen Eltern des Kindes, die ihr Kind zu Adoption freigeben, erfahren
bei der Inkognito Adoption nicht, in welche Familie das Kind kommt.
Eine andere Möglichkeit der Adoption ist die halboffene Adoption. Bei dieser
Adoptionsform besteht die Möglichkeit, dass die Adoptiveltern die leiblichen
Eltern des Kindes kennenlernen können. Auch Briefkontakte, die Zusendung
von Fotos etc. sind bei dieser Form der Adoption möglich. Die Kontaktaufnahme
erfolgt hierbei über die Adoptionsvermittlungsstelle.
Handelt es sich um eine offene Adoption, besteht zu den leiblichen Eltern des
Kindes direkter Kontakt.
Weitere Informationen zum Thema Adoption und Adoptionsrecht:
Adoptionskreis
Der Adoptionskreis ist ein Forum für Betroffene
der Adoptionsthematik und eine Plattform zum Austausch über
die Adoptionsthematik für
Adoptierte, Adoptiveltern, Herkunftseltern, Pflegeeltern, Ehepartner
von Adoptierten usw.
Auslandsadoption: http://www.bundesjustizamt.de/cln_048/nn_258430/DE/Themen/Zivilrecht/BZAA/BZAA__node.html?__nnn=true
Adoption und Adoptionsrecht:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=101234.html
http://www.pfad-bv.de/
http://www.adoptierte.de/
Gibt es einen Unterschied zwischen Pflegekindern und Adoptivkindern?
Rechtlich gesehen sind adoptierte Kinder die rechtlich alleinigen Kinder ihrer
Adoptiveltern. Die verwandtschaftlichen und rechtlichen Beziehungen zu ihren
leiblichen Eltern und Verwandten erlöschen mit der Adoption. Die Adoptiveltern
erhalten das Sorgerecht für das Kind und übernehmen gleichzeitig die
Unterhaltspflicht. In der Regel erhält das Kind den Familiennamen seiner
Adoptiveltern.
Nehmen Ehepaare ein Kind in Pflege, erhalten diese nicht das Sorgerecht für
das Pflegekind. Das Sorgerecht verbleibt grundsätzlich, auch in diesem Fall,
bei den leiblichen Eltern des Kindes. Für die Erziehung und den Unterhalt
des Kindes erhalten Pflegeeltern staatliche finanzielle Unterstützung.
Erhalten Pflegeeltern, die Pflegegeld vom Jugendamt bekommen, auch Elterngeld?
Für Kinder, die in Pflegefamilien leben (auf Grundlage des Kinder- und Jugendrechts)
erhalten die Pflegefamilien kein Elterngeld. Für den Lebensunterhalt des
Kindes bekommen die Pflegeeltern Leistungen vom zuständigen Jugendamt.
Welche Voraussetzungen müssen Pflegeeltern erfüllen?
Immer wieder werden Pflegeeltern gesucht. Aber welche Voraussetzungen muss man
erfüllen, um Pflegeeltern zu werden? Wer ein Pflegekind in die Familie aufnehmen
möchte, sollte sich zunächst an das örtliche Jugendamt wenden.
Das Jugendamt berät über die verschiedenen Möglichkeiten, ein
Pflegekind aufzunehmen, klärt über die Rechte und Pflichten von Pflegeeltern
auf und informiert darüber, für welche Kinder eine Pflegestelle gesucht
wird.
Welche Rechte und Pflichten haben Pflegeeltern?
Gemeinsam mit dem Jugendamt übernehmen Sie als Pflegeeltern die Verantwortung
und die Pflichten für die Entwicklung und Erziehung des Pflegekindes. Als
Pflegeeltern können Sie in den Entscheidungen des täglichen Lebens
selbst bestimmen. Die elterliche Sorge allerdings bleibt in der Regel bei den
leiblichen Eltern des Kindes.
Wer übernimmt die Kosten, die bei einem Pflegekind entstehen?
Pflegeeltern, die durch das Jugendamt ein Pflegegeld vermittelt bekommen, haben
Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld ist gestaffelt nach dem Alter des Kindes
und wird durch das Jugendamt ausgezahlt.
Mehr Informationen zum Pflegegeld: http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=352
Kinder, die zur Adoption freigegeben wurden, werden meist zuerst eine
gewisse Zeit in eine Pflegefamilie gebracht. Dies kann auch die Familie
sein, die für die spätere Adoption in Frage kommt. So können sich beide Seiten aufeinander einstellen und prüfen, ob ein Zusammenleben überhaupt möglich ist. Wenn sich jemand dazu entschieden hat, sein Kind nach der Geburt zur Adoption freizugeben, kann er den Kontakt mit der Vermittlungsstelle halten und so auch später noch erfahren, wie es dem Kind geht.
Weiterführende Informationen zum Thema Pflege- und Adoptivfamilie
finden Sie auf:
http://www.adoption.de/
http://www.arbeitskreis-pflegekinder.de/
Pflegeelternschule:
http://www.pflegeelternschule-bawue.de/
http://www.pflegeelternschule.org/
Nicht nur, wenn ein Paar keine Kinder bekommen kann, sondern auch
aus anderen Gründen stellt sich die Frage nach einer Adoption
oder der Übernahme der Pflegschaft eines Kindes oder Jugendlichen.
Dabei gibt es aber verschiedene Dinge, die vorausgesetzt werden und
die erfüllt sein müssen. Mit einer Adoption werden alle Rechte
und Pflichten übernommen, die auch den leiblichen Eltern zustehen.
Das betrifft unter anderem den Bezug von Sozialleistungen und die Möglichkeit
der Inanspruchnahme von Elternzeit. Eine Adoption ist nicht leicht,
denn zum einen sind es die formalen Hürden, die genommen werden
müssen, zum anderen stehen einem Kind rund zehn mögliche
Elternpaare gegenüber. Eine Pflegschaft ist da leichter zu bekommen,
allerdings birgt sie das Risiko, dass das Jugendamt die Pflege wieder
entzieht, wenn die Voraussetzungen für eine Kindesübernahme
durch dessen leibliche Eltern wieder gegeben sind (zum Beispiel nach
erfolgreichem Entzug und Wiedereingliederung in das gesellschaftliche
und soziale Leben). Die Pflegschaft kann aber auch so ausgelegt sein,
dass sie in eine Adoption mündet. Dann ist die Zeit als eine Art
Probezeit zu sehen.
Voraussetzungen für eine Adoption
Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht, dass ein Paar verheiratet sein
muss, wenn es ein Kind adoptieren möchte. Es gibt allerdings
Vermittlungsstellen, die Eheleute bevorzugt behandeln und bei denen
Alleinstehende so gut wie keine Chancen haben. Handelt es sich um
eine eingetragene Lebensgemeinschaft, so kann nur einer der beiden
ein Kind adoptieren.
Das Mindestalter der Eltern beträgt 25 Jahre, möchte ein
Ehepaar ein Kind adoptieren, so muss der zweite Ehepartner mindestens
21 Jahre alt sein. Der Altersabstand zum Kind sollte maximal 40 Jahre
betragen.
Die Berufstätigkeit ist nicht maßgeblich, allerdings sollte
natürlich ein geregeltes Einkommen vorhanden sein. Wird ein Kind
adoptiert, das jünger als zehn Jahre ist, wird von den meisten
Adoptivstellen Wert darauf gelegt, dass mindestens ein Elternteil gar
nicht oder höchstens geringfügig beschäftigt ist. So
kann es sich der neuen Aufgabe in aller Ruhe widmen.
Die Wohnverhältnisse müssen angemessen sein, das Jugendamt
prüft diese genau. So muss das Kind zum Beispiel ein eigenes Zimmer
in ausreichender Größe bekommen. Geprüft wird des Weiteren,
ob die Bewerber für ein Adoptivkind den psychologischen Kriterien
genügen. Bewerber müssen ein polizeiliches Führungszeugnis
beim Jugendamt vorlegen, wobei Vorstrafen wegen geringer Vergehen nicht
als Hinderungsgrund für die Adoption gesehen werden. Ein Gesundheitszeugnis
vom Hausarzt wird ebenfalls verlangt. Damit soll sichergestellt werden,
dass der Bewerber keine Krankheit hat, die sich lebensverkürzend
auswirken kann oder unter einer Sucht leidet.
Zustimmung zur Adoption
Die Eltern müssen der Adoption des Kindes zustimmen, was frühestens
acht Wochen nach der Geburt geschehen kann. Fehlt die elterliche Einwilligung
und liegt eine grobe Verletzung der Pflichten der Eltern vor, so kann
das Vormundschaftsgericht einen Beschluss zur Adoption fassen. Die
Einwilligung der Eltern ist ebenfalls entbehrlich, wenn ein Elternteil
einen unbekannten Aufenthaltsort hat oder auf Dauer geschäftsunfähig
ist.
Alles rund um die Adoption finden Sie auf der Seite http://www.adoption.de/.
Tipps und Ratschläge zur Pflegschaft sind auf der Seite http://www.familienatlas.de/ca/a/go/ zu
finden.
Das Kind muss der Adoption ebenfalls zustimmen, was bis zu einem Alter
von 14 Jahren über einen Vormund geschieht. Ist das Kind älter
als 14 Jahre, wird es selbst befragt. Fehlt die Einwilligung des Vormunds,
kann diese wieder durch das Vormundschaftsgericht gegeben werden. Die
Einwilligungserklärungen müssen notariell beglaubigt sein.