Antrag Mutterschaftsgeld - Informationen zum Antrag auf Mutterschaftsgeld
In der Schwangerschaft und auch nach der Entbindung kann es auf jeden
Cent ankommen. Auch wenn das Mutterschaftsgeld mit einer Zahlung von
rund 13 Euro täglich auf den ersten Blick eher gering ausfällt
- im Laufe der Zeit rechnet sich die Finanzhilfe. Um Mutterschaftsgeld
zu erhalten, sollte der zugehörige Antrag rechtzeitig, form- und
fristgerecht gestellt werden. Weil es hierbei einige formale Hürden
und Hindernisse zu bewältigen gibt, sollten sich werdende Mütter
und ihre Angehörigen rechtzeitig über die entsprechenden
Bedingungen informieren.
Das Mutterschaftsgeld ist speziell für jene Frauen gedacht, die normaler
Weise einer ordentlichen Beschäftigung bei einem Arbeitgeber nachgehen.
Weil der gesetzlich geregelte Mutterschutz einen Arbeitsausfall von mehreren
Wochen bis Monaten bedeutet, gibt es in dieser Zeit Ausfälle im Nettolohn.
Das Mutterschaftsgeld ist dabei eine Möglichkeit, das monatliche Budget
auf den gewohnten Lohn aufzustocken. Dabei zahlen die Gesetzlichen Krankenversicherungen
ihren Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen eine Tagespauschale von 13
Euro, welche dann noch aufgestockt werden kann. Die Aufstockung wird auch als
Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld bezeichnet. Insgesamt soll somit
der reguläre Nettomonatslohn gezahlt werden können. In anderen Fällen,
beispielsweise bei Pflichtversicherten, Minijob-Beschäftigten oder auch
Privat Krankenversicherten können die Regelungen für Mutterschaftsgeld
anders ausfallen. Dann sollte die eigene Krankenkasse rechtzeitig kontaktiert
werden. Oftmals ist eine Einmalzahlung von 210 Euro Mutterschaftsgeld möglich.
Ganz grundsätzlich aber müssen für den Antrag auf Mutterschaftsgeld
einige Formalitäten beachtet werden. Die Details hierzu finden sich auf
den Seiten der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamts, im Internet
beispielsweise unter http://www.mutterschaftsgeldstelle.de . Zunächst sollten
Sie hier auf einer Checkliste abklären, ob ein Antrag auf die Zahlung überhaupt
erfolgsversprechend ist. Auch ein Rundschreiben der Gesetzlichen Krankenversicherungen
ist hier einsehbar, welches die Konditionen für Bewilligung des Mutterschaftsgeldes
noch einmal zusammenfasst.
Wenn die Voraussetzungen stimmen, sollte der Antrag auf die Finanzhilfe schnellstmöglich
gestellt werden. Dies kann frühestens sieben Wochen vor dem Entbindungstermin
der Fall sein. Wichtig: Weil das Mutterschaftsgeld generell mit Einsetzen des
Mutterschutz wirksam wird, sollte es entsprechend früh beantragt werden.
Eine nachträgliche Zahlung bei Antrag nach der Entbindung ist in der Regel
nicht möglich und kann sogar zur kompletten Ablehnung der Bewilligung führen.
Insofern sollte neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular
auch eine Ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin
beigefügt werden. Mindestens ebenso wichtig ist ein entsprechend ausgefülltes
Formular des Arbeitgebers. Bei Beschäftigungen auf Minijobbasis ist außerdem
eine Meldeübersicht zur Sozialversicherung bzw. die Abmeldung hiervon notwendig.
Wer privat versichert ist, kann das Mutterschaftsgeld erst zusammen mit der Geburtsurskunde
beantragen. In allen Fällen sollte der Antrag vollständig und korrekt
ausgefüllt werden. Die Benachrichtigung über Bewilligung oder Ablehnung
sowie die jeweilige Höhe der finanziellen Unterstützung wird dann nach
Antragsbearbeitung zugesendet. Übrigens: Die Mutterschaftsgeldstelle kann
keinerlei Auskunft über bereits gestellte Anträge und deren Bearbeitung
geben. Deshalb sollten etwaige Fragen rechtzeitig im Vorfeld geklärt werden,
bevor das Mutterschaftsgeld beantragt wird.
Das Mutterschaftsgeld wird bei der Krankenkasse beantragt. Unter gewissen
Einschränkungen können auch geringfügig Beschäftigte
Mutterschaftsgeld erhalten. Der Antrag auf Mutterschaftsgeld muss rechtzeitig
eingereicht werden. Dazu gibt es eine Bescheinigung vom Gynäkologen über
den voraussichtlichen Termin der Geburt, die allerdings erst sieben Wochen
vor dem errechneten Datum ausgestellt werden darf. Nun kann der Antrag
an die zuständige Stelle gesendet werden. Die Bearbeitung geht in
der Regel recht zügig vonstatten.
Das Mutterschaftsgeld wird nicht ohne weiteres gezahlt, sondern es muss
beantragt werden. Dieser Antrag wird entweder bei der eigenen Krankenkasse
oder beim Bundesversicherungsamt eingereicht. Die Antragstellung hat
schriftlich zu erfolgen. Die Anträge selbst können direkt bei
den zuständigen Stellen abgefragt werden oder sind auch im Internet
erhältlich. Im Antrag werden neben den persönlichen Daten und
den Daten zur Auszahlung, also der Bankverbindung, auch die Angaben zur
Krankenversicherung benötigt. Wenn der Antrag ausgefüllt wird,
sollten also die Versicherungsnummer und die Anschrift der Kasse zur
Hand sein. Des Weiteren werden Angaben zum bisherigen Beschäftigungsverhältnis
abgefragt. Dabei geht es darum zu klären, ob es ein Angestelltenverhältnis
war oder ob eine selbstständige Arbeit vorlag. In letzterem Fall
wird das Mutterschaftsgeld in der Regel nicht gewährt und wer einen
Onlineantrag ausfüllt, wird an dieser Stelle darauf aufmerksam gemacht.
Natürlich kann der Antrag dennoch bis zu Ende ausgefüllt und
zur Prüfung an die entsprechende Stelle geschickt werden, allerdings
sind die Erfolgsaussichten dann gering. Angaben zur Rentenversicherung
sind ebenfalls zu machen, dazu gehört die Angabe der Rentenversicherungsnummer.
Nicht zu vergessen das Kind. Der voraussichtliche oder, bei verspäteter
Antragstellung, der tatsächliche Geburtstermin des Kindes muss genannt
werden. Es wird eine Bescheinigung von Arzt oder Hebamme über den
voraussichtlichen Tag der Entbindung benötigt. Diese Bescheinigung
wird sieben Wochen vor dem errechneten Termin ausgestellt, sie darf nicht älter
sein als eine Woche vor Beginn der gesetzlichen Mutterschutzfrist. Ist
sie älter, wird sie von den Behörden nicht anerkannt und es
muss eine neue Bescheinigung beigebracht werden. Nach der Geburt ist
eine Bescheinigung von Seiten des Standesamtes notwendig. Wenn die Geburtsurkunde
für das Kind abgeholt wird, bekommen die Eltern die Bescheinigung
für die Zahlung von Mutterschaftsgeld gleich mit. Ohne diese Bestätigungen
wird kein Mutterschaftsgeld gezahlt, beziehungsweise muss die Zahlung
eingestellt werden. Die Bescheinigung zur Geburt muss so schnell wie
möglich bei der Mutterschaftsgeldstelle nachgereicht werden.
Der Antrag auf die Zahlung von Mutterschaftsgeld kann bereits einige
Zeit vorab vorbereitet werden. Schließlich wird sich kaum noch
etwas bis zur Geburt ändern und auch die persönlichen Daten
bleiben feststehend. Zudem sichert ein rechtzeitiges Ausfüllen des
Antrags die Möglichkeit, noch genügend Ruhe für eventuell
auftretende Fragen, beziehungsweise für deren Klärung zu haben.
Mit dem Antrag erhält die Frau eine Bescheinigung für den Arbeitgeber,
dass die Krankenkasse Mutterschaftsgeld gewährt. Er kann auf dieser
Basis die Berechnung für die Aufstockung des Betrags vornehmen.
Übrigens muss nicht in jedem Fall ein kompletter Antrag auf Mutterschaftsgeld
ausgefüllt werden. Die Bescheinigung über den voraussichtlichen
Geburtstermin, die vom Arzt ausgestellt wird, kann auch auf der Rückseite
ausgefüllt werden. Hier werden die Angaben zu den persönlichen
Versicherungsverhältnissen und zum letzten Arbeitsverhältnis
der Schwangeren abgefragt. So kann die Bescheinigung gleich als Antrag
genutzt werden und muss nur noch an die Krankenkasse versendet werden.
Viele Informationen zu allen Fragen rund um das Mutterschaftsgeld bietet
die Seite http://www.familienplanung.de/schwangerschaft/schwangerschaftsverlauf/rechtliches-das-mutterschaftsgeld/.
Auch im Mutterschutzgesetz selbst finden Sie Hinweise zur Regelung bezüglich
der Beantragung von Mutterschaftsgeld. Nützlich ist es auch, sich
vorab mit der eigenen Krankenversicherung in Verbindung zu setzen, diese
erteilt gern alle nötigen Informationen zu den Themen Antragstellung,
Berechnung und Auszahlung.