brauche Rat -  Arbeitslos vor ET, wer noch?

Snupy1977

Aktives Mitglied
Hallo,

mich würde mal interessieren, wer vor dem ET arbeitslos ist bzw. war (die schon Kinder haben).

Wie ist es da abgelaufen, ich meine, diejenigen, die noch Arbeiten bzw. ein Arbeitsverhältnis haben melden Mutterschutz an und bekommen 6 Wochen vor ET und 8 Wochen nach ET noch Geld, teils von der Krankenkasse.

Wie ist das bei denjenigen, die keinen AG mehr haben? Also ich bin derzeit noch krankgeschrieben wegen meiner Krankheit und bin auch nicht arbeitsfähig, jetzt überlege ich aber, was einfacher ist, evtl. vor ET ins Arbeitslosen und Erziehungsurlaub anmelden, dann bekommt man die 8 Wochen nach ET vom Arbeitsamt oder wie? Oder weiter krankgeschrieben? Das ist zwar gerechtfertigt, aber ich denke, wenn ich so oder so in Erziehungsurlaub gegangen wäre, dann brauche ich ja nicht weiter Krankengeld zu kassieren.

Ich weiß, ist ein komplizierter Fall, aber vielleicht ist einer von Euch in einer ähnlichen Lage (gewesen) und kann mir vielleicht mal einen Rat geben?

Also entweder nach dem ET auch noch ein paar Wochen Krankengeld oder vorher ins Arbeitslosen wechseln, laufen da die Zahlungen weiter? Wie habt Ihr das dann mit dem Erziehungsantrag gemacht? Muss ich überhaupt Mutterschutz beantragen, wenn ich gar keinen Arbeitgeber habe? Wenn doch wo?

Ich hoffe, Ihr könnt mir ein paar Tipps geben. Wenn nicht, muss ich mir mal einen Termin beim Arbeitsamt machen und da mal forschen.

Vielen lieben Dank.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
huhu... mich betriffts zwar nicht, aber ne bekannte.

die ist arbeitslos und kriegt jetzt ab 6 wochen vor der geburt mit beginn des mutterschutzes KEINE leistung merh vom AA... die KK zahlt ihr den höchstsatz wie bei jedem anderen arbeitnehmer... nur der differenzbetrag den sonst der AG zahlt bleibt weg...

weiter weiß ich noch nix... aber ich kann dich auf dem laufenden halten wenn du willst... ihr ET ist anfang mai
 

Snupy1977

Aktives Mitglied
oh, das wäre klasse. sehr gerne. mein ET ist der 03.06., also nicht weit weg.

wo hat sie den mutterschutz angemeldet, beim arbeitsamt oder der krankenkasse?

müsste dann nur noch wissen, wie es ist, wenn ich bis ET krankengeld weiter habe und ab ET nicht mehr, würde ich dann die 8 wochen noch mindestsatz von kk bekommen? kompliziertes thema.
 
A

Aaliyah

Guest
also ich bin auch arb.los
habe mu schu. geld beantragt und zwar beim aamt.....


lass dich von denen nicht abwimmeln.... ich hatte riesen terz deswegen... die wollten partu nicht zahlen...sagten das wäre sache der kasse.... :evil: haha..von wegen,die zahlen nur die differenz vom alg2 zum arb.losengeld


:druecker
 

Lenjas-Mama

Glücklich :)
sobald wie man im mutterschutz ist steht man dem arbeitsamt nicht mehr zur verfügung und bekommt auch keine leistungen mehr, ab dann bekommt man dann sozialhilfe wenn anspruch besteht und natürlich mutterschaftsgeld, das arbeitsamt trägt einen automatisch aus dem pc raus. also werden die leistungen automatisch gestopt.l
 
K

Kleiner Eisbär

Guest
Kannst dich bei mir mal melden. Hatte mich ja auch schlau gemacht da ich Arbeitslos bin.

Gruß Julia
 
A

Aaliyah

Guest
ich erhalte mein ALG 2 weiterhin.... (heisst jetzt eben nur Mutterschaftsgeld) Die differenz zahlt die Krankenkasse

Rechenbsp. 321,36 € Alg
+ 280€ Krankenkasse
=601,36 € Mutterschaftsgeld (Höhe des damaligen Arbeitslosengeld)


;D
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Ich war auch Arbeitslos vor dem Geburtstermin. Ich hab denn 6 Wochen vorher und 8 Wochen danach den Höchstsatz von der Krankenlasse bekommen, das Arbeitslosengeld verfiel damit Bzw. bei mir dann dei Arbeitslosenhilfe. Nach dem Mutterschutz habe ich dann den Maximalbetrag vom Amt bekommen.
 

tafda

Aktives Mitglied
Hallo Snupy,

ich bin auch aus der Arbeitslosigkeit in den Muschu gegangen. Die Bewilligung für das Alg wurde aufgehoben und muss nach den 8 Wochen nach der Geburt wieder beantragt werden. Zur Zeit bekomme ich Geld von der KK in der gleichen Höhe wie vorher das Alg. Dafür brauchte ich eine Bescheinigung meiner FÄ über den ET, die ich an die KK weitergereicht habe. Wird allerdings erst 7 Wochen vor ET von der KK angenommen. Nach der Entbindung will die KK eine Geburtsbescheinigung, dann bekomme ich nochmal für 8 Wochen Geld.

Hoffe, das war verständlich - mein Denk- und Schreibvermögen nimmt mit wachsendem Bauch ab :sn7
 

vanillabee

Namhaftes Mitglied
genau. also arbeitslosengeld bis anfang mutterschutz, danach mutterschutzgeld in der selben höhe wie das arbeitslosengeld, aber von der krankenkasse und nach der geburt immernoch 8 wochen mutterschuitzgeld in höhe des arbeitslosengeldes, aber von der kasse bezahlt. musst dich halt mit der bescheinigung über den ET vom AA abmelden.dann kriegste ne bestätigung, dass die leistungen zu dem termin eingestellt werden.
 
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